HE:Marburg/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnungsentwurf

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Geschäftsordnung des Kreisvorstands Marburg-Biedenkopf

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes Marburg-Biedenkopf nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:
    • Vorsitzender: Thumay Karbalai Assad
    • Stellvertretende Vorsitzender: Jens Fricke
    • Schatzmeister: Fabrice Schindler
    • Politischer Geschäftsführer: Christian Backes
    • Pressesprecher: Sascha Klee
    • Schriftführer: Dario Linsky
    • Beigeordneter: Bastiaan Zapf
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  4. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner in § 2 geregelten Zuständigkeit zu Entscheidungen berechtigt. Es ist jedoch angehalten je nach Schwere der Entscheidungen, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen und seine Entscheidungen auf Basis einer möglichst großen Zustimmung durch die Mitglieder des Kreisverbands zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  5. Der Vorstand hat das Recht, Arbeitsaufträge aus seinem Kompetenzbereich per Vorstandsbeschluss an Beauftragte zu delegieren. Beauftragungen müssen im Wiki und auf der Homepage auf einer dafür vorgesehenen Seite dokumentiert werden.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Die genannte Reihenfolge drückt die Vorrangstellung der Vorstandsmitglieder für die entsprechende Aufgabe aus.

  1. Einladung, -berufung der Vorstandssitzungen & Leitung/Koordination des Vorstandes: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  2. Einladung, -berufung und Leitung der Stammtische: Beigeordneter
  3. Einladung, -berufung und Leitung der Plena: Politischer Geschäftsführer
  4. Vertretung des Verbandes nach Außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Pressesprecher
  5. Vertretung des Verbandes nach Innen: Stellvertretender Vorsitzender, Beigeordneter, Politischer Geschäftsführer
  6. (Kommunikation nach Innen: Beigeordneter, Schriftführer, Politischer Geschäftsführer)
  7. Kommunikation nach Außen/Öffentlichkeitsarbeit: Pressesprecher, Politischer Geschäftsführer
  8. Vernetzung des Verbandes mit den anderen Gliederungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzende
  9. Mitgliederverwaltung: Schriftführer
  10. Aufsicht über das Postfach: Politischer Geschäftsführer, Schriftführer
  11. Buchführung, Kontoführung, Controlling, Spendenwesen: Schatzmeister
  12. Wahlvorbereitungen:
  13. Technische Infrastruktur & Koordination: Beigeordneter
  14. Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Schriftführer
  15. Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Beigeordneter, Schriftführer, Politischer Geschäftsführer
  16. Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur: Politischer Geschäftsführer, Beigeordneter
  17. Impulse für Programm und politische Ausrichtung: Politischer Geschäftsführer, Beigeordneter

§3 Finanzen

I. Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute. Er ist berechtigt, alleine zu verfügen. Bei Eröffnung oder Auflösung von Konten hat ein weiteres Vorstandsmitglied mit zu zeichnen.
  2. Jedes andere Vorstandsmitglied ist nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt. Das weitere Vorstandsmitglied darf auch der Schatzmeister sein.
  3. Im Fall der Verhinderung des Schatzmeisters kann ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter durch den Vorstand bestimmt werden. Dieses Vorstandsmitglied ist dann vertretungsberechtigt.

II. Jahresabschluss

  1. Es ist ein Jahresabschluss des Kreisverbandes zu erstellen, der die Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte, sowie Anhänge und Erläuterungen umfasst.
  2. Der Jahresabschluss ist spätestens im 1. Quartal eines jeden Jahres bis zum 1. Februar vor dem Kreisparteitag zu erstellen und dem Kreisverband vorzulegen.
  3. Jahresabschlüsse werden vom Vorsitzenden und dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied unterzeichnet.

§4 Entscheidungsfindung

  1. Der Vorstand ist angehalten alle Entscheidungen auf Basis einer möglichst großen Zustimmung der Mitglieder des Kreisverbands zu treffen. Dazu sollen vor der Beschlussfassung Diskussionen z.B. auf der Mailingliste oder beim Stammtisch stattfinden. Bei nicht gravierenden Beschlüssen sind auch Entscheidungen im mutmaßlichen Sinn der Mitglieder des Kreisverbands zulässig.
  2. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder.
  3. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    • E-Mail an den Vorstand (kreisvorstand@piratenpartei-marburg.de)
    • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
    • via Bekanntmachung in der Tagesordnung in der Wiki Seite der Vorstandssitzungen mit Signatur und Zeitstempel bis eine Stunde vor der Vorstandssitzung

§5 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen nach einer abgestimmten Tagesordnung statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von sieben Tagen eine solche einberufen.
  3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

§6 Umlaufbeschlüsse

  1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per E-mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und
    • a) ein Zuwarten mit der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder
    • b) schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
  2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
  3. Umlaufbeschlüsse werden zeitnah nach der Entscheidung veröffentlicht und in der nächsten Vorstandssitzung vorgestellt.

§7 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht zum Ende seiner Amtszeit anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§8 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Schriftführer obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Der Schriftführer hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden. Ebenfalls ist eine Datenschutzerklärung von den zugriffsberechtigten Personen zu unterschreiben.
  4. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§9 Kommunikationswege

  1. Mailingliste marburg@piratenpartei-hessen.de
    • Generelle Diskussionsliste der Piraten des Kreisverbandes Marburg-Biedenkopf
    • Offen für alle, eigenständige An-/Abmeldung
    • Alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Marburg-Biedenkopf sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
    • Archiv: Ja
  2. Kreisvorstandsadresse kreisvorstand@piratenpartei-marburg.de
    • Kommunikationsadresse des Vorstandes nach innen und außen
    • Weiterleitung einer Mail ausschließlich an alle Vorstandsmitglieder