HSG:Rostock/Satzung

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Vorläufige Satzung der Hochschulpiraten Rostock

Selbstverständnis

Die Rostocker Hochschulpiraten haben sich zum Ziel gesetzt, sich an den Hochschulen in Rostock einzubringen, die Piraten‐Bewegung zu unterstützen und diese an Hochschulen in Rostock bekannt zu machen.

  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dabei von zentraler Bedeutung. Nur wer weiß, wo und welche Informationen von ihm im Umlauf sind, kann sich frei entfalten und frei handeln. Daher muss Datenschutz und Datensparsamkeit sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte, Dozenten und Professoren gewährleistet sein.
  • Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein. Nur durch Transparenz ist es den Studenten und Bürgern möglich, sich zunächst eine eigene Meinung zu bilden und dann die ihrer Meinung nach notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Dinge zu tun, um die Hochschulpolitik und die Entscheidungen der Hochschulleitung in eine Richtung zu lenken, die von der Mehrheit als richtig und wichtig angesehen wird. Durch das Einbringen in die Hochschule soll die notwendige Transparenz gefördert und hergestellt werden.
  • Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein. Bildung ermöglicht es, sich durch eigene Gewissensanstrengung eine Meinung zu bilden und nicht in Medien vorgefertigte Meinungen als gegeben hinzunehmen und als eigene zu betrachten. Deshalb setzen sich die Hochschulpiraten für frei und fair zugängliche Bildung ein.
  • Zur freien und fairen Bildung gehört auch, dass öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse frei zugänglich sind. Immer noch ist es der Fall, dass die Forschung vieler Wissenschaftler zwar aus öffentlicher Hand, also vom gemeinen Bürger, finanziert wird. Ihre Ergebnisse werden dann jedoch zum Beispiel in Zeitschriften, Journalen und Büchern veröffentlich, die den interessierten Bürgern nicht kostenfrei zugänglich sind. Die Hochschulpiraten unterstützen die Open Access Bewegung und streben an, Forschungsergebnisse der Allgemeinheit frei zugänglich zu machen.

Mitgliedschaft

Jeder kann Hochschulpirat werden. Allein das Interesse an der Hochschulpolitik, das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Fakultät einer Rostocker Hochschule und die Anerkennung der Satzung genügen. Über den Ausschluss eines Hochschulpiraten entscheidet eine Mitgliederversammlung mit Zwei‐Drittel‐Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Hochschulpiraten unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden. Fördermitgliedschaften juristischer Personen sind möglich.

Organisation

Der Aufbau und die Struktur der Hochschulpiraten orientieren sich an den Zwecken und Zielen der Hochschulpiraten. Zu gewährleisten ist stets ein transparenter und demokratischer Aufbau und eine transparente und demokratische Entscheidungsfindung, in die sich jeder – auch Nicht‐Hochschulpiraten – einbringen kann.

Die Hochschulpiraten Rostock bestimmen zu Beginn jedes Semesters einen Vorstand, der aus drei Hochschulpiraten besteht. Er sorgt dafür, dass die Ziele der Hochschulpiraten verfolgt werden. Bestimmt werden die Ziele von allen Hochschulpiraten.

Finanzielle Mittel werden vom Vorstand verwaltet. Bei Auflösung der Hochschulgruppe wird das Vermögen dem Landesverband der Piratenpartei Mecklenburg‐Vorpommern gespendet.

Zu einer Mitgliederversammlung wird rechtzeitig eingeladen. Diese gibt es mindestens einmal im Semester zur Bestimmung des Vorstandes und der Ziele. Der alte Vorstand informiert die Hochschulpiraten über seine bisherigen Tätigkeiten. Beschlüsse können von einer Mitgliederversammlung nur ausgehen, wenn ein Viertel der Mitglieder anwesend sind, mindestens jedoch vier Hochschulpiraten. Jedem Hochschulpiraten sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zugänglich zu machen.