HE:Struktur/AK/Basisdemokratie/Konzeption
Konzept Mitbestimmung / „Basisdemokratie“ „Plenum 2009“
Inhaltsverzeichnis
Konzeption
Einleitung
Kurz nach Gründung der Piratenpartei Hessen gab es bereits die ersten Überlegungen, basisdemokratische Elemente in die Organisation der Partei einzubringen. Die Diskussionen zu den verschiedenen Ansätzen waren kontrovers bis stürmisch: rechtlich bedenkliche Konstruktionen könnten uns die Aberkennung der Parteieigenschaft kosten und wo genau ist eigentlich der Raum für basisdemokratische Mitbestimmung begrenzt oder offen?
Nach vielen Diskussionen, innerhalb der Partei und mit Experten, haben wir uns für das Modell der Kooption http://de.wikipedia.org/wiki/Kooption als rechtlich einwandfreie und für die Piratenschaft am ehesten akzeptable Konstruktion entschieden. Konkrete Fragen nach den Grenzen und Möglichkeiten basisdemokratischer Mitbestimmung sind jedoch nach wie vor unbeantwortet:
Muss bzw. kann ein Vorstand auf die Zustimmung seiner Basis warten, um eine kurzfristige Presseanfrage zu beantworten? Muss die Basis mit entscheiden, welcher Telefonanbieter gewählt wird oder welchen Weißheitsgrad das Briefpapier hat? Diese und ähnliche Fragen stehen immer wieder stellvertretend im Raum, wenn es um die konkrete Ausgestaltung der Basisdemokratie geht.
Ein Vorstand muss handlungsfähig sein, aber nicht allein herrschen; eine Basis muss mitbestimmen können, aber nicht jede Entscheidung zum politischen Schauplatz erklären dürfen. Zum anderen bedürfen rechtliche und politische Rahmenbedingungen der Vertraulichkeit seitens des Vorstandes - wo also jetzt die Grenzen ziehen?
Das hier vorgeschlagene Modell setzt darauf, dass der durch Satzungs- und Geschäftsordnungs-Vorschläge rechtlich geöffnete Rahmen durch "Learning by Doing" gefüllt wird - Prinzipien: Kooperation, mehr Vertrauen als Kontrolle, Erfahrungswerte sammeln und in spätere Ausgestaltungen einfliessen lassen.
Wir sind nicht die Einzigen, die mehr basisdemokratischen Entscheidungen fordern - und wir sind nicht die Einzigen, die hierbei auf Probleme stoßen. Aber wir könnten die Ersten sein, die innerhalb einer Partei ein basisdemokratisches Experiment wagen und installieren.
Deshalb: klarmachen zum Ändern - macht mit und lasst uns die Weichen für neue politische Entscheidungswege stellen
Aufbau
Satzungsmässige Verankerung einer Optionsphase (Mindestdauer 1 Jahr), innerhalb derer basisdemokratische Strukturen erprobt werden. Die entsprechenden Regularien werden in der Vorstands-Geschäftsordnung festgelegt. Die Optionsphase wird von Staatsrechtlern beratend begleitet.
Innerhalb dieser Optionsphase sollen folgende Regularien gelten:
Der Vorstand hält möglichst alle Vorstandssitzungen offen ab und kooptiert alle anwesenden und kooptieriungswilligen hessischen Piraten für die Dauer der jeweiligen Vorstandssitzung zu Beisitzern. In der jetzigen Ausgestaltung haben die Beisitzer kein Stimmrecht, jedoch ist der Vorstand per GO dazu verpflichtet, das Votum der Beisitzer in seine Entscheidungen mit einfliessen zu lassen.
Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass der Vorstand sich dem Votum anschließen kann, aber nicht muss. Im Laufe der Optionsphase wird sich ergeben, in welchen Bereichen eine Mitbestimmung der Basis sich im Sinne Aller als unproblematisch bzw. eventuell auch kritisch erweist. Sowohl innerhalb der Optionsphase als auch bei Weiterführung dieses Projekts können dann entsprechende Regularien neu geschaffen werden.
Um die Mitbestimmung "im Sinne Aller" sicherzustellen, wird ein unabhängiges Kontroll-Gremium geschaffen, welches neutral und keiner Seite (Basis/Vorstand) verpflichtet ist. Die am kommenden LPT gewählten Mitglieder des Gremiums (3-5 Personen) haben vollständigen Zugang zu allen Sitzungen von Organen des Landesverbandes und darüber hinaus Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung im Landesverband führen.
Situationsanalyse
Was stört an der gegenwärtigen Situation?
Stimmberechtigt ist nur knapp 1% der Mitglieder im (normalerweise nur 1x im Jahr) gewählten Vorstand
Was spricht für und gegen die Lösung die wir jetzt haben?
dafür
- Ist mit dem Parteiengesetz vereinbar
- ist erprobt
dagegen
- wird dem piratigen Anspruch an Partizipation nicht gerecht
Was sind Alternativen?
Alternative 1
- keine Festlegung auf ständige Beisitzer sondern Verpflichtung des Vorstandes, durch eine durch den Parteitag verabreichte grundlegende GO, zu Beginn einer jeden Vorstandssitzung für die Dauer der laufenden Vorstandssitzung die anwesenden Piraten zu Beisitzern zu kooptieren.
- (dadurch ermöglichter Ablauf:) Abbildung der AGs etc in crabgrass mit Verantwortungszuweisung durch 1 für die Dauer des laufenden Projekts (bei bedarf nach Fertigstellung Abstimmung durch 1)
- (dadurch ermöglichter Ablauf:) Integration der Ortsverbände etc in crabgrass
Alternative 2 (obsolet)
- Erweiterung des Vorstandes auf die Größenordnung der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes.
- Entfällt wegen rechtlichen Problemen (Die Entscheidungsfähigkeit des Vorstandes kann gerichtlich angezweifelt werden, somit wären wir handlungsunfähig)
Was will ich erreichen/ Wann bin ich zufrieden?
- Durchgreifende Mitbestimmungs-,Mitarbeits- und Gestaltungsmöglichkeiten für alle Piraten des Verbandes
- Verzicht auf "Martyrer"-Vorstand welcher für Entscheidungen der Basis haftbar ist ohne gestalten zu können
- Verteilte Verantwortlichkeiten in allen Bereichen
Erweiterte, dadurch erreichbare Ziele
- Erweiterbares, wachsendes "Wissensmanagement" da durch direkte Mitentscheidung eine strukurierte selbstverantwortliche Mitarbeit erwachsen kann.
- Jeder Hessische Pirat ist als "Beisitzer" direkt mit der Entscheidungsfindung verbunden.