HH:How-To Transparenzgesetz
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer kann was nach Transparenzgesetz erfahren und wie geht das?
- 2 Was ist das Transparenzgesetz (HmbTG)
- 3 Wer ist anfrageberechtigt?
- 4 Wer ist auskunftspflichtig?
- 5 Was kann man fragen, welche Dokumente kann ich bekommen?
- 6 Sind die Auskünfte kostenpflichtig?
- 7 Wie kann ich Anfragen stellen?
- 8 Was sollte ich bei meiner Anfrage beachten?
- 9 Wer kann helfen?
- 10 Bestehende Anfragen unterstützen
- 11 Was tun wenn ich keine oder ungenügende Antwort bekomme?
- 12 Was kann ich nicht fragen bzw. worauf bekomme ich rechtmäßig ich keine Antwort?
- 13 Wer betreibt das Portal "Frag den Staat"?
Wer kann was nach Transparenzgesetz erfahren und wie geht das?
Kern des Transparenzgesetzes ist die Einrichtung eines Informationsregisters im Internet, in dem alle Behörden der Stadt von sich aus einen Großteil der relevanten Dokumente ohne vorhergehende Anfrage einstellen müssen. Der Zugriff hierauf ist dann jederzeit, unverzüglich, anonym und kostenlos möglich. An exotischere Informationen, die nicht im Register stehen, kann man dann über eine direkte Anfrage kommen.
Dieses Register muss natürlich erst geschaffen werden, wofür im Gesetz eine Frist von zwei Jahren vorgesehen ist. Bis dahin müssen Informationen angefragt werden. Es gilt aber schon jetzt eine gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz erheblich erweiterte Auskunftspflicht.
Was das Transparenzgesetz ist und wie man es nutzt erfahrt ihr im Folgenden.
Was ist das Transparenzgesetz (HmbTG)
Gesetzestext
Wortlaut des Gesetzes mit Begründung
Anwendungsorientierte Gesetzeskommentierung
Video
Das HmbTG erklärt in zwei Minuten
Zusammenfassung
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ist das Ergebnis einer Volksinitiative unter maßgeblicher Beteiligung der Piratenpartei. Es ermöglicht den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern, bei Behörden und sonstigen staatlichen Institutionen Einsicht in nahezu alle Verträge und sonstigen Dokumente von öffentlichem Interesse zu nehmen.
Ziele
Ziele sind
- die Kontrolle der Verwaltung durch die Öffentlichkeit zu verbessern,
- Korruption zu erschweren,
- Misswirtschaft zu vermeiden und
- echte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Links
Artikel B.Masseida, A.Alter auf Kommune21
Wer ist anfrageberechtigt?
- Natürliche Personen,
- juristische Personen und, das ist neu, auch
- nicht rechtsfähige Vereinigungen, wie Bürgerinitiativen oder Bündnisse.
Hauptsache ihr habt eine Mail- und Postadresse an die die Antwort gehen kann.
Wer ist auskunftspflichtig?
Neben den klassischen Behörden sind nach Transparenzgesetz auch alle anderen Institutionen auskunftspflichtig, die entweder unter der Kontrolle der Stadt stehen oder öffentliche Aufgaben erfüllen. Das ist absichtlich sehr weit gefasst und schließt bspw. auch Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts ein, die der Aufsicht der Stadt Hamburg unterstehen, oder Firmen, an denen Hamburg die Mehrheit der Anteile hält, und die öffentliche Dienstleistungen erbringen.
Was kann man fragen, welche Dokumente kann ich bekommen?
Generell bezieht sich der Begriff "Informationen" im Gesetz auf alle Arten von Dokumenten oder Daten, in deren Besitz sich alle Behörden und diesen gleichgestellte Institutionen befinden. Sofern keine besondere Ausnahmeregelung greift, haben Sie als Bürgerin oder Bürger damit das Recht, nahezu jede beliebige Akte einzusehen, die unter Einsatz von Steuermitteln entstanden ist.
Sind die Auskünfte kostenpflichtig?
Sobald das Informationsregister eingerichtet ist werden alle dort veröffentlichten Informationen kostenlos abzurufen sein. Anfragen, die bis dahin nötig sein werden, sind leider gebührenpflichtig. Allerdings sind sie auf höchstens € 500,- für sehr umfangreiche Anfragen begrenzt. Einfache Anfragen werden kostenfrei beantwortet. Außerdem sind die Behörden verpflichet vor Beantwortung einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Kosten teilen
Um sich Kosten für umfangreiche Anfragen zu teilen kann man z.B. ein Pledge anlegen. Dabei verpflichten sich Spender sich mit einem Anteil an den Kosten zu beteiligen, wenn eine vorgegebene Anzahl weiterer Spender dies ebenfalls tun.
Wie kann ich Anfragen stellen?
Anfragen können grundsätzlich per Mail oder auch per Briefpost gestellt werden. Am einfachsten geht dies über das Internetportal "Frag den Staat"
Wie funktioniert "Frag den Staat"
- Gehe auf "Frag den Staat"
- Anmelden
- Auf der Startseite befindet sich ganz oben rechts ein Link zur Anmeldeseite
- Erforderliche Angaben eintragen (auch Pseudonyme sind möglich)
- Nun bekommt man ein Bestätigungs-Mail
- In der Mail befindet sich ein Bestätigungslink und ein vorläufiges Passwort, welches man im nächsten Schritt ändern kann.
- Anfrage stellen
- Gehe auf "Frag den Staat"
- Ganz oben in der Mitte findet sich ein großer, blauer Buttom "Anfrage stellen" -> Klick
- Dann hier den Anweisungen folgen
Gut ist natürlich zu wissen wie ein Dokument heißt, nach dem man fragen möchte und wer die gewünschte Auskunft erteilen kann. Oft wird das aber nicht der Fall sein. Das ist aber nicht schlimm. Hier hilft beschreiben und raten. Die Behörden sind verpflichtet zu beraten und zu helfen, in dem sie z.B. die zuständige Stelle nennen, wenn sie selbst nicht zuständig sind oder bei Unklarheiten welche Informationen benötigt werden nach zu fragen.
Siehe auch: Was sollte ich bei meiner Anfrage beachten
Was sollte ich bei meiner Anfrage beachten?
Zunächst sollte man geprüft haben ob die Information die man benötigt nicht bereits, leicht auffindbar, öffentlich zugänglich vorhanden ist. Da hilft die Suchmaschine des Vertrauens. Also erstmal googeln, bingen, babylonen, ixquiken, what ever.
Als nächstes sollte man prüfen ob eine gleiche oder ausreichend ähnliche Anfrage bereits gestellt wurde. Das geht so:
Entweder mit Stichworten über die interne Suche auf "Frag den Staat" oder
- Gehe auf die Startseite von "Frag den Staat"
- Ganz oben links neben dem Seitennamen findest du den Link Anfragen ->Klick
- Rechts in der Sidebar finden sich verschiedene Sortiermöglichkeiten. Wähle Hamburg
- Wieder rechts in der Sidebar finden sich weitere Sortiermöglichkeiten.
Bereits bestehende, laufende Anfragen kann man unterstützen und gleichzeitig selbst die Antwort anfordern: Anfragen unterstützen
Wer kann helfen?
Die Hamburger PIRATENwerden auf für Initiativen kleine Gruppenschulungen und Hilfe bei konkreten Auskunftsersuchen anbieten. Anfragen gern unter info@piratenpartei-hamburg.de
Oder einfach Dientsags ab 19:00h, in unsere Landesgeschäftsstelle, Lippmannstraße 57, kommen.
Bei Anfragen an das Bezirksamt Hamburg Mitte oder von Personen aus Mitte kann auch die PIRATEN Fraktion Mitte helfen. Anfragen gern an hallo@hamburg-mitte.bezirkspiraten.de
Oder einfach Freitags ab 18:00h zu den öffentlichen Fraktionssitzungen in die Fraktionsgeschäftsstelle, Spaldingstraße 210, 3.OG, kommen. http://hamburg-mitte.bezirkspiraten.de/kontakt/
siehe auch: Was tun wenn ich keine Antwort erhalte
Bestehende Anfragen unterstützen
Du kannst dich auch einer laufenden Anfrage anschließen und diese damit unterstützen. Dafür musst du auf fragdenstaat.de registriert und angemeldet sein.
- Gehe auf die Seite der Anfrage
- Oben rechts in der Sidebar findest du den Hinweis "Benachrichtigungen per E-Mail erhalten"
- -> Klick -fertig.
Du wirst nun der darüber stehenden Zahl von Personen die der Anfrage folgen hinzu gezählt und erhältst ebenfalls die Antwort per Mail zugeschickt.
Unterstützer werden nur gezählt, aber nicht namentlich aufgeführt. Unterstützungen lassen sich an gleicher Stelle auch wieder rückgängig machen.
Was tun wenn ich keine oder ungenügende Antwort bekomme?
Erste Beschwerde- und Prüfinstanz ist der Landesbeauftragte für Datenschutz Johannes Caspar, den man z.B. so erreichen kann.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, steht anschließend der Rechtsweg offen.
Was kann ich nicht fragen bzw. worauf bekomme ich rechtmäßig ich keine Antwort?
Natürlich existieren auch Dokumente, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Niemand möchte, dass bspw. SAGA-Mietverträge oder Fallakten vom Jobcenter im Internet veröffentlicht werden. Selbstverständlich sind persönliche Daten von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen, ebenso wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einige weitere, eng eingegrenzte, sensible Typen von Informationen. Die Verwaltung darf aber in der Regel die Herausgabe von Dokumenten nicht generell verweigern, sondern muss entsprechend geschützte Informationen einzeln schwärzen.
Wer betreibt das Portal "Frag den Staat"?
FragDenStaat.de ist ein gemeinnütziges Projekt des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.