HE Diskussion:Landesparteitage/2017.2/SÄA

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Antragsdiskussion

SÄA001

Anmerkungen von protter

  • Die Intention des Antrags sollte abgelehnt werden. Mit dieser Änderung führen wir eine zeitraubende bürokratische, aber vermeidbare Hürde ein.
  • Anträge auf Beitragsminderung werden in jedem Fall von der Mitgliederbetreuung des Landesverbands bearbeitet werden, da nur sie Zugang zur Mitgliederdatenbank hat.
  • Die Änderung würde dazu führen, dass ein Antrag in der Mitgliederbetreuung des LV landet und erstmal an die Mitgliederbetreuung der zuständigen Untergliederung weitergeleitet werden müsste.
  • Problem 1: nicht alle Mitgliederbetreuer der Kreisverbände sind per PGP-verschlüsselter Mail gemäß LV-Richtlinien erreichbar.
  • Problem 2: Es kann durchaus passieren, dass der Antrag Wochen oder gar Monate benötigt, bis der zuständige Vorstand darüber entscheidet.
  • Problem 3: Die Beitragsminderungen i.d.R. auf 1 Jahr begrenzt sind, wiederholt sich der Prozess auf Antrag des Mitglieds u.U. jedes Jahr.
  • Daher sollte die Entscheidung beim Landesverband bleiben. Die Mitgliederbetreuung stimmt Anträgen i.d.R. zu. Nur in begründeten Einzelfällen wird der Landesvorstand konsultiert, woraus sich auch Ablehnungen ergeben können.
  • Kein Mitglied muss die Hose herunterlassen, warum es einen geminderten Beitrag beantragt.