HE:OwDiDa/Kreisparteitage/16-10-2022/Protokoll
Protokoll des aKPT OwDiDa am 16.10.2022
Inhaltsverzeichnis
- 1 Eröffnung und Begrüßung
- 2 Wahl der Versammlungsämter
- 3 Wahl des Versammlungsleitenden
- 4 Wahl des Wahlleitenden
- 5 Wahl des Protokollierenden
- 6 Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- 7 Beschlussfassung über die Tagesordnung
- 8 Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
- 9 Aussprache über die Zukunft des Kreisverbandes
- 10 Abstimmung über die Zukunft des Kreisverbandes
- 11 Wahl eines neuen Vorstandes=
Eröffnung und Begrüßung
Pawel (Landesvorsitzender) begrüsst die Anwesenden und eröffnet den aKPT um 16:22. Ein besonderer Dank geht an Volker für die Organisation. 6 akkreditierte Piraten sind anwesend.
Wahl der Versammlungsämter
Wahl des Versammlungsleitenden
- Volker wurde einstimmig gewählt
Wahl des Wahlleitenden
- Volker wurde einstimmig gewählt
Wahl des Protokollierenden
- Jutta wurde einstimmig gewählt
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Form und fristgemäße Einladung wurde einstimmig festgestellt.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Die vorliegende TO wurde einstimmig .
Abstimmung über die Geschäfts- und Wahlordnung
einstimmig angenommen
Aussprache über die Zukunft des Kreisverbandes
- Der Kreisverband sollte nicht aufgelöst werden, da es noch Mitglieder gibt, die bereit sind sich einzubringen. Soll der Beschluss zur Auflösung aufgehoben werden?
Diskussion
Abstimmung über die Zukunft des Kreisverbandes
SA001 Antrag auf Fortführung des Kreisverbandes Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Odenwald
Antragstext:
- Der außerordentliche Kreisparteitag möge beschließen, den Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Odenwald - vorbehaltlich einer erfolgreichen Vorstandswahl - fort zu führen.
Begründung:
- Beim letzten aKPT 2020 wurde mangels Vorstand die Auflösung des KV OwDiDa beschlossen. Dieser Beschluß soll hiermit wieder aufgehoben werden.
Einstimmig angenommen
- Wahlen werden eröffnet, Pawel wird zum Wahlhelfer bestimmt
Wahl eines neuen Vorstandes=
Wahl der/s Vorsitzenden
- Kandidatenliste eröffnet
- Kandidat: Björn Semrau
6 Stimmen wurden abgegeben und sind gültig - Björn ist einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an
Wahl der/s Stellv. Vorsitzenden
- Kandidatenliste eröffnet
- Kandidat: Thorsten George
6 Stimmen wurden abgegeben und sind gültig - Thorsten ist einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an
Wahl des/r Schatzmeister/in
- Kandidatenliste eröffnet
- Kandidat: Jürgen Sampel
6 Stimmen wurden abgegeben und sind gültig - Jürgen ist einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an
Wahl von Beisitzenden
- Kandidatenliste eröffnet
- Diskussion über die Anzahl der Beisitzenden
- Kandidatin: Dolores George
6 Stimmen wurden abgegeben und sind gültig - Dolores ist einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an
Wahl von Kassenprüfern
- Vorgeschlagen werden:
- Ralf Donath
- Alexander Brendel
- Beide werden einstimmig gewählt
Satzungsänderungsanträge
SÄA 001: §10 (7) Kreisparteitag
Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
"(7) 1Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder akkreditiert sind. 2Bei nicht Zutreffen ist ein neuer Parteitag mit einer Frist von mindestens drei und maximal sechs Wochen einzuberufen, der unabhängig von der Anzahl der akkreditierten Mitglieder beschlussfähig ist."
Die Satzung wird wie folgt geändert:
Der Absatz §10(7) wird ersatzlos gestrichen. Begründung:
Die 7-Mitglieder-Regelung macht es z.Z. unmöglich, reguläre KPTs abzuhalten. Verfasser: Volker Weidmann
Antragssteller: Jürgen Sampel
- einstimmig angenommen
SÄA 002: §11 (1) Der Kreisvorstand
Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
"(1) 1Der Kreisvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern. 2Die Mitglieder des Vorstandes haben gleiches Stimmrecht. 3Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 4Bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt. 5Es müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder einen Beschluss unterstützen." Die Satzung wird wie folgt geändert:
Der Absatz §11(1) Satz 5 wird ersatzlos gestrichen. Begründung:
Ein 3-er Vorstand könnte durch diese Regelung handlungsunfähig werden. Näheres regelt dann die GO des Vorstandes. Verfasser: Volker Weidmann
Antragssteller: Jürgen Sampel
- einstimmig angenommen
SÄA 003: §11 (3) Der Kreisvorstand
Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
"(3) 1Tritt der Kreisvorstand zusammen, wird das mit Frist von einer Woche und unter Angabe des Tagungsortes auf der Website des Kreisverbandes angekündigt. 2Der Vorstand ist voll beschluss- und handlungsfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder der Einberufung Folge leisten."
Die Satzung wird wie folgt geändert:
Im Absatz §11(3) Satz 2 wird das Wort "drei" durch "die Hälfte" ersetzt. Begründung:
Ein 3-er Vorstand könnte durch diese Regelung handlungsunfähig werden. Näheres regelt dann die GO des Vorstandes. Verfasser: Volker Weidmann
Antragssteller: Jürgen Sampel
- einstimmig angenommen
SÄA004: §11(7) Der Kreisvorstand
Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
"(7) 1Der Vorstand gilt als nicht mehr handlungsfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder oder der Vorsitzende und der Schatzmeister, zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. 2In diesem Fall ist unverzüglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen, um einen neuen Vorstand zu wählen. 3Für die Organisation dieses Kreisparteitages sind die übrigen Vorstandsmitglieder verantwortlich. 4Ist der gesamte Vorstand zurückgetreten, geht diese Aufgabe an den Landesvorstand, der diese Aufgabe auch delegieren kann. 5Das letzte ausscheidende Vorstandsmitglied hat diesen Tatbestand zuvor unverzüglich dem Landesvorstand mitzuteilen."
Die Satzung wird wie folgt geändert:
Im Absatz §11(7) Satz 1 wird folgendermaßen geändert: "1Der Vorstand gilt als nicht mehr handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder der Vorstand aus weniger als drei Mitgliedern besteht." Begründung:
Ein Vorstand benötigt für seine Handlungsfähigkeit mindestens drei Mitglieder. Näheres regelt dann die GO des Vorstandes. Verfasser: Volker Weidmann
Antragssteller: Jürgen Sampel
- einstimmig angenommen
Sonstiges
Es werden organisatorische Themen besprochen.
Beendigung der Versammlung
Der neue gewählte Vorsitzende wendet sich mit abschließenden Worten an die Versammlung. Der Versammlungsleiter hat die Versammlung um 17:50 Uhr geschlossen.
Lützelbach-Haingrund, 16.10.2022
Volker Weidmann Versammlungsleiter
Jutta Dietrich Protokollantin
Björn Semrau Vorsitzender der Kreisvorstandes
Thorsten George Stellvertretender Vorsitzender des Kreisvorstandes