HE:Marburg/Kreisverband/Kreisparteitag 2016/Antraege

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Anträge

SÄA I zu § 12 - Aufgaben des Kreisparteitages (Antragsteller Gabi Munkes, 05.04.2016)

§ 12 (3) der Satzung wird umformuliert zu:

Version a) - Änderung der Antragsfrist sowie Einbeziehung von Satzungsänderungsanträgen in die Fristsetzung

(3) Sachanträge sowie Satzungsänderungsanträge sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 21 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Version b) - Änderung der Antragsfrist, Einbeziehung von Satzungsänderungsanträgen in die Fristsetzung und Ermöglichung anonymer Antragsstellung

(3) Sachanträge sowie Satzungsänderungsanträge sind in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 21 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

Version c) - Änderung der Antragsfrist, Einbeziehung von Satzungsänderungsanträgen in die Fristsetzung, Ermöglichung anonymer Antragsstellung und Streichung von Ortsverbänden und Jungen Piraten als Antragsberechtigten

(3) Sachanträge sowie Satzungsänderungsanträge sind in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 21 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes sowie der Kreisvorstand.

Zum Vergleich hier nochmal die bisherige Version:

(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.