HSG:Karlsruhe/Protokoll/2012-02-06

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Gründung der karlsruher Hochschulgruppe $NAME 

Anwesende/r                Hochschule

Benedikt Neuffer           KIT
Christian Krämer           KIT
Marco Antoni                 KIT
Florian Weber                KIT
Matthias Gräser            KIT
Gunnar Hartung            KIT (kein Pirat)
Gast:Gaby Römling        KIT
Claus Gawel                 KIT
Pascal Casper               KIT
Franziska Sauerwein      KIT
Gast: Christoph Schelleisen KIT
Christian Kollmar            KIT

Protokollführer: Marco, Florian
Stimmführer:   Florian (1 Gegenstimme, keine Enthaltungen)

Die 50%-Quote für KIT-Mitglieder ist erfüllt

Koordination mit anderen Hochschulgruppen: "AG Studentenverband" der Piratenpartei
Abstimmungsergebnisse: Dafür / Dagegen / Enthaltung

Diskussion über Nähe zur Piratenpartei und/oder internationaler Piraten-Bewegung

Stimmen für "erst Grundsätze und Formalkram erledigen, Details folgen später"

Wer will heute gründen? 6 / 3 / *

Gunnar geht um 20:52

Vorschlag Tagesordnung:
Satzung der alten Hochschulgruppe durchgehen und überarbeiten
Organisatorisches
Weiteres (z.B. Piratenpartei vertreten/bekannt machen oder Hochschulpolitik? / Verfasste Studierendenschaft: mitreden?)
Tagesordnung einstimmig angenommen 

20:55 Ralf Hagen kommt
Arbeit an der vorläufigen Satzung beginnt.
21:15 Gaby geht

Die Hochschulgruppe will gemeinnützig sein (einstimmig angenommen)

22:32 Florian Müller   KIT kommt
22:33 Florian Weber geht
Neuer Sitzungsleiter: Ralf Hagen

Satzung (vorläufig)
1. Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Karlsruhe”. Der Sitz ist am KIT. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.

2. 
  a Die Hochschulgruppe engagiert sich für die politische Bildung, freien Zugang zu Wissen und Bildung, Transparenz, Datenschutz, und Bürgerrechte.
  b Sie tut dies durch
    i Mitarbeit in Hochschulausschüssen und der unabhängigen Studierendenschaft
   ii Informationsveranstaltungen und -aktionen
  iii Kulturelle Veranstaltungen

3. Mitglieder
  a Für die Struktur der Hochschulgruppe gelten die Regeln für Hochschulgruppen am KIT.
  b Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
  c Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus der Hochschulgruppe oder Tod.
  d Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3–Mehrheit. Dem Mitglied ist vor der Entscheidung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
  e Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.

4. Finanzen
  a Die Hochschulgruppe finanziert sich ausschließlich über Spenden.
  b Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet.

5. Organe
  a Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

6. Die Mitgliederversammlung
  a Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit $Fristdauer eingeladen.
    Sie tagt mindestens einmal pro Semester.
    Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
  b Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt: 
    i Veröffentlichung des Semesterberichts des vorigen Semesters
   ii Entlastung des Vorstands bei Bedarf
  iii Wahl des Vorstands
  c Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
  d Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen.
    Gäste sind grundsätzlich ohne Abstimmungsrecht zugelassen.
    Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. 
#  e Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
#    Wer stimmberechtigt ist, regelt die Geschäftsordnung.
  f Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
    Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine relative Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  g Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Kassenprüfer, welche die Finanzen prüfen.
    Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
  h Eine Mitgliederversammlung kann mit relativer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl einzelner Mitglieder oder des gesamten Vorstands beschließen.

7. Vorstand
  a Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 
    i 1. Vorstand
   ii 2. Vorstand
  iii Kassenwart
  b Wahlperiode
    i Jedes Vorstandsmitglied wird auf zwei Semester gewählt.
   ii Der 1. Vorstand wird im Sommersemester neu gewählt.
  iii Der 2. Vorstand wird im Wintersemester neu gewählt.
   iv Der Kassenwart wird im Sommersemester neu gewählt.
  
  
8. Satzungsänderungen
  a Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
  b Anträge zu Satzungsänderungen müssen beim Vorstand eingereicht werden.


9. Auflösung
  a Wenn die Hochschulgruppe vier oder weniger Mitglieder hat, löst sie sich auf.
  b Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Musikpiraten e.V. zu.

22:58 Franzi geht
23:20 Gast Andreas kommt
23:35 ... und geht wieder
00:14 Matthias geht

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Anforderungen an Treffpunkt:
WLAN
Ruhe
Platz für >=12 Personen
Möglichkeit, 2 Hunde mitzubringen
Platz für Beamer&Leinwand

Vorschläge: Drachen, W36 (Bar/Küche), Z10-Seminarraum, K5-Bar, beim Usta anfragen, Kühler Krug, (falls nix anderes geht: bei Franziska zu Hause)

Organisatorisches:
Bevorzugter Kommunikationskanal ist die Mailingliste: piratenhsg@lists.geekig.de
Informationen über die alte Hochschulgruppe: https://wiki.piratenpartei.de/HSG:Karlsruhe
Nächstes Treffen: Termin über Doodle klären (Pascal kümmert sich drum)


Marco lädt Gunnar auf die Mailingliste ein, Claus lädt Gaby ein.

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Zweck und Ziele
Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und ihre Ziele an den karlsruher Hochschulen zu vertreten.
Datenschutz und Datensparsamkeit müssen sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschule müssen transparent sein.
Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.