HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2014.1
Günni gärtnern am 17.01.2014 nicht mehr. :-)
Datum: 29.03.2014
Uhrzeit: 11:00 - 18:00 Uhr
Ort: Seniorentreff aktiv
Adlerstraße 19; 65183 Wiesbaden
- Aufbau: ab 09:00 Uhr
- Abbau: bis 19:00 Uhr
- Orga: https://wiesbaden.piratenpad.de/Orga-KPT-2014-1
Inhaltsverzeichnis
Kandidatenliste
Vorsitzender
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
stellv. Vorsitzender
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Schatzmeister
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Generalsekretär
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Beisitzer
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Rechnungsprüfer
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Anträge
Satzungsänderungsanträge
t - 4 Wochen und in Tagesordnung der Einladung
https://wiesbaden.piratenpad.de/191
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
(1) Der Kreisvorstand besteht aus:
- dem Kreisvorsitzenden
- dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Generalsekretär
- und beliebig vielen Beisitzern.
Neue Fassung
(1) Der Kreisvorstand besteht aus:
- dem Kreisvorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Generalsekretär
- und beliebig vielen Beisitzern.
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Für diese ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.
(4) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm schnellstmöglich einberufener außerordentlicher Parteitag stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.Neue Fassung
(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. (4) Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn
(a) mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind; (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach §11 Abs.5 einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes einen kommissarischen Vorstand. Für diesen ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
- abgerufen http://ppwi.de/kreisverband/satzung.aspx am 15.02.2014 um 16:53 Uhr
- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen.
Neue Fassung
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn
- (a) mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können;
- (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder
- (c) der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen.
Für diesen ist Ämterkumulation ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten.Begründung
- Änderung 01: Wegfall: "wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder"
- Diese Regleung erwies sich in der Vergangenheit als problematisch. Es musste immer eine aKPT einberufen werden, obwohl die Handlungsfähigkeit des Vorstandes gewährleistet war. Gleichzeitig werden Hierarchien innerhal des Vorstandes abgebaut.
- Änderung 02: Einführung: " (b) der Kreisvorstand aus weniger als drei Personen besteht oder"
- §11 (1) PartG
- Änderung 03: Wegfall: "abweichend von §4 (1) der Landessatzung"
- Wegfall des Ping-Pong-Spieles zwischen den Satzungen
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Betrifft
Art der Änderung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
Begründung
Antragsteller
Sachanträge
t - 4 Wochen
https://wiesbaden.piratenpad.de/191
Versammlungsämter
Für den Kreisparteitag benötigen wir noch einige Freiwillige für die Versammlungsämter. Im Einzelnen sind das ein (oder mehrere) Versammlungsleiter, Wahlleiter, Protokollant.
Der Versammlungsleiter und Protokollant darf ruhig auch ein Kandidat sein. Diese Personen brauchen noch nicht einmal wahl- oder stimmberechtigt zu sein.
Versammlungsleiter
Wollt Ihr den Kreisparteitag leiten und eine Horde wilder Piraten bändigen? Dann tragt Euch hier ein.
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Wahlleiter
Ihr sorgt (zusammen mit Euren Wahlhelfern) dafür, dass bei den Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht. Außerdem sorgt Ihr für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Interesse? Dann bitte hier eintragen.
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Wahlhelfer
Ihr sorgt (zusammen mit Wahlleiter) dafür, dass bei den Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht. Außerdem sorgt Ihr für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen. Interesse? Dann bitte hier eintragen.
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Protokollant
Ihr müsst alles genau protokollieren und außerdem verschiedene Formulare ausfüllen. Wer sich das zutraut, möge sich bitte hier eintragen.
1. Kandidat / 1. Spalte | 1. Kandidat / 2. Spalte | 1. Kandidat / 3. Spalte | 1. Kandidat / 4. Spalte |
2. Kandidat / 1. Spalte | 2. Kandidat / 2. Spalte | 2. Kandidat / 3. Spalte | 2. Kandidat / 4. Spalte |
Wahl- und Geschäftsordnung
Alte GO vom KPT 2011: Geschäftsordnung
Diese GO ist identisch mit der GO vom Kreisparteitag 2011. In § 3 (1) wurde der Leiter des Orga-Teams durch den Kreisvorsitzenden ersetzt.
Vorschlag für eine überarbeitete GO: Neue Geschäftsordnung
Ich habe vor allem die Wahlordnung entrümpelt, besser gegliedert sowie Ideen aus der BPT-GO übernommen. In § 8 (5) ist jetzt auch die Wahl der Beisitzer geregelt, falls der SÄA-06 angenommen wird.
Vorschlag für die GO zum aKPT 13.1 Geschäftsordnung 2013
Ich habe die überarbeitete Version genommen und noch einmal Ergänzungen in der Wahlordnung gemacht (nur ein Kandidat, Aufzeichnungen etc.)
Tagesordnung
Aufbau und Akkreditierung ab 10.00 Uhr / Eröffnung der Versammlung um 11.00 Uhr
- Vorbereitungen
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Beschluss der Tagesordnung
- Beschluss der Geschäftsordnung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Abstimmung über Zulassung von Gästen, Audio-, Foto- und Video-Aufnahmen
- Wahl der Protokollanten
- Wahl des Wahlleiters
- Ernennung der Wahlhelfer
- Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung
- Rechenschaftsberichte
- Kreisvorstand
- Schatzmeister
- Rechnungsprüfer
- Entlastung des Kreisvorstandes auf Antrag der Rechnungsprüfer
- Antragsberatungen und Beschlussfassungen
- Sachanträge
- Erklärung des amtierenden Kreisvorstandes
- Basisgedanken
- Wahl des Kreisvorstandes
- Vorstellungsrunde
- Fragerunde
- Wahlen
- Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern
- Verschiedenes
- Mandatsträger (soweit vom Kreisparteitag aufgestellt)
- Schlussworte des Vorsitzenden
Protokoll
- Link zum Protokoll einfügen
Catering
Wer dem Buffet etwas beisteuern möchte bitte im |Orgapad eintragen oder hier:
Mitfahrgelegenheiten
Piraten, die von außerhalb Wiesbadens zur Mithilfe anreisen, können hier ihre MFGs hier eintragen...