HE:OwDiDa/Aufstellungsversammlungen/01-02-2015/GO-Vorschlag1/Wahlordnung

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Wahlordnung für die Aufstellungsversammlung (Landratswahl Landkreis Darmstadt - Dieburg 2015)

  1. Die Wahlen des Bewerbers sind geheim. Über allgemeine Anträge der Aufstellungsversammlung, die Wahl der Vertrauensleute und Anträge zur Geschäftsordnung wird in der Regel offen abgestimmt. Jeder Pirat kann mündlich beim Versammlungsleiter eine geheime Abstimmung beantragen. Wenn drei Piraten diesen Antrag unterstützen ist er ohne Abstimmung angenommen.
  2. Bei einer Wahl für ein einzelnes Amt mit mehreren Kandidaten ist im ersten Wahlgang gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat die nötige Anzahl an Stimmen, so findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  3. Bei einer Wahl für ein einzelnes Amt mit nur einem Kandidaten können Wähler mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
  4. Bei einer Wahl für ein einzelnes Amt mit mehreren Kandidaten ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Selbiges gilt auch für die Wahl des Bewerbers.
  5. Wird geheim gewählt, so wird der Aufstellungsversammlung durch den Versammlungsleiter die Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, der Anzahl der abgegeben Stimmen, der gültigen und der jeweils auf den Kandidaten entfallenen Stimmen und hieraus resultierend das Ergebnis der Wahl mitgeteilt und protokolliert. Bei offenen Abstimmungen werden nach Augenmaß des Versammlungsleiters die Mehrheitsverhältnisse festgestellt, bei unklaren Verhältnissen erfolgt eine genaue Auszählung. Selbiges gilt auch für die Wahl des Bewerbers.
  6. Alle Piraten, insbesondere die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Versammlungsleiter mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, der Aufstellungsversammlung hiervon sofort zu berichten. Auf Antrag eines Piraten beschließt die Aufstellungsversammlung über eine Neuwahl. Zwischen dem Antrag des Piraten und der Neuwahl darf nur soviel Zeit vergehen, wie zur organisatorischen Arbeit nötig ist. Eine größtmögliche Beteiligung der Stimmberechtigten an der Neuwahl ist durch angemessene Information durch den Versammlungsleiter zu gewährleisten.
  7. Kandidieren für ein Amt kann jeder Pirat, der sich bis zum Aufruf durch den Versammlungsleiter vor der Wahl hierfür meldet und die Anforderungen des Amtes erfüllt. Jeder Pirat hat das Recht, vor der Wahl zurückzutreten oder auf Nachfrage durch den Versammlungsleiter die Annahme der Wahl zu verweigern.
  8. Kandidieren als Landratskandidat können alle Mitglieder des Kreisverbandes, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben und während der Aufstellungsversammlung anwesend sind.