HE:Landesparteitage/2022.1/Anträge/Satzungsänderung 002
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2022.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -002 Einreichungsdatum
2022/9/11 16:38:21 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Satzungsänderung Ordnungsmaßnahmen gegen Untergliederungen Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Beheben eines Problems bei einer Ordnungsmaßnahme, durch das die Untergliederung nicht mehr effektiv vertreten werden kann. Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, in der Satzung des Landesverbandes folgende Änderungen vorzunehmen: 1. In §6 (6) wird Satz 4 „Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft“ gestrichen. 2. §6 (7) wird gestrichen.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Zu 1. Der Zustimmungsvorbehalt bewirkt, insbesondere im Außenverhältnis, dass zwar eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen werden kann, aber die Untergliederung nicht effektiv vertreten werden kann, bis eine künftige Versammlung zustimmt. Des Weiteren steht im Falle der Ablehnung den durch die OM Belasteten der Rechtsweg offen, der auch die Möglichkeit zu einstweiligem Rechtsschutz beinhaltet. Zu 2. Obsolet, da hier ein zweites Mal die Mehrheit der bei Annahme des Antrages nicht mehr erforderlichen Zustimmung des LPT geregelt wird. Datum der letzten Änderung
11.09.2022 Status des Antrags
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