HSG:München/2011-11-08 - Protokoll HSG München Treffen

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Protokoll
Ort: Sitzungszimmer der Studentenvertretung, Leopoldstraße 15
Zeit: Dienstag, 08.11.2011: 19:00 Uhr
Piratepad: Protokollpad
Genehmigung: 15.11.2011


Hochschulgruppentreffen 08.11.2011

Organisatorisches

Zeit und Ort

  • Dienstag, 08.11.2011: 19:00 Uhr
  • Sitzungszimmer der Studentenvertretung, Leopoldstraße 15

Sitzungsleitung

  • Flo, Vorsitzender der StuVe an der LMU (@flobraig)

Teilnehmer

  • Richard
  • Michael
  • Flo, Vorsitzender der StuVe an der LMU (@flobraig)
  • Roger
  • Arif
  • July (@Kaosz113, Wiki: July)

Begrüßung

Festlegen der Tagesordnung

TO-Vorschlag

TOP 0. Festlegung der Redeleitung
TOP 1. Begrüßung
(TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit)
TOP 3. Festlegung der Tagesordnung
TOP 4. Genehmigung der Protokolle

4.1 Protokoll vom 25.10.11

TOP 5. Satzung
TOP 6. Anfrage der JuSo Hochschulgruppe für einen gemeinsamen Infostand in der Studentenstadt
TOP 7. Weitere Unterschriftensammelaktionen
TOP 8. Positionspapiere zu unseren Themen erstellen
TOP 9. Infoflyer dazu erstellen
TOP 10. Wie können wir die HSG (Hochschulgruppe) an den Unis bekannter machen
TOP 11. Unterstützung der Antrages für mehr Rechte für HSGen auf dem Konvent

Nach Änderung

TOP 0. Festlegung der Redeleitung
TOP 1. Begrüßung
(TOP 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit)
TOP 3. Festlegung der Tagesordnung
TOP 4. Genehmigung der Protokolle

4.1 Protokoll vom 25.10.11

TOP 5. Essen und Trinken
TOP 6. Unterstützung der Antrages für mehr Rechte für HSGen auf dem Konvent
TOP 7. Anfrage der JuSo Hochschulgruppe für einen gemeinsamen Infostand in der Studentenstadt
TOP 8. Satzung
TOP 9. Weitere Unterschriftensammelaktionen
TOP 10. Positionspapiere zu unseren Themen erstellen
TOP 11. Infoflyer dazu erstellen
TOP 12. Wie können wir die HSG (Hochschulgruppe) an den Unis bekannter machen?

Sitzungsbeginn

TOP 5: Essen und Trinken

  • Vorschlag Flo: Getränkekasse
  • Für Flasche Spezi ca. 1 € verkaufen (Einkaufspreis ca. 33 Cent)
    • -> Geld verdienen, Kasse für Fressalien etc
  • einstimmig angenommen
  • Flo hat einen Kasten Spezi besorgt, wird ab sofort für 1€ verkauft.
  • Müssen eine Spardose besorgen.

TOP 6: Unterstützung der Antrages für mehr Rechte für HSGen auf dem Konvent

  • Flo erklärt, was der Konvent der Fachschaften ist.
  • Es gibt im Moment einen Antrag, dass HSGs zugelassen werden, volles Antrags- und Rederecht, aber kein Stimmrecht -> Fachschaften ohne Stimmrecht (wg. mangelnder Legitimation durch Wahlen)
  • Offiziell gibt es in Bayern keine HSGs. Würden über die Hintertür mit einer GO-Änderung im Konvent "semilegitimiert".
  • Frage: HSGs verboten?
    • Nicht verboten, aber nicht vorgesehen. Es gibt sie natürlich, sowohl politische als auch NGOs (z.B. Amnesty International); auch Uniorchetser oder Unichor zählen als Hochschulgruppen.
  • Flo ist stark dafür, den Antrag zu unterstützen.
  • Sophie: Gilt das dann für alle HSGs oder nur politische?
    • Flo: Gilt für alle, auch sportliche etc. Wurde aber hauptsächlich von JuSos initiiert.

Abstimmung. Einstimmige Annahme des Antrags.

  • Frage: Wer geht diesen Mittwoch zum Konvent?
    • Einige werden hingehen.
  • Vorschlag: Ähnlichen Antrag an der TU im AStA einbringen.
    • Gute Idee, muss von einem Organ mit Rede- und Antragsrecht eingebracht werden.

TOP 7. Anfrage der JuSo Hochschulgruppe für einen gemeinsamen Infostand in der Studentenstadt

  • JuSo-HSG plant infostand in der StuSta & auf dem Bildungscamp. Wollen wir uns anschließen und gemeinsam für Volksbegehren respektive Petition sammeln?
    • Redebeitrag: Nur, wenn sie keinen Pavillion mit Parteiwerbung aufstellen!
  • Bildungscamp ist am 17:11, Kundgebung fängt um 9:30 an.
  • Allerspätestens dann muss der Stand stehen. Um 10:15 zieht der Demozug los.
    • Es hat fast keiner Zeit -> gegenseitig ablösen
  • Stand sollte möglichst früh aufgemacht werden, noch vor der Kundgebung. Sollte wohl um 9 stehen.
  • Nach der Kundgebung, wenn die Demo losgeht, wird der Stand abgebaut.
  • Wird nächste Woche nochmal besprochen, alle schauen, ob sie sich Zeit schaffen könnten. Bei der Demo bitte Flagge zeigen!!
  • Zweiter Stand auf der Abschlusskundgebung am Odeonsplatz möglich, nicht vor 12. Aber: Unklar, wie lange die Demo braucht.
  • Abstimmung: Wollen wir Infostand auf dem Bildungscamp? Einstimmig angenommen.
  • Infostand in der Studentenstadt/im Olympiadorf? Angenommen.
  • Nächste Woche wird noch einmal darüber geredet.

TOP 8. Satzung

  • Link zum Entwurf: https://freibeuter.piratenpad.de/satzung20111024
  • (1)Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.

Änderung in:

  • (1)Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die gegenständliche Satzung der HSG Freibeuter München an.

Neuer Absatz (2):

  • (2) Wird ein Beitrittsgesuch durch den Vorstand abgelehnt, so hat der Antragsstellende die Möglichkeit, dieses an die Mitgliederversammlung zu stellen. Der Vorstand ist verpflichtet, den Antragsteller über diese Möglichkeit zu unterrichten.

Angenommen.

  • Frage: Wollen wir die Mitgliedschaft auf Studenten beschränken?
    • Alumni
    • wiss Mitarbeiter
  • Sollten Alumni volles Stimmrecht haben?
    • Sollten grundsätzlich niemanden ausschließen.
    • Wer zu uns kommt, wird sich schon für Hochschulpolitik interessieren. Alumni werden irgendwann das Interesse verlieren. Können Trolle immernoch ausschließen.
    • Alumni haben vllt "noch Lust, hier rumzuhängen", Erfahrung weitergeben.
  • Alumni nicht in den Vorstand?
  • Vorstand wird gewählt -> keine Beschränkung!
  • Nur Alumni, die schon zur Studienzeit in der HSG waren.
  • Möglichkeiten:
    • nur Studenten
    • direkter Unibezug und Alumni
    • alle
    • (- alle mit direktem Unibezug)
    • Einwurf: Muss der Vorstand einem abgelehnten Mitglied die Gründe der Ablehnung mitteilen?

Abstimmung, abgelehnt.

  • Zurück zur Frage der Zulassung.

Meinungsbild. Zweite option gewinnt, letzte fliegt raus.

    • Redebeitrag: Option drei als Richtlinine, aber alle anderen nicht ohne Ausnahme ablehnen.

Diskussion, Abstimmung. Ergebnis: Es dürfen alle eintreten.

  • (3) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
    • Exmatrikulation gestrichen siehe (2)

Angenommen.

  • (4)Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.

2/3-Mehrheit.

  • Vorstand kann Mitglieder rauswerfen? Nein. Suspendierung? Mittel, uns schnell von jemandem zu distanzieren.
  • Treffen uns oft genug. Wann ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig?
  • Semesterferien -> spricht für Suspendierung.
    • Alternativ: Außerplanmäßige Sitzung.

Tendenz zu Suspendierung

  • Hat der Suspendierte bei der Mitgliederversammlung, auf der über seinen Auschluss abgestimmt wird, stimmrecht?
    • Vorstand könnte sonst alle anderen Mitglieder suspendieren.

Meinungsbild suspendierung, dafür. Formulierung.

  • (4) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.

In schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied durch den Vorstand vorübergehend bis zur nächsten Mitgliederversammlung suspendiert werden, auf welcher dann über einen Ausschluss aus der Hochschulgruppe abgestimmt werden muss. Einstimmig angenommen.

  • Ausschluss, Austritt wird bekanntgegeben, aber nicht veröffentlich
  • (5)Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.

eingerecht. Form? schriftlich oder per E-Mail.

  • muss-Regelung
  • (5)Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er muss formlos in Textform beim Vorstand eingereicht werden.

Angenommen.

  • Quotenregelungen. Gibt es an anderen Unis, bei uns nicht. wollen wir uns selbst eine Quotenregelung geben?

Abgelehnt.
Der komplette §3 wurde einstimmig angenommen.

§4 Finanzen

  • (1)Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.
  • Für was würde das Geld verwendet werden?
    • Flyer, Materialkosten
    • Freiwillige Basis? Lieber Spenden für konkrete Aktionen?

Abstimmung: Freiwillige Spenden oder Mitgliedsbeitrag?

  • Freiwillige Spenden werden mit 4 zu 2 Stimmen angenommen. 3 Enthaltungen
  • (1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über Spenden.

einstimmig angenommen. 2 Stimmen für "[...]freiwillige Spenden."

  • (2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
  • Diskussion muss-Regelung?

6:3 für

  • (2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenwart.

Dann neue Änderung:

  • (2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenwart als Hauptverantwortlichen.

einstimmig angenommen.

  • Der komplette §4 wurde einstimmig angenommen.

§5 Organe

  • (1) Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Der komplette §5 wurde einstimmig angenommen.

§6 Die Mitgliederversammlung

  • (1)Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist per E-Mail eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
  • Dritter Satz gestrichen.
  • Diskussion Mitgliederversammlung vs. Hauptmitgliederversammlung etc. (Vorstand entlasten, ...)
    • einwöchige Frist

Änderung auf:

  • (1) Zur Hauptmitgliederversammlung werden alle Mitglieder vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist per E-Mail eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Hauptmitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt. Zudem können zusätzliche Mitgliederversammlungen einberufen werden, deren Termine spätestens 42 Stunden im Voraus allen Mitgliedern bekanntgegeben werden müssen.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

  • (2)Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
  1. Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
  2. Wahl der Mitglieder des Vorstands

nach Änderung von §6 (1), Abänderung auf:

  • (2) Einmal pro Semester finden auf einer Hauptmitgliederversammlung statt:
  1. Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
  2. Wahl der Mitglieder des Vorstands
  • keine Namensnennungen, Tätigkeitsbericht

Abstimmung: einstimmig angenommen, 2 Enthaltungen.

  • (3) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.

Abstimmung: Mit 6 zu 1 Stimme angenomme. 2 Enthaltungen.

  • (4) Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
    • einfache Mehrheit?
    • vorher anmelden? problematisch

Abstimmung 2/3 vs einfache Mehrheit. Einfache Mehrheit angenommen. 9 zu 1 Stimme. Änderung:

  • (4) Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer einfachen Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

einstimmig angenommen.

  • (5)Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
  • Diskussion: 1/4 weglassen/runtersetzen und Mindestbeteiligung hochsetzen?
    • Problematik bei Minderbeteiligung bei Mitgliederzahl <15
  • 1. zweiteilige Regelung?

einstimmig angenommen.

  • 2. Mindestanzahl?

5 einstimmig

  • 3. prozentuale Anzahl
  • 15%: 4
  • 10%: 3

Gesamtänderung auf:

  • (5) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 15% der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf, anwesend sind.

Einstimmig angenommen.

  • (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur ** Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Einstimmig angenommen.

  • (7)Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
  • Kassenprüfer prüfen den Bericht des Finanzers, entlasten ihn
    • Kassenprüfer überflüssig? sollte doch gemacht werden, ist bei Vereinen auch Vorschrift
  • Sollte Kassenprüfer Vorstandsmitglied sein dürfen?
    • kein Problem damit, wird gewählt
  • keine Änderung

Einstimmig angenommen.

  • (8)Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
    • Nur auf Hauptmitgliederversammlung?
    • evtl spezielle Mindestanwesendenzahl - hinfällig, weil die Neuwahl sowieso bei der Hauptmitgliederversammlugn stattfindet
  • unverändert angenommen.

Der komplette §6 wurde einstimmig angenommen.

§7 Vorstand

(1)Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  1. 1. Vorsitzender
  2. 2. Vorsitzender
  3. Kassenwart (sofern bestimmt)
    • Hierarchie soll weg
  • (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus zwei Vorsitzenden und einem Kassenwart.

Einstimmig angenommen.

  • (2)Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.
    • Frage, ob der Vorstand nach dem Ende des Semesters im Amt bleibt
    • Satzung Piratenpartei: bis zur nächsten Wahl
    • Vorschlag: wird auf der Hauptmitgliederversammlung gewählt, Zeitpunkt der versammlungen wurde schon festgelegt, ist damit definiert.

Änderung auf:

  • (2) Der Vorstand wird auf der Hauptmitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Einstimmig angenommen.

    •  ! Anmerkung: Die Vorstandsstruktur sollte so gewählt werden, wie es zur entsprechenden Hochschulgruppe am besten passt. Auch hier sollte man darauf achten, ob der lokale AStA besondere Anforderungen an die Zusammensetzung des Vorstands hat.

Der komplette §7 wurde einstimmig angenommen.

§8 Satzungsänderungen

  • (1) Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Besteht ein dringender Grund oder aktueller Anlass, so kann in Ausnahmefällen ein Satzungsänderungsantrag gemäß dem Beschluss des Vorstandes nachträglich n die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgenommen werden; dies muss den Mitgliedern spätestens drei Tage vor dem Termin der Versammlung per E-Mail mitgeteilt werden.
    • sollten per Mail mitgeteilt werden
    • sonderregeleung ist wg 42 Stunden-Frist (statt 2 Wochen) nicht mehr nötig
    • Aufgrund der gekürzen Anmeldezeit der Mitgliederversammlung Änderung auf:
  • (1) Anträge zu Satzungsänderungen müssen im Rahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung in Textform bekannt gegeben werden.

Einstimmig angenommen.

  • (2)Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.

Einstimmig angenommen. Der komplette §8 wurde einstimmig angenommen.

§9 Auflösung

  • (1) Die Hochschulgruppe löst sich auf wenn sie vier oder weniger Mitglieder hat oder durch einstimmigen Beschluss aller stimmberechtigten Mitglieder.
    • Alle stimmberechtigten Mitglieder sind problematisch.
    • Auflösung bei 4 oder weniger Mitgliedern einstimmig angenommen.
    • 80% oder 75%? 80% mit 5 zu 2 Stimmen angenommen. 2 Enthaltungen

abschliessende Änderung auf:

  • (1) Die Hochschulgruppe löst sich auf wenn sie vier oder weniger Mitglieder hat oder durch Beschluss mit 4/5 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

Einstimmig angenommen.

  • (2)Bei Auflösung der Hochschulgruppe fließt ihr Vermögen dem LV zu.
    • Wem sollen die gelder zufließen? Einstimmig der piratenpartei. Welchem Organ/Verband?
    • Landesverband: 4 Stimmen, Oberbayern: 3 Stimmen, 2 Enthaltungen

Änderung auf:

  • (2)Bei Auflösung der Hochschulgruppe fließt ihr Vermögen dem Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland zu.

Einstimmig angenommen. Der komplette §9 wurde einstimmig angenommen.

  • Präambel?
    • nicht mehr heute
    • eventuelle eine innem Pad basteln
    • beschlossen am [...] ist Pflicht

Abstimmung: im Prinzip dafür

    • Anmerkung: §9 (2) in offiziellen Namen ändern?

angenommen.

  • (2) Bei Auflösung der Hochschulgruppe fließt ihr Vermögen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern zu.

Nächste Sitzung

  • TOP 9. Weitere Unterschriftensammelaktionen
  • TOP 10. Positionspapiere zu unseren Themen erstellen
  • TOP 11. Infoflyer dazu erstellen
  • TOP 12. Wie können wir die HSG (Hochschulgruppe) an den Unis bekannter machen?
  • Vernetzung in Bayern? Dachverband?
  • Gibt es eine Bundesmailingliste der Hochschulgruppen?
  • Satzung: Präambel und Reihenfolge der Paragraphen und Absätze

Ende der Sitzung.