HH Diskussion:7. Landesmitgliederversammlung/Tagesordnung
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Wahlordnung
§11, Absatz 4 ".... Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Piraten. Personalentscheidungen erfolgen nach den Regularien der Wahlordnung."
Wir sollten diese Wahlordnung VOR der Landesmitgliederversammlung ausarbeiten, so dass jedes Mitglied über die Wahlverfahren informiert ist. Damit könnten wir uns viel Zeit sparen. Gunnar 14:00, 10.Sep. 2009 (CEST)
- Die Wahlordnung ist Teil der Satzung --Christian
- ist richtig aber es wird hier nicht auf die Wahlverfahren eingegangen sondern nur die Eigenschaften der Wahl genannt. Wenn wir nun eine Diskusion über das Wahlverfahren etwas abkürzen, wäre dies sicher gut um Zeit für wichtigere Dinge zu haben. Gunnar 12:26, 15.Sep. 2009 (CEST)
TOP 4: Wahl des Protokollführers
(bin für eine frühe Wahl eines Protokollführers. Selbst wenn erst danach festgestellt wird, dass die Versammlung nicht Beschlussfähig ist, ist dies wenigstens Protokolliert.) --Nomic 23:08, 2. Sep. 2009 (CEST)
- Geht meines Erachtens nicht früher. Der Versammlungsleiter muss ganz am Anfang gewählt werden. Danach kommt direkt der Protokollführer. Vorher müssen wir aber wissen, ob wir das überhaupt können. Fridtjof 02:08, 3. Sep. 2009 (CEST)
TOP 11 Satzungsänderungsanträge
Erstellen einer Seite für Satzungsänderungsanträge? Alle Änderungsantrage einige Tage vor der Landesmitgliederversammlung als Zusammenfassung an alle Mitglieder verschicken? Vielleicht macht es sinn diese auch in gedruckter Form zusammen mit unserer Satzung für die Mitglieder auszulegen. Gunnar 14:00, 10.Sep. 2009 (CEST)
So eine Seite fände ich gut. Es sollten hierfür (sowie für alle anderen Punkte) auch nochmal die Einreichungsfristen dargelegt werden. Nico.Ecke 21:32, 13. Sep. 2009 (CEST)
TOP 16: Wahl des Vorstands
Allgemeine Fragen zur Wahl:
1. Laut Satzung besteht der Vorsand aus mind. 3 Piraten. Frage bzgl. der Beisitzeranzahl - wie viele können gewählt werden (Gesamtgröße des Vorstands)?
- Beliebig viele, aber 2 hat sich bisher als gute Zahl erwiesen.
- Wann wird die Anzahl festgelegt? Erst auf dem LPT oder schon vorher - im zweiten Fall sollte man die Anzahl der Beisitzer als Hinweis auf der TO notieren.
2. Andere LVs haben neben dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und den Beisitzer zum Teil die Position des Politischen Geschäftsführers und / oder des Generalsekretärs. Warum gibt es dass bisher nicht in Hamburg?
- Brauchen wir nicht, dafür haben wir ja die Beisitzer.