HE:Meinungsbilder/Satzung

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Satzung zum virtuellen Meinungsbild

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten [...]

„(7) Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, ein virtuelles Meinungsbild (vMB) durch den Landesvorstand einholen zu lassen, sofern

  • eine Fragestellung vorliegt, die sich mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt,
  • eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum eingerichtet ist mit dem Sachverhalt und einer zulässigen Möglichkeit zur anschließenden Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente,
  • ein versandfertiger, möglichst neutraler und den Sachverhalt ausreichend beschreibender Einleitungstext für die Einladungs-E-Mail vorliegt.


Zulässige Möglichkeit zur Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente ist die hessische Instanz von WikiArguments. Der Link ist auf der Wikiseite anzugeben. Bis zu ihrer Bereitstellung ist die Möglichkeit zur Sammlung auf der eingerichteten Wiki-Seite sicher zu stellen.

(8) Unabhängig von der Intention des das vMB beantragenden Piraten erhält ein virtuelles Meinungsbild positionierende Wirkung, wenn es neben den Erfordernissen aus (7) die folgenden Bedingungen erfüllt:
1. Der Gegenstand der Positionierung ist sachlich und klar formuliert.
2. Die Laufzeit des virtuellen Meinungsbildes betrug mindestens 14 Tage. In dringenden Fällen kann die Laufzeit auf 7 oder ein Minimum von 3 Tage verkürzt werden. Die Verkürzung ist zu begründen.
3. An dem virtuellen Meinungsbild haben sich mindestens ein Zehntel der hessischen Piraten beteiligt.
4. Mindestens 2/3 der abstimmenden hessischen Piraten haben für eine der drei Optionen des vMB (Ja, Nein oder Enthaltung) gestimmt.

Entsprechend so qualifizierten virtuellen Meinungsbildern kann der Landesverband vertreten durch den Landesvorstand zwischen zwei Landesparteitagen neue Positionen beziehen. Diese Positionierungen sind nur bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Sie sind beim nächst folgenden Landesparteitag vom Landesvorstand als Anträge einzubringen und mit Vorrang zu behandeln. “
Hessen Satzung