HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2013.2/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Anträge

Satzungsänderungsanträge

t - 4 Wochen und in Tagesordnung der Einladung

SÄA-01a Änderung der Vorstandsstruktur - Variante 1

SÄA-01a Änderung der Vorstandsstruktur - Variante 1
Text
Der Kreisparteitag möge beschliessen "§ 14 - Der Kreisvorstand" (1) wie folgt anzupassen. Die Änderung soll mit der nächsten Vorstandswahl inkraft treten. ORIGINAL § 14 - Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: dem Kreisvorsitzenden dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden dem Schatzmeister dem Generalsekretär und beliebig vielen Beisitzern. Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. NEUE VERSION § 14 - Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: dem Kreisvorsitzenden dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden dem Schatzmeister dem Generalsekretär und beliebig vielen Beisitzern. Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.
Begründung
Wie schon mehrfach festgestellt wurde ist ein Stellvertreter für den Vorsitzenden eine unnötige besetzung. Die Person, welche dieses Amt inne hat, hat nicht mehr oder weniger Aufgaben als ein Beisitzerzer, daher ist dieses gesonderte Amt überflüssig. Zum andern wird der Nebensatz gestrichen, da jeder Anwesende einer Vorstandssitzung eine beratende Funktion hat. Dieser Satz ist somit auch überflüssig.
Antragsteller
Tobias

SÄA-01b Änderung der Vorstandsstruktur - Variante 2

SÄA-01b Änderung der Vorstandsstruktur - Variante 2
Text
Der Kreisparteitag möge beschliessen "§ 14 - Der Kreisvorstand" (1) wie folgt anzupassen. Die Änderung soll mit der nächsten Vorstandswahl inkraft treten. ORIGINAL § 14 - Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: dem Kreisvorsitzenden dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden dem Schatzmeister dem Generalsekretär und beliebig vielen Beisitzern. Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. NEUE VERSION § 14 - Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: dem Kreisvorsitzenden dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden dem Schatzmeister dem Generalsekretär und beliebig vielen Beisitzern. Je ein Vertreter aus jedem Ortsverband kann beratend ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen.
Begründung
Wie schon mehrfach festgestellt wurde ist ein Stellvertreter für den Vorsitzenden eine unnötige besetzung. Die Person, welche dieses Amt inne hat, hat nicht mehr oder weniger Aufgaben als ein Beisitzer, daher ist dieses gesonderte Amt überflüssig. Unterschied zum SÄA-01 ist, dass der Zusatz nicht gestrichen wird.
Antragsteller
Tobias

SÄA-02 Einführung von Mitgliederentscheiden und virtuellen Meinungsbildern

SÄA-02 Einführung von Mitgliederentscheiden und virtuellen Meinungsbildern
Text
Der Kreisparteitag möge beschließen: Zur Ermöglichung von Mitgliederentscheiden und virtuellen Meinungsbildern ist §15 “Aufgaben des Kreisvorstands” der Satzung des Kreisverbandes der Piratenpartei Wiesbaden wie folgt zu ändern:
  • Der bisherige Abs. (5) wird zu Abs. (7) und wird ergänzt durch den Unterpunkt “6. Durchführung von Mitgliederentscheiden und virtuellen Meinungsbildern”
  • Neu aufgenommen wird der Absatz “(5) Der Kreisvorstand führt mindestens einmal pro Kalenderquartal einen schriftlichen Mitgliederentscheid mittels Briefabstimmung durch. Diese Pflicht entfällt, sofern keine geeigneten Anträge vorliegen oder für das Quartal bereits ein Kreisparteitag geplant ist. Für Mitgliederentscheide gelten die für Kreisparteitage festgelegten Teilnahmeberechtigungen, Antragsfristen und nötigen Stimmenmehrheiten analog. Rechtzeitig vor jeder Abstimmung ist diese den Mitgliedern des Kreisverbands in Textform anzukündigen und eine angemessene Zeit zur Einreichung von Abstimmungsalternativen einzuräumen. Zu jedem Antrag ist eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum mit der Begründung des Antragstellers und zur Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente einzurichten und die Adresse dieser Seite auf dem Abstimmungsschein zu vermerken. Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Kreisparteitags ändern, aufheben, bestätigen oder anstelle dessen fassen. Das Ergebnis von Mitgliederentscheiden ist die Beschlusslage des Kreisverbandes und steht einer Entscheidung des Kreisparteitags gleich.”
  • Ebenfalls neu aufgenommen wird der Absatz “(6) Der Kreisvorstand führt auf Antrag Online-Mitgliederbefragungen in Form eines virtuellen Meinungsbildes durch. Hierzu sind dem Kreisvorstand ein versandfertiger, möglichst neutraler und den Sachverhalt ausreichend beschreibender Text für die Einladungs-E-Mail vorzulegen und eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum mit der Begründung des Antragstellers und zur Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente einzurichten. Die Fragestellung des Meinungsbildes muss mit Ja, Nein oder Enthaltung beantwortbar sein. Das Ergebnis eines virtuellen Meinungsbildes gilt als Empfehlung der Mitglieder an den Kreisvorstand.”
Begründung
Änderungen und Ergänzungen des Programms und der Satzung sind momentan nur auf einem Kreisparteitag möglich. Ein solcher findet in der Regel nur einmal jährlich statt. Dies birgt zwei Probleme: Erstens fehlt die Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen oder festgestellte Missstände zügig reagieren zu können. Zweitens sind alle Mitglieder, die aus welchen Gründen auch immer nicht zu einer genau festgelegten Zeit an einem genau festgelegten Ort anwesend sein können, faktisch von jeder echten Mitbestimmung ausgeschlossen. Dies soll durch die Einführung zweier neuer Instrumente geändert werden. Das virtuelle Meinungsbild (vMB) ist eine sehr schnelle und kostengünstige Möglichkeit, um sich beispielsweise des Rückhalts für eine politische Position zu versichern. Der Mitgliederentscheid ist etwas aufwändiger, denn nur in Form der Briefabstimmung bringt er die nötige Sicherheit, um Beschlüsse zu fassen, die denen eines Kreisparteitags gleichstehen. Die Schriftform kostet Geld, aber soviel sollte uns die innerparteiliche Demokratie wert sein und dass Onlineabstimmungen und sonstige Formen von Computerwahlen keine Alternative für eine verbindliche Entscheidungsfindung sind, dürfte innerhalb der Piratenpartei als Common Sense gelten.
Antragsteller
Dominik

SÄA-03 Textform für Einladung zum Parteitag - §11 (4)

SÄA-03 Textform für Einladung zum Parteitag - §11 (4)
Text
Der Absatz soll geändert werden wie folgt: (4) Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, den Kreisparteitag sechs Wochen vor dem Termin per Email anzukündigen.
Begründung
Aufgrund der Größe sollten wir unsere Satzung der hessischen anpassen und die Schriftform durch Textform (Mail, wenn nicht bekannt oder Rückläufer = Brief) ersetzen. Dies spart Kosten und bedeutet weniger Aufwand. Grundsätzlich sind nur verpflichtet eine Einladung "auszuhängen", sprich ein Website-Artikel würde rein formal genügen. Ein persönliche Ansprache per Mail oder Brief, wenn Mail nicht möglich, ist dem aber vorzuziehen.
Antragsteller
Kristof Zerbe

SÄA-04 Textform für Einberufung außerordentlicher Parteitage - §11 (5)

SÄA-04 Textform für Einberufung außerordentlicher Parteitage - §11 (5)
Text
Der letzte Satz des Absatzes soll geändert werden wie folgt: Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Textform. Die Einladung erfolgt analog zu den Bestimmungen unter §11, Absatz 4.
Begründung
Im letzten Satz wurde noch einmal auf die Einladung "per Brief" eingegangen. Durch die Vereinheitlichung mit der Änderung des Absatzes 4 (Textform, siehe Antrag "Änderung des §11, Absatz 4") wird mehr Klarheit geschaffen.
Antragsteller
Kristof Zerbe

SÄA-05 Änderung der Stimmberechtigung - §11 (3)

SÄA-05 Änderung der Stimmberechtigung - §11 (3)
Text
Der Absatz soll geändert werden wie folgt: (3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Stimmberechtigt sind nur im Kreisverband geführte Mitglieder, die alle Mitgliedsbeiträge entrichtet haben.
Begründung
§4, Absatz 4 der Bundessatzung überschreibt hier unsere aktuelle Satzung, in der von "weniger als 3 Monate Rückstand" die Rede ist, sprich unser Passus ist nichtig.
Antragsteller
Kristof Zerbe

SÄA-06 Bedingte Änderung der Tagesordnung - §12 (2)

SÄA-06 Bedingte Änderung der Tagesordnung - §12 (2)
Text
An den Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden: Die Entlastung und Neuwahl eines Vorstandes (Punkt 1, 3, 5 und 6) sind nur dann durchzuführen, wenn der aktuelle Vorstand nicht bereits auf einem außerordentlichen Kreisparteitag gewählt wurde, der weniger als 11 Monate zurückliegt.
Begründung
Die Satzung zwingt uns aktuell zu zwei Vorstandswahlen in diesem Jahr, was suboptimal ist, da wir in §14, Absatz 2 dem Vorstand eigentlich eine Amtsdauer von einem Jahr zugestehen, was auch für einen auf einem aKPT gewählten Vorstand gelten sollte.
Antragsteller
Kristof Zerbe

SÄA-07 Änderung §14 (3)

SÄA-07 Änderung §14 (3)
Text
Änderung §14 (3) alt: (3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Für diese ist Ämterkumulation abweichend von §4 (1) der Landessatzung ohne expliziten Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, endet jedoch mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die kommissarische Vertretung hat über ihre Tätigkeit gegenüber dem Kreisparteitag Rechenschaft zu leisten. neu: (3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Kreisvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis zur Neuwahl übernimmt der Landesvorstand die Geschäfte kommissarisch.
Begründung
Wir brauchen eine eindeutige Regel.
Antragsteller
Hendrik

Dringlichkeits-/Vorstandsanträge

DA-01 ...
Text
...
Begründung
...
Antragsteller
...

Sachanträge

t - 4 Wochen

SA-01 Befristete Aufbewahrung der Mailingliste im Forum

SA-01 Befristete Aufbewahrung der Mailingliste im Forum
Text
Der Parteitag möge beschließen: Die Speicherung der Wiesbadener Mailingliste im synchronisierten Forum soll
SA-01a   3 Monate 
SA-01b   6 Monate
SA-01c   12 Monate
SA-01d   unbefristet

erfolgen.

Begründung
Die Bereitstellung der Mailingliste als Forum ist im Kreisverband umstritten. Eine befristete Vorhaltung könnte die Akzeptanz erhöhen.
Antragsteller
Jörg

PA-01 Positionspapier "Das bewegt Wiesbaden"

PA-01 Positionspapier "Das bewegt Wiesbaden"
Text
Der Kreisparteitag möge ein Positionspapier beschließen, in das die nachfolgenden Statements aufgenommen werden können.
Begründung
Der Kreisverband hat sich - abgesehen vom Kommunalprogramm - zu Fragen der Zeit bislang nicht geäußert. Ein Positionspapier zu verschiedensten Themen liefert ein internes Meinungsbild, bietet eine Grundlage für Pressemitteilungen und kann richtungsweisend für die Stadtverordneten sein. Die Module können einzeln beschlossen werden. Mehrheitsfähige Aussagen fließen in das Positionspapier ein.
Antragsteller
Jörg

PA-01a Für eine vorbildliche Stadtverwaltung

PA-01a Für eine vorbildliche Stadtverwaltung
Text
Neben qualifizierten und engagierten Mitarbeitern gehören zu einer vorbildlichen Stadtverwaltung auch faire Arbeitsbedingungen. Befristete Arbeitsverhältnisse und Lohndumping dürfen weder in der Verwaltung, noch bei ihren Dienstleistern zum Normalfall werden. Die Stadtverwaltung hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass Auftragnehmer und etwaige Subunternehmer Sozialstandards einhalten. Wiesbaden präsentiert sich als mondäne Landeshauptstadt mit hoher Kaufkraft. Zu diesem Image passen weder Zwei-Klassen- noch prekäre Arbeitsverhältnisse.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01b Für eine vorausschauende Stadtpolitik

PA-01b Für eine vorausschauende Stadtpolitik
Text
Der demographische Wandel ist lange im Voraus absehbar. Mehr Ältere, weniger Jüngere, Zu- und Abwanderung verändern das Gesicht unserer Stadt. Dies muss mehr Eingang finden in die Planungen der Stadtverwaltung. Integration, Stadtentwicklung, Sozial- und Wirtschaftspolitik sind hier Schlüsselelemente.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01c Für mehr Demokratie

PA-01c Für mehr Demokratie
Text
Die zunehmende Auslagerung kommunaler Aufgaben in GmbHs und AGs darf nicht zu einer Aushöhlung der Demokratie führen. Grundsatzentscheidungen obliegen dem Stadtparlament, daher muss sich die Struktur der Stadtverordnetenversammlung auch in den Aufsichtsräten wiederfinden. Jede Fraktion hat Anspruch auf mindestens einen Sitz in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen. Geschäftsberichte kommunaler Unternehmen sind im Internet zu veröffentlichen. In GmbHs und AGs ausgelagerte Geschäftsbereiche sollen wieder in die Kernverwaltung integriert werden, entweder als Eigenbetrieb oder Amt.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01d Bildung für alle Kinder

PA-01d Bildung für alle Kinder
Text
Bildungsferne Elternhäuser dürfen nicht zum Nachteil der Kinder werden. Schulen sind so zu organisieren, dass Unterrichtsteilnahme, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Ernährung gewährleistet sind.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01e Für Infrastruktur in kommunaler Hand

PA-01e Für Infrastruktur in kommunaler Hand
Text
Abwasser, Gas, Krankenhäuser, Müllabfuhr, ÖPNV, Schulen, Straßen, Strom, Wasser sind Lebensadern der Stadt und gehören in öffentliche Hand. Private Beteiligungen an Infrastruktureinrichtungen sind zu vermeiden.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01g Für Vielfalt in Kunst und Kultur

PA-01g Für Vielfalt in Kunst und Kultur
Text
Die einseitige Förderung von Kunst- und Kulturangeboten ist nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz. Bei Haushaltsberatungen ist daher auf ein ausgewogenes Verhältnis aller Kunst- und Kulturformen zu achten.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01h Für Vielfalt bei Freizeit und Sport

PA-01h Für Vielfalt bei Freizeit und Sport
Text
Die einseitige Förderung von Freizeit- und Sportangeboten ist nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz. Bei Haushaltsberatungen ist daher auf ein ausgewogenes Verhältnis aller Freizeit- und Sportformen zu achten.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01i Für mehr Wahlbeteiligung

PA-01i Für mehr Wahlbeteiligung
Text
Die anhaltend niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen ist inakzeptabel. Das Interesse an der Kommunalpolitik ist durch Veranstaltungen in Schulen, Ortsverwaltungen und Rathaus zu fördern. Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse sind auf ihre Bürgernähe hin zu untersuchen und zu verbessern. Stadtverordnetenversammlungen sollen im Internet übertragen werden.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01j Für mehr Miteinander

PA-01j Für mehr Miteinander
Text
Obdachlose sind für die Einen ein Ärgernis und für die Anderen ein Zeichen mangelnder Solidarität. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daher müssen für Menschen, die auf der Straße leben, ganzjährig - vor allem aber in den Wintermonaten - Treffpunkte und Schlafplätze bereitgestellt werden.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01k Für eine transparente Wirtschaftsförderung

PA-01k Für eine transparente Wirtschaftsförderung
Text
Gegenwärtig fließen Mittel auf vielfältigen, undurchdringbaren Wegen an private Projekte. Die Förderung aufgrund ihrer imageträchtigen oder wirtschaftlichen Wirkung sollte ausschließlich der Wirtschaftsförderung vorbehalten sein. Der Erfolg ist zu überprüfen und bei zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Begründung
...
Antragsteller
Jörg

PA-01l Rückführung der Wiesbadener Satzung in die Version ...

PA-01l Rückführung der Wiesbadener Satzung in die Version vor der Änderung in 2006
Text
In 2006 wurde die Wiesbadener Satzung geändert. Die ursprüngliche Version sah einen Oberbürgermeister, einen Bürgermeister, einen Kämmerer, sowie vier hauptamtliche Magistratsmitglieder vor. Die neue Variante unter OB Diehl / Kämmerer Müller eliminierte den Stadtkämmerer und erhöhte die Zahl der hauptamtlichen Magistratsmitglieder auf fünf. Damit wurden auch die wichtigen Sonderrechte des Stadtkämmerers, wie einreichen eines abweichendes Haushalts etc. bewusst elimiert - erschwerend wurde dies in 2006 bereits im Hinblick auf einen mögliche Wahl des damaligen Kämmerers Müller zum OB initiiert. Das Vier-Augen Prinzip muss gewahrt bleiben, das Veto des Kämmerers ist eine unverzichtbare Kontrollinstanz gegenüber Oberbürgermeister und Magistrat. Die Fraktion möge einen solchen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, die SPD müsste diesen nach den Aussagen von Sven Gerich im OB Wahlkampf mittragen.
Begründung
...
Antragsteller
HJT

PA-01m Rückführung der Wasserpreise in den Kostenhaushalt ...

PA-01m Rückführung der Wasserpreise in den Kostenhaushalt und Senkung der Preise um mindestens 30%
Text
Die Kartellämter haben eine Überhöhung der Wasserpreise um ca. 40% festgestellt. Den Konsequenzen entging Wiesbaden durch die sogenannte "Flucht in die Gebühren". Dies ist ein Nachteil für ALLE Wiesbadener, der umgehend zu beheben ist. Gegenargumente sind vorgeschoben - vorab als Hintergrung zur Argumentation:
  1. Qualität - ist gesetzlich geregelt, MUSS erbracht werden, Qualität ist keine Kür, sondern Pflicht.
  2. Gutes Tun mit den Überschüssen aus Wasserhaushalt - laut HGO ist eine Quersubventinierung oder Bezuschussung anderer Bereiche aus einem sog. Gebührenhaushalt (aktuell Wasser = Gebühren = eigener Gebührenhaushalt) in jeglicher Form untersagt. Es muss eine (Wasser-)Gewinnrücklage erzeugt werden, die binnen eines (zwei) Jahres/n zweckgebunden (Wasser!) aufgelöst werden muss.
  3. Topographie - "sei in WI besonders kompliziert." Behauptet jede Stadt, Bullshit, nachgewiesen.
  4. aktuell vom OB beauftragtes Gutachten - die Gutachter sind nicht unabhängig, sondern vond der Stadt beauftragt und aus der Historie anderer Städte für eine "Begutachtung in Richtung des Auftraggebers bekannt und berüchtigt." Bei allen anschliessenden Gerichtsverfahren wurden diese Gutachten gekippt.
Die Fraktion möge einen solchen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung stellen.
Begründung
...
Antragsteller
HJT

PA-02a Bewohnerparkausweise

PA-02a Bewohnerparkausweise
Text
Bewohnerparkausweise sollen künftig für das Gesamte Stadtgebiet gelten. Diese sollen für jeweils ein Jahr ausgestellt werden und jedes Jahr eine neue Farbe erhalten, ähnlich dem Mofa-Kennzeichen.
Begründung
Wiesbadener Bürger leben in der gesamten Stadt, eine Aufteilung in Bezirke ist nicht sinnvoll, besonders wenn man im Genzgebiet eines Bezirk lebt. Ausserdem wird so die Kontrolle vereinfacht
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02al ersetzt

PA-02al Bewohnerparkausweise

PA-02al Bewohnerparkausweise
Text
Bewohnerparkausweise sollen künftig für das gesamte Stadtgebiet gelten. Diese sollen für jeweils ein Jahr ausgestellt werden und jedes Jahr eine neue Farbe erhalten, ähnlich dem Mofa-Kennzeichen.
Begründung
Wiesbadener Bürger leben in der gesamten Stadt, eine Aufteilung in Bezirke ist nicht sinnvoll, besonders wenn man im Genzgebiet eines Bezirks lebt. Außerdem wird so die Kontrolle vereinfacht.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!


PA-02b Bewohner- und Parkscheinflächen werden gemeinsam ...

PA-02b Bewohner- und Parkscheinflächen werden gemeinsam ausgeschrieben
Text
Inhaber eines Parkausweis sollen künftig ohne weitere Kosten auf Parkscheinflächen parken dürfen.
Begründung
Mehr Parkflächen die ganztägig von Anwohnern genutzt werden können, und höhere Einnahmen durch ortsfremde Falschparker im Anwohnerbereich.
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02bl ersetzt

PA-02bl Bewohner- und Parkscheinflächen werden gemeinsam ...

PA-02bl Bewohner- und Parkscheinflächen werden gemeinsam ausgeschrieben
Text
Inhaber eines Parkausweises sollen künftig ohne weitere Kosten auf Parkscheinflächen parken dürfen.
Begründung
Auf diese Weise entstehen mehr Parkflächen, die ganztägig von Anwohnern genutzt werden können, und höhere Einnahmen durch ortsfremde Falschparker im Anwohnerbereich.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!

PA-02c 24h Bewohnerparken

PA-02c 24h Bewohnerparken
Text
Die Zeiträume für Bewohnerparkflächen sollen auf 24h ausgeweitet werden, also soll das Parken von 0:00 bis 0:00 Uhr Anwohnern mit gültigem Anwohnerparkausweis vorbehalten sein.
Begründung
Berufspendler die von 10:00 bis 18:00 Uhr arbeiten, fallen aus den üblichen Zeiten für das Anwohnerparken herraus, sie fahren später los und kommen dementsprechend später nachause.
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02cl ersetzt


PA-02cl 24h Bewohnerparken

PA-02cl 24h Bewohnerparken
Text
Die Zeiträume für Bewohnerparkflächen sollen auf 24 Stunden ausgeweitet werden, also soll das Parken von 0:00 bis 24:00 Uhr Anwohnern mit gültigem Anwohnerparkausweis vorbehalten sein.
Begründung
Berufspendler, die von 10:00 bis 18:00 Uhr arbeiten, fallen aus den üblichen Zeiten für das Anwohnerparken heraus; sie fahren später los und kommen dementsprechend später nach Hause.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!

PA-02d Bewohnerparken für ortsfremde Berufspendler

PA-02d Bewohnerparken für ortsfremde Berufspendler
Text
Ortsfremde Berufspendler die zur Arbeit nach Wiesbaden kommen, sollen Berufspendlerparkausweise erhalten können, die sie mit gleichen Rechten wie Inhaber eines Anwohnerparkausweises ausstatten. Allerdings soll dieser zeitlich begrenzt auf 9 Stunden täglich sein. Die Zeiten sind auf dem Ausweis zu Vermerken. Der Ausweis soll bis zu 60€ kosten.
Begründung
Auch Berrufspendler lassen Geld in der Stadt, dass sie besser in die Lokalwirtschaft investieren als in das Ordnungsamt.
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02dl ersetzt

PA-02dl Bewohnerparken für ortsfremde Berufspendler

PA-02dl Bewohnerparken für ortsfremde Berufspendler
Text
Ortsfremde Berufspendler, die zur Arbeit nach Wiesbaden kommen, sollen Berufspendlerparkausweise erhalten können, die sie mit gleichen Rechten wie Inhaber eines Anwohnerparkausweises ausstatten. Allerdings soll dieser zeitlich begrenzt auf 9 Stunden täglich sein. Die Zeiten sind auf dem Ausweis zu vermerken. Der Ausweis soll bis zu 60€ kosten.
Begründung
Auch Berufspendler lassen Geld in der Stadt, das sie besser in die lokale Wirtschaft investieren als in das Ordnungsamt.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!

PA-02e Parken auf dem Gehweg

PA-02e Parken auf dem Gehweg
Text
Parken auf dem Gehweg soll grundsätzlich gestattet werden, wenn der Abstand zwischen PKW (ohne Spiegel) und Hauswand oder Gartenmauer mindestens 1,80 m beträgt und der Untergrund ganzflächig asphaltiert, gepflastert oder zumindest mit verdichtetem Splitt belegt ist.
Begründung
Der Parkplatzdruck in der Wiesbadener Innenstadt ist enorm und es macht keinen Sinn Parkflächen nicht zu erschließen, auf denen weder Rollstuhlfahrer noch Zwillingskinderwagen behindert werden würden.
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02el ersetzt


PA-02el Parken auf dem Gehweg

PA-02el Parken auf dem Gehweg
Text
Parken auf dem Gehweg soll grundsätzlich gestattet werden, wenn der Abstand zwischen PKW (ohne Spiegel) und Hauswand oder Gartenmauer mindestens 1,80 m beträgt und der Untergrund ganzflächig asphaltiert, gepflastert oder zumindest mit verdichtetem Splitt belegt ist.
Begründung
Der Parkplatzdruck in der Wiesbadener Innenstadt ist enorm und es macht keinen Sinn, Parkflächen nicht zu erschließen, auf denen weder Rollstuhlfahrer noch Zwillingskinderwagen behindert würden.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!


PA-02f Stärkere Ahndung von Falschparkern an oder auf ...

PA-02f Stärkere Ahndung von Falschparkern an oder auf abgesenkten Bordsteinen im Kreuzungsbereich
Text
Falschparker die an Kreuzungen vor oder auf abgesenkten Bordsteinen parken, sollen künftig 60€ Ordnungsgeld zahlen, oder nach Möglichkeit sofort entfernt werden.
Begründung
Die Behinderung und Verkehrsgefärdung von Passanten, Radfahrern und besonders Rollstuhlfahrern oder Zwillingskinderwagen ist nicht weiter zu tolerieren.
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-02fl ersetzt

PA-02fl Stärkere Ahndung von Falschparkern an oder auf abgesenkten Bordsteinen im Kreuzungsbereich.

PA-02fl Stärkere Ahndung von Falschparkern an oder auf abgesenkten Bordsteinen im Kreuzungsbereich.
Text
Falschparker, die an Kreuzungen vor oder auf abgesenkten Bordsteinen parken, sollen künftig 60€ Ordnungsgeld zahlen oder nach Möglichkeit sofort entfernt werden.
Begründung
Die Behinderung und Verkehrsgefärdung von Passanten, Radfahrern und besonders Rollstuhlfahrern oder Zwillingskinderwagen ist nicht weiter zu tolerieren.
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!

PA-03 Revision der Umweltzone

PA-03 Revision der Umweltzone
Text
Die Landeshauptstadt Wiesbaden überprüft wissenschaftlich, die Sinnhaftigkeit der Umweltzone zugrunde liegenden Richtlienen. Und wird diese gegeben Falls abschaffen, oder deren Vorgaben an die Fahrzeughalter anpassen.
Begründung
Da der ADAC im sommer 2011 in einer Studie feststellt, dass moderne Bezin-direkteinspritzer mehr Schadstoffe ausstoßen als Diesel getriebene Fahrzeuge, muss die Umweltzone überdacht und gegebenen Falls abgeschafft, oder zumindest deren Richtlienen angepasst werden! Im Link findet sich ein Dokument was dies bestätigt http://www.duh.de/uploads/media/PK_Feinstaub_Vortrag-Wichmann_2011-09-23_web.pdf Diese Tatsache führt die Umweltzone ad absudum
Antragsteller
zurück gezogen durch PA-03l ersetzt


PA-03l Revision der Umweltzone

PA-03l Revision der Umweltzone
Text
Die Landeshauptstadt Wiesbaden überprüft wissenschaftlich die Sinnhaftigkeit der der Umweltzone zugrunde liegenden Richtlinien. Entsprechend der Egebnisse sind die den Fahrzeughaltern auferlegten Vorgaben gegebenfalls abzuschaffen oder anzupassen.
Begründung
Da der ADAC im Sommer 2011 in einer Studie feststellte, dass moderne Benzin-Direkteinspritzer mehr Schadstoffe ausstoßen als dieselgetriebene Fahrzeuge, muss die Umweltzone überdacht und gegebenenfalls abgeschafft oder es müssen zumindest deren Richtlinien angepasst werden! Im Link findet sich ein Dokument, das dies bestätigt: [1]
Antragsteller
Vorstand, Antrag lektoriert, Richard stellt ihn vor!

PA-04 Mindeststandarts bei öffentlichen Aufträgen

PA-04 Mindeststandarts bei öffentlichen Aufträgen
Text
Der Kreisverband Wiesbaden der Piratenpartei Deutschlands setzt sich dafür ein, dass ich Wiesbaden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewisse Standards eingehalten werden. Dazu gehören: Gleiches Geld für gleiche Arbeit, ein Mindestlohn von 10.-EUR brutto, keine Beschäftigung von 1.-EUR Jobbern und keine Bürgerarbeit.
Begründung
Die Stadt Wiesbaden kann zwar die Gesetze nicht ändern, aber die Standards für die eigenen Bauprojekte definieren.
Antragsteller
Hendrik - Antrag zurückgezogen

PA-05 Sozial geförderter Wohnungsbau, gemeinschaftliches ...

PA-05 Sozial geförderter Wohnungsbau, gemeinschaftliches Wohnen und barrierefreier Wohnraum
Text
Der Kreisverband Wiesbaden der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei Neubauprojekten, der Sanierung von Wohnbau oder der Verdichtung ausreichend sozial geförderter und barrierefreier Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Außerdem soll ein gewisser Anteil für die Nutzung als gemeinschaftlicher Wohnraum vorbereitet werden.
Begründung
Es besteht Wohnungsmangel in Wiesbaden. Besonders bei Wohnungen im unteren Preissegment. Durch den Zuzug der Amerikaner wird sich dies noch verschärfen. Die Erschließung von Neubaugebieten vor allem durch Eigentumswohnungen, wird den Mangel nicht beheben. Gemeinschaftliches Wohnen geht derzeit vor allem (ich glaube sogar ausschließlich) auf private Initiativen zurück. Gemeinschaftliches Wohnen, wie auch die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum hat vor allem integrative Effekte, die dem Viertel und der Kommune zugutekommen.
Antragsteller
Hendrik

PA-06 Ablehnung von Public Private Partnership Projekten

PA-06 Ablehnung von PPP Projekten
Text
Der Kreisverband Wiesbaden der Piratenpartei Deutschland lehnt die Finanzierung von kommunalen Projekten über Public Private Partnership Modelle ab.
Begründung
PPP Projekte werden oft in der Summe teurer als eine Realisierung durch die Kommune. Die Kommune verliert die Kontrolle über die Projekte, wenn sie in privater Regie verwirklicht werden. Damit sind viele Risiken verbunden. Der Weiterverkauf an Dritte, schlechtere Arbeitsbedingungen, verlängerte Wartungsintervalle, verminderte Qualität oder ähnliches. Die Verträge mit den Privaten sind in den meisten Fällen geheim. Selbst die Stadtverordneten haben höchstens Akteneinsicht.
Antragsteller
Hendrik