HE:Landesparteitage/2019.1/Anträge/Satzungsänderung 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2019.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -001

Einreichungsdatum

2019/5/17 21:01:23 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Pflichtkommunikation der Untergliederungen zum Landesverband

Antragsteller

Pawel

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Verankerung von Mindeststandards der Informationsweitergabe von Gliederungen an den Landesverband in der Satzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, in die Satzung des Landesverbandes Hessen einen neuen Paragraphen 7b mit dem Titel "Pflichtkommunikation der Untergliederung zum Landesverband" mit nachfolgendem Inhalt aufzunehmen:

"(1) Wenn eine Gliederung zu einer Mitgliederversammlung einlädt, dann ist der Vorstand des Landesverbandes hierüber unverzüglich zu informieren. Die Information hat den Wortlaut der Einladung, Zeitpunkt und Form des Versandes sowie die vorläufige Tagesordnung zu enthalten.

(2) Wenn eine Gliederung eine Mitgliederversammlung durchgeführt hat, dann ist eine von Versammlungsleitung und Protokollierendem unterzeichnete Abschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Landesverbandes zu hinterlegen. Dies hat innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung zu erfolgen. Diese Frist kann durch den Vorstand des Landesverbandes auf acht Wochen verlängert werden, wenn innerhalb der zweiwöchigen Frist eine Abschrift in Textform übersandt wird.

(3) Sofern auf einer Mitgliederversammlung einer Gliederung eine Vorstandswahl stattgefunden hat, sind dem Vorstand des Landesverbandes die Namen und Mitgliedsnummern sowie Kommunikationsadressen (E-Mail und Telefonnummer) der Mitglieder des Gliederungsvorstandes unverzüglich mitzuteilen.

(4) Sofern Mitglieder eines Gliederungsvorstandes aus diesem Vorstand ausscheiden, ist dies dem Vorstand des Landesverbandes unverzüglich durch den verbliebenen Vorstand anzuzeigen. Sollte der gesamte Vorstand zurücktreten, ist diese Mitteilung durch das Mitglied vorzunehmen, dass bisher den Vorsitz des Gliederungsvorstandes innehatte.

(5) Wenn eine Gliederung Ordnungsmaßnahmen verhängt, dann hat sie hierüber den Vorstand des Landesverbandes unverzüglich zu informieren. Diese Information enthält Angaben dazu, gegen wen die Ordnungsmaßnahme gerichtet ist, den Zeitpunkt der Verhängung und die Art und den Umfang der Ordnungsmaßnahme. Des Weiteren ist seitens des Gliederungsvorstandes eine Abschrift des Protokolle aller Sitzungen, bei denen den mit der Ordnungsmaßnahme Belegten die Gelegenheit zu rechtlichem Gehör gegeben wurde sowie - sofern getrennt - der Sitzungen, in denen die Ornungsmaßnahme beraten wurden, sowie der, in der der Beschluss gefasst wurde, in Textform zu übermitteln.

(6) Mitteilungen, sofern die Textform ausreicht, sind an die Email-Adresse vorstand@piratenpartei-hessen.de zu richten. Hiervon kann im Einzelfall durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes abgewichen werden."

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Neuer Paragraph

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
    • § 7b Pflichtkommunikation der Untergliederung zum Landesverband**

(1) Wenn eine Gliederung zu einer Mitgliederversammlung einlädt, dann ist der Vorstand des Landesverbandes hierüber unverzüglich zu informieren. Die Information hat den Wortlaut der Einladung, Zeitpunkt und Form des Versandes sowie die vorläufige Tagesordnung zu enthalten.

(2) Wenn eine Gliederung eine Mitgliederversammlung durchgeführt hat, dann ist eine von Versammlungsleitung und Protokollierendem unterzeichnete Abschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Landesverbandes zu hinterlegen. Dies hat innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung zu erfolgen. Diese Frist kann durch den Vorstand des Landesverbandes auf acht Wochen verlängert werden, wenn innerhalb der zweiwöchigen Frist eine Abschrift in Textform übersandt wird.

(3) Sofern auf einer Mitgliederversammlung einer Gliederung eine Vorstandswahl stattgefunden hat, sind dem Vorstand des Landesverbandes die Namen und Mitgliedsnummern sowie Kommunikationsadressen (E-Mail und Telefonnummer) der Mitglieder des Gliederungsvorstandes unverzüglich mitzuteilen.

(4) Sofern Mitglieder eines Gliederungsvorstandes aus diesem Vorstand ausscheiden, ist dies dem Vorstand des Landesverbandes unverzüglich durch den verbliebenen Vorstand anzuzeigen. Sollte der gesamte Vorstand zurücktreten, ist diese Mitteilung durch das Mitglied vorzunehmen, dass bisher den Vorsitz des Gliederungsvorstandes innehatte.

(5) Wenn eine Gliederung Ordnungsmaßnahmen verhängt, dann hat sie hierüber den Vorstand des Landesverbandes unverzüglich zu informieren. Diese Information enthält Angaben dazu, gegen wen die Ordnungsmaßnahme gerichtet ist, den Zeitpunkt der Verhängung und die Art und den Umfang der Ordnungsmaßnahme. Des Weiteren ist seitens des Gliederungsvorstandes eine Abschrift des Protokolle aller Sitzungen, bei denen den mit der Ordnungsmaßnahme Belegten die Gelegenheit zu rechtlichem Gehör gegeben wurde sowie - sofern getrennt - der Sitzungen, in denen die Ornungsmaßnahme beraten wurden, sowie der, in der der Beschluss gefasst wurde, in Textform zu übermitteln.

(6) Mitteilungen, sofern die Textform ausreicht, sind an die Email-Adresse vorstand@piratenpartei-hessen.de zu richten. Hiervon kann im Einzelfall durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes abgewichen werden.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Aktuell liegen für die Zusammenarbeit des Landesverbandes mit seinen Gliederungen keine Standards vor. Dies hat teilweise dazugeführt, dass Gliederungen "in der Versenkung verschwanden" und der Vorstand des Landesverbandes in Einzelfällen erheblichen Aufwand betreiben musste, um Kontakt zu den Gliederungen aufzunehmen. Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass der Vorstand des Landesverband jederzeit in der Lage ist, qualifiziert Informationen an Gliederungen weiter zu geben.

Piratenpad

https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/xu2bA9gqAwvrdOCbeuk6FYUa/

Datum der letzten Änderung

17.05.2019

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.