HE:Landesparteitage/2016.1/SÄA

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Eingereichte Satzungsänderungsanträge

SÄAxxx - Bezeichnung

  • Paragraph
    • §x - Bezeichnung
  • bisherige Regelung
    • Auszug aus der Satzung
  • neue Regelung
    • geänderte Textfassung
  • Begründung
    • Beispieltext
  • Antragsteller
    • Dein Name

SÄA001 - Anpassung des Mindestalters zur Parteimitgliedschaft

  • Paragraph
    • §2 - Mitgliedschaft
  • bisherige Regelung
    • (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
  • neue Regelung
    • (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
  • Begründung
    • Das Mindestalter für die Parteitmitgliedschaft wurde auf dem Bundesparteitag 2016.1 in Lampertheim auf 14 Jahre gesenkt. Dieser Antrag stellt eine nachträgliche Anpassung an die Bundessatzung dar.
  • Antragsteller
    • protter 23:41, 13. Okt. 2016 (CEST)