HE:Struktur/AG/Wahlen/WahlordnungLandesliste1
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorschlag 1
- 2 Wahlordnung
- 3 §1 Begriffe
- 4 §2 Vorbereitung
- 5 §3 Wahlverfahren
- 6 §4 Runde 1 - Wahl der Kandidaten für die Listenplätze 1-21(+)
- 7 §5 Runde 2 - Wahl der Kandidaten für die Listenplätze 1-7(+) und Bestimmung der Inhaber der Listenplätze 8-21(+)
- 8 §6 Runde 3 - Bestimmung der Inhaber der Listenplätze 1-7(+)
- 9 §7 Bestätigungswahlgang
Vorschlag 1
Wahlordnung
§1 Begriffe
(1) Beim Bewertungswahlverfahren hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied bis zu fünf Punkte pro Kandidaten und Wahlgang. Es können, müssen aber nicht alle Punkte vergeben werden.
(2) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorschlagen.
(3) Wählbar für die Landesliste Hessen zur Bundestagswahl zum 18. Bundestag ist, wer
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
- keiner anderen Partei angehört,
- keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf die Landesliste erteilt hat, und
- seiner Aufstellung durch Abgabe einer Zustimmungserklärung und Eidesstattlichen Versicherung nach Anlage 15 BWahlO bei der Versammlungsleitung zustimmt und
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
(5) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen.
(6) Alle Wahlgänge finden geheim statt.
§2 Vorbereitung
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren.
§3 Wahlverfahren
(1) Die Landesliste der Piratenpartei Hessen für die Bundestagswahl zum 18. Bundestag setzt sich aus insgesamt 21 Listenkandidaten zusammen. Bei Punktegleichheit auf dem 21.Listenplatz erhöht sich die Anzahl der Listenplätze um die Anzahl der Kandidaten mit der gleichen Punkteanzahl.
(2) Die Landesliste wird durch drei Wahlgänge erstellt, die eine Reihenfolge der Kandidaten erzeugen, und durch einen abschließenden Wahlgang bestätigt.
(3) Allen Kandidaten wird vom Wahlleiter eine während der gesamten Aufstellungsversammlung gültige Kandidatennummer (KN) zugewiesen und dem Kandidaten mitgeteilt. Die Zuweisung der KN wird vom Wahlleiter in der Kandidatenliste vermerkt. Die KN dient zur Identifizierung der Kandidaten in allen Losverfahren und Vorstellungs- bzw. Fragerunden.
§4 Runde 1 - Wahl der Kandidaten für die Listenplätze 1-21(+)
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft und dem Kandidaten eine Kandidatennummer zugewiesen. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Sie kann nicht wieder eröffnet werden. Ein späterer Einstieg eines Kandidaten in den Wahlprozeß (in Runde zwei oder drei) ist nicht möglich.
(2) Die Frageliste für Runde 1 wird geöffnet. Die Fragen können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
(3) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm 10min der Versammlung vorzustellen.
(4) Die Reihenfolge bestimmt das Los.
(5) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Bewertungswahl.
(6) Die Frageliste für Runde 1 wird geschlossen
(7) Die 21 Kandidaten, die die meisten Punkte auf sich vereinigen, zuzüglich weiterer Kandidaten mit Punktegleichheit zu Platz 21 gelangen in Runde 2.
§5 Runde 2 - Wahl der Kandidaten für die Listenplätze 1-7(+) und Bestimmung der Inhaber der Listenplätze 8-21(+)
(1) Die verbliebenen 21(+) Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich weitere 6 min vorzustellen oder auf Fragen zu antworten. Sie wählen die Fragen selbst aus einem Pool von Fragen aus, die die Teilnehmer der Versammlung schriftlich eingereicht haben (s. Runde 1 Ziffer 2). Die eingereichten Fragen sind öffentlich einsehbar.
(2) Die Reihenfolge bestimmt das Los.
(3) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Bewertungswahl.
(4) Entsprechend der Anzahl der Punkte der Kandidaten wird eine Liste erstellt (Anzahl der Punkte in absteigender Reihenfolge).
(5) Sollte ein Kandidat auf einen niedrigeren Listenplatz (Zahlenwert) gewählt werden als gewünscht, rutscht er auf den gewünschten Platz, die anderen Kandidaten rücken auf.
(6) Die sieben Kandidaten, die die meisten Punkte auf sich vereinigen (oder durch einen Vorgang nach Ziffer 5 aufgerückt sind), zuzüglich weiterer Kandidaten mit Punktegleichheit mit Platz 7 gelangen in Runde 3.
(7) Den Kandidaten auf den Plätzen 8-21 ist mit diesem Wahlgang ihr Listenplatz zugewiesen; bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten auf den Plätzen 8-21 entscheidet das Los über den genauen Listenplatz.
§6 Runde 3 - Bestimmung der Inhaber der Listenplätze 1-7(+)
(1) Die verbliebenen 7(+) Kandidaten erhalten Gelegenheit, sich nochmals 2 min in Erinnerung zu rufen.
(2) Die Reihenfolge bestimmt das Los.
(3) Nach Abschluss der letzten Vorstellung erfolgt die Wahl der Kandidaten für die Listenplätze eins bis sieben per Bewertungswahl.
(4) Entsprechend der Anzahl der Punkte der Kandidaten wird eine Liste erstellt (Anzahl der Punkte in absteigender Reihenfolge).
(5) Sollte ein Kandidat auf einen niedrigeren Listenplatz (Zahlenwert) gewählt worden sein, als gewünscht, rutscht er auf den gewünschten Platz, die anderen Kandidaten rücken auf.
(6) Bei Punktegleichheit mehrerer Kandidaten erfolgt eine Stichwahl. Bleibt die Punktegleichheit nach der Stichwahl bestehen, entscheidet das Los.
§7 Bestätigungswahlgang
Die in den Runden 1-3 erzeugte Landesliste wird mit geheimer Wahl abgestimmt. Zur Annahme ist eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich (Enthaltungen werden nicht gezählt).