HH:Schiedsgericht/2014-07-29 - Protokoll Schiedsgericht Hamburg
Inhaltsverzeichnis
Protokoll der Sitzung des Schiedsgerichts der Piratenpartei Hamburg vom 29.07.2014
Formales
Anwesende
Konstantin Kowalski, Andreas Halle, Jan Bühler
Beginn der Sitzung
Ort: Landesgeschäftsstelle, Lippmannstr. 57, 22769 Hamburg Datum: 29.07.2014 18:45 Uhr
Ende der Sitzung
19:34 Uhr
Protokollant
Andreas Halle
Einrichtung eines Pad-Accounts
Auf dieser Sitzung wurde zunächst ein geschützter Pad-Account eingerichtet. Es wurde ein Zugang zu den Pads für die drei Richter Konstantin Kowalski, Andreas Halle und Jan Bühler eingerichtet.
Im Anschluss wurde ein Übersichtspad (Startpad) eingerichtet, in dem die Kontaktdaten der Richter und Ersatzrichter hinterlegt und alle für die Arbeit des Schiedsgerichts wichtigen Informationen und Links übersichtlich zusammengestellt worden sind. Dazu gehören Links zu:
Abschnitt Schiedsgericht der Bundessatzung Geschäftsordnung Bundesschiedsgericht Infos zur Anklageerhebung und zur Verteidigung aus dem Leitfanden des Bundeswiki
Des weiteren wurden Pads für folgende Aufgaben/Vorgänge angelegt:
Ein Pad für aktuelle Aufgaben Inhaltsverzeichnis für Pads zu den Verfahren Inhaltsverzeichnis für die Protokoll-Pads
Beschluss der Geschäftsordnung
Im Anschluss ist die in der konstituierenden Sitzung am 06.07.2014 vorläufig übernommene Geschäftsordnung (GO) des Bundes durch eine eigene GO ersetzt worden.
Dabei orientierten sich die Richter an der GO des Schiedsgerichts Schleswig-Holstein, wobei der Absatz 5 aus § 3 der Schleswig-Holsteinischen GO ersatzlos gestrichen wurde.
Ferner einigte man sich hinsichtlich der Aktenzeichen auf folgendes Format: "LSG-HH-JJJJ-MM-TT-lfdNummer"
Die Geschäftsordnung wurde anschließend einstimmig angenommen.
Sonstige Beschlüsse
Der Vorsitzende Richter Konstantin Kowalski erklärte sich bereit, die Übertragung der Protokolle vom 06.07.2014 und 29.07.2014, sowie die am 29.07.2014 beschlossene GO in das Wiki der Piratenpartei Hamburg zu übertragen.
Ferner wurde beschlossen, dass die Richter – auch für den Fall, dass keine Verfahren zu behandeln sein sollten – mindestens einmal im Jahr zusammentreten. Dies schien den Richtern schon deshalb notwendig, um einen jährlichen Arbeitsbericht erstellen zu können. Mit der Sitzung vom 29.07.2014 wurde die mindestens einmal im Jahr abzuhaltende Sitzung für das Jahr 2014 als erfüllt angesehen.