HE:Struktur/AG/Wahlen/WahlordnungLandesliste4
Inhaltsverzeichnis
Vorschlag 4
Alternatives Wahlverfahren 3
§3 Wahlverfahren
(1) Die Landesliste wird durch einen Wahlgang erstellt und durch einen abschließenden Wahlgang bestätigt.
(2) Allen Kandidaten wird vom Wahlleiter eine während der gesamten Aufstellungsversammlung gültige Kandidatennummer (KN) zugewiesen und dem Kandidaten mitgeteilt. Die Zuweisung der KN wird vom Wahlleiter in der Kandidatenliste vermerkt.
§4 Kandidatenvorstellung
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatennummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm maximal 10 Minuten vorzustellen.
(3) Die Reihenfolge bestimmt das Los.
(4) Nach der Vorstellung eines Kandidaten stimmt die Versammlung mit einfacher Mehrheit darüber ab, ob eine Befragung gestartet wird.
(5) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl.
§5 Wahlverfahren
(1) Pro Kandidat wird mit Ja oder Nein abgestimmt.
(2) Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, weitere 1-5 Stimmen vergeben werden.
(3) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben. Die Reihenfolge der Landesliste ergibt sich aus den Gewichtungsstimmen.
§6 Bestätigungswahlgang
Die erzeugte Landesliste wird mit geheimer Wahl abgestimmt. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich (Enthaltungen werden nicht gezählt).