HE:Offenbach/Bürgerbegehren Klinikum/Grundsatzbeschluss

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Klinikum Offenbach GmbH - Grundsatzbeschluss vom 08.11.2012

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012

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Klinikum Offenbach GmbH

Grundsatzbeschluss -

Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/12 (Dez. I und II, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 07.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0269 Änderungsantrag Piraten vom 08.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0269/1

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0269

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Geschäftsanteile der Klinikum Offenbach GmbH sollen in einem geordneten Verkaufsprozess ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte übertragen werden.

Der Magistrat wird beauftragt, einen geordneten Verkaufsprozess in die Wege zu leiten, die Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile unterschriftsreif zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorzulegen.

2. Die Liquidität bzw. die Vermeidung einer zukünftigen Überschuldung der Klinikum Offenbach GmbH wird für die Dauer des Verkaufsprozesses durch die Stadt Offenbach sichergestellt.

3. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2012 beschlossene Sondernachtragshaushalt 2012 wird zurückgenommen.

4. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich eines Verbundes kommunaler Krankenhäuser wird für die Dauer des geordneten Verkaufsprozesses (Ziffer 1) ausgesetzt.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0269/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird beauftragt nach §142 HGO eine Anfechtungsklage gegen die Verfügung des Regierungspräsidenten zu erheben.

Herr Stv. Freier (CDU) und Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragen getrennte Abstimmung der DS 2011-16/DS-I(A)/0269.

2011-16/DS-I(A)0269, Punkt 1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Geschäftsanteile der Klinikum Offenbach GmbH sollen in einem geordneten Verkaufsprozess ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte übertragen werden.

Der Magistrat wird beauftragt, einen geordneten Verkaufsprozess in die Wege zu leiten, die Übertragung und Abtretung der Geschäftsanteile unterschriftsreif zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorzulegen.

2011-16/DS-I(A)0269, Punkt 2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2. Die Liquidität bzw. die Vermeidung einer zukünftigen Überschuldung der Klinikum Offenbach GmbH wird für die Dauer des Verkaufsprozesses durch die Stadt Offenbach sichergestellt.

2011-16/DS-I(A)0269, Punkt 3

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2012 beschlossene Sondernachtragshaushalt 2012 wird zurückgenommen.

2011-16/DS-I(A)0269, Punkt 4

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich eines Verbundes kommunaler Krankenhäuser wird für die Dauer des geordneten Verkaufsprozesses (Ziffer 1) ausgesetzt.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Offenbach a. M., den 09.11.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung