HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2012.1/Anträge

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Satzungsänderungsanträge an den Kreisparteitag müssen spätestens 4 Wochen vor dem Kreisparteitag gestellt werden. Das bedeutet, die Deadline für den Kreisparteitag 2012.1 ist der 28.01.2012.

Satzungsänderungsanträge

SÄA-01

Der Kreisparteitag möge beschliessen:

"§17 der Satzung wird gestrichen."

Begründung: Der Kreisverband ist auf jede/n Aktive/n angewiesen. Wir stellen doch keine Kandidaten auf, um sie anschliessend aus dem Vorstand zu schmeissen. Der Rücktritt z.B. wegen zeitlicher Überlastung bleibt jedem freigestellt.

Antragsteller: Jörg

SÄA-01b

Der Kreisparteitag möge beschliessen:

"§17 der Satzung wird wir wie folgt angepasst."

§ 17 - Trennung von Amt und Mandat

Eine Kumulation von Amt und Mandat ist generell unzulässig. Für Ausnahmen bedarf es, der Zustimmung des Kreisparteitages, oder der schriftlichen Zustimmung der Kreisverbandsmitglieder.

Um einen solchen Sachverhalt ausserhalb eines KPT klären zu können, sollen die Mitglieder des KV möglichst Zeitnah, per Briefwahl, oder alternativ auf elektronischem weg, befragt werden. Diese Befragung soll verfälschungssicher von statten gehen.

Die Gültigkeitsdauer der Wahl ist vorab fest zu legen und der Befragung bei zufügen. Für diesen Beschluss ist eine einfache Mehrheit der eingegangen Stimmen notwendig.

Begründung:

Durch die Komulierung von Amt und Mandat entstehen Interessenkonflikte, ausserdem wird die kollektive politische Lenkurve der Partei abgeflacht.

Der Nachwuchs sollte bevorzugt die Möglichkeit erhalten, in Funktionen hinein zu wachsen, um Aufgaben des politischen Lebens bewältigen und Erfahrungen sammeln zu Können.

Nur wer ein ausgeprägtes Selbstbewustsein für sein politisches Handeln ausgebildet hat, wird die entscheidung fällen, sich vollends der Politik zu verschreiben. Es gilt den Nachwuchs auszubilden der unsere Partei in der Zukunft stützen Wird.

Mandatsträger sollen sich voll und ganz ihrem Mandat widmen, um die Wiederwahl der PiratenPartei zu garantiern.

Bei Akutem Personalmangel und unvorhergeshenen Problemen soll diese Ausnahmeregelung greifen.

Antragsteller: Richard

SÄA-01c

Der Kreisparteitag möge beschliessen:

SÄA-01c Der Kreisparteitag möge beschliessen: "§17 der Satzung wird wie folgt angepasst." § 17 - Trennung von Amt und Mandat Die Kumulation von Amt und Mandat ist grundsätzlich unzulässig. Die Fortdauer eines Amtes muss bei der Annahme eines Mandates von den Mitgliedern des KV legitimiert werden. Dies gilt als erfüllt durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen

  • des Kreisparteitages,
  • einer Briefwahl,
  • oder auf elektronischem Wege, falls dieser den Anforderungen an Wahlen genügt.

Mandate sind alle parlamentarischen Funktionen / Tätigkeiten, zu denen Wahllisten auf Parteitagen der Piratenpartei entsand wurden. Als Mandat sind alle parlamentarischen Funktionen oder Tätigkeiten zu sehen, die der betroffene Pirat durch eine Wahlliste seines Kreisverband erlangen Konnte


Antragsteller: Gemeindschaftsantrag

SÄA-02

Die Festlegung des ordentlichen Kreisparteitages auf das erste Quartal eines jeden Jahres hat zur Folge, dass ein auf einem außerordentlichen Kreisparteitag z.B. im Dezember, neu gewählter Vorstand maximal 3 Monate im Amt sein darf. Ein offenes System, wie es z.B. die Bundessatzung vorsieht, ist daher vorzuziehen.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

  1. §11 (Kreisparteitag), Absatz 4 - Änderung des Anfangs des ersten Satzes:

    Alt: "Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt ..."
    Neu: "Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt ..."

  2. §11 (Kreisparteitag), Absatz 4 - Streichung des Absatzes 4a

  3. §14 (Kreisvorstand) - Einfügen eines neuen §14 Abs. 2:

    Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Vor Ablauf der Amtsdauer ist gemäß §11, Absatz 4 ein ordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.

  4. §23 (Amtsdauer) - Streichung des Absatzes 1 und 5, da die Amtsdauer generell in §14, Absatz 4 geregelt wird.

  5. §23 (Amtsdauer) - Umbenennung des Paragraphen in "§23 Misstrauensantrag", da nur noch zuständig für Misstrauensanträge.

Antragsteller: Kristof

SÄA-03

zurück gezogen

SÄA-04

Dieser Antrag dient zur Angleichung der Kreissatzung an die Bundes- und Landessatzung.

Der Kreisparteitag möge bechließen:

§12 (Aufgaben des Kreisparteitages) - Einfügen eines neuen Absatzes 9

Neu: "(9) Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei und höchstens drei Rechnungsprüfer gemäß dem Gesetz über die politischen Parteien (PartG) § 9 Absatz 5. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichts für den folgenden Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten werden. Die Prüfer berichten dem Kreisparteitag das Ergebnis der Prüfung und geben eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes ab. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen des Kreisverbandes zu verlangen. Auf Verlangen sind die Unterlagen im Original zu übergeben. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit des Kreisvorstandes."

Antragsteller: Michael G.

SÄA-05

(in SÄA-02 übernommen)

SÄA-06

Satzungsänderungsantrag: Änderung des § 14 - Der Kreisvorstand

Alt:

Der Kreisvorstand besteht aus:

  1. dem Kreisvorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
  3. dem Schatzmeister
  4. dem Generalsekretär
  5. und 1 oder 3 Beisitzer(n)

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§14 (Der Kreisvorstand) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  1. dem Kreisvorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
  3. dem Schatzmeister
  4. dem Generalsekretär
  5. dem politischen Geschäftsführer
  6. und beliebig vielen Beisitzern.

Antragsteller: Hendrik

Alternative, falls kein politischer Geschäftsführer erwünscht:

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§14 (Der Kreisvorstand) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  1. dem Kreisvorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
  3. dem Schatzmeister
  4. dem Generalsekretär
  5. und beliebig vielen Beisitzern.

Antragsteller: Hendrik

SÄA-07

Die Fraktion und die Partei sind zwei voneinander getrennte, unabhängige Organisationen. Genausowenig wie die Fraktion in parteiinternen Dingen mitreden kann, genausowenig kann die Partei in fraktionsinternen Dingen mitreden.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§6 (Beendigung der Mitgliedschaft) - Streichung des Absatzes 4

Antragsteller: Michael G.

SÄA-08

Dieser Antrag ist vor allem eine Anpassung an die Bundessatzung.

Alte Fassung des $11 Abs. 3: (3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Stimmberechtigt sind nur im Kreisverband geführte Mitglieder, soweit sie am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§11 (Kreisparteitag) - Der Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Stimmberechtigt sind nur im Kreisverband geführte Mitglieder, soweit sie

(a) bei der Akkreditierung zum Kreisparteitag ihren ersten Mitgliedsbeitrag nach dem Beitritt geleistet haben oder

(b) mit der letzten Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind und alle vorherigen Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

Antragsteller: Michael G.

SÄA-09

Alte Fassung des §12 Abs 2 Nr 2:

2. Rechenschaftsbericht der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung,

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§12 (Aufgaben des Kreisparteitages), Absatz 2 - Die Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:

2. Rechenschaftsbericht der vom Kreisparteitag gewählten Mandatsträger,

Antragsteller: Michael G.

SÄA-10

Alte Fassung des §16 Abs 1:

(1) Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem Vertreter, regelmäßig einmal im Monat oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:

  1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§16 (Aufgaben des Kreisparteitages) - Der Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem Vertreter, regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen.

Antragsteller: Michael G.

SÄA-11

Dieser Satzungänderungsantrag ist eine Konkretisierung des § B.3 sowie § B.11 Abs. 1 der Bundessatzung

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Es wird ein neuer Paragraph 20a mit folgendem Inhalt eingefügt:

§20a Rechenschaftsberichte

(1) Der Schatzmeister erstellt den nach Parteiengesetz und Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland erforderlichen Rechenschaftsbericht (Jahresabschluss) jährlich bis zum 15. März und legt ihn dem Landesverband vor.

(2) Der Rechenschaftsbericht (Jahresabschluss) wird zeitnah nach Erstellung auf der Webseite des Kreisverbandes veröffentlicht.

Antragsteller: Michael G.

Sonstige Anträge

Antrag-01

Der Kreisparteitag möge beschließen:

  1. Der Kreisverband Wiesbaden ist grundsätzlich bereit sein Einzugsgebiet um den Rheingau-Taunuskreis zu erweitern, sofern die Parteimitglieder, die im betroffenen Kreis wohnhaft sind und nicht bereits einem anderen Kreisverband zugeordnet sind, mit der Zusammenlegung ebenfalls einverstanden sind.
  2. Sollte es zu einer Erweiterung kommen, wird eine offene Kommission, bestehend aus Parteimitgliedern beider Kreise, gegründet, die die Modalitäten der Erweiterung erarbeitet und einem außerordentlichen Kreisparteitag zur Abstimmung vorlegt.
  3. Die Erweiterung des Kreisverbandes Wiesbaden kann auch rückwirkend erfolgen.

Antragsteller: Kristof

Antrag-02

Der Kreisparteitag möge beschließen:

(nur wirksam im Falle dass Satzungsänderungsantrag SÄA-01 nicht angenommen werden sollte)

Dem Parteimitglied Kristof Zerbe, der, vorgeschlagen von der gemeinsamen Fraktion, das Mandat eines Abgeordneten der Regionalversammlung Südhessen innehat, wird gem. §17 der Satzung erlaubt ein Vorstandsamt zu übernehmen, sofern er das möchte.

Antragsteller: Kristof

Antrag-03

Verabschiedung eines Kommunalprogramms

Der Kreisparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Wiesbaden verabschiedet ein Kommunalprogramm, in dem die kommunalpolitischen Positionen des Kreisverbandes zusammengefasst dargestellt und bei Bedarf durch Parteitagsbeschluss oder Mitgliederentscheid ergänzt, erweitert oder geändert werden. Als Grundlage hierfür dient das Wahlprogramm 2011 der Piratenpartei Wiesbaden. Dieses gilt ab sofort als Kommunalprogramm der Piratenpartei Wiesbaden.

Begründung (nicht Teil des Antrages): Eine klare Darstellung unserer Ziele und Positionen sollte nicht nur in Zeiten des Wahlkampfes angeboten und aktuell gehalten werden. Dies ermöglicht vor allem die Chance, eine Meinung zu im Wahlprogramm unberücksichtigten Themen zu bilden und diese transparent darzustellen.

Antragsteller: Dominik

Antrag-04

Aufnahme eines Programmpunktes zur Familienpolitik

Der Kreisparteitag möge beschließen:

a) Falls Antrag 3 angenommen wurde, den folgenden Punkt in das Kommunalprogramm aufzunehmen.

b) Falls Antrag 3 abgelehnt wurde, die folgende familienpolitische Position zu verabschieden.

Für eine kinder- und elternfreundliche Familienpolitik

Wir setzen uns dafür ein, in Wiesbaden ein kinderfreundlicheres Klima zu schaffen. Dazu gehören zahlreiche Mosaiksteine wie bezahlbarer Wohnraum für Familien, gepflegte Spielplätze, Erholungs- und Beratungsangebote für Eltern und vor allem ein dem Bedarf angepasstes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten.

Ein bedarfsgerechter Ausbau von Institutionen der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist im Interesse aller Beteiligten: im Interesse der Kinder, die die bestmöglichen Chancen haben sollen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und soziale Kompetenzen zu entfalten; im Interesse der Eltern, die den schwierigen Spagat zwischen Familie und Beruf meistern müssen; im Interesse der gesamten Gesellschaft, die von den auf diese Weise gelegten Grundlagen langfristig profitiert.

Unsere Ziele:

- Krippen, Kindergärten und Betreuungsplätze für Grundschulkinder sind so stark auszubauen und/oder zu fördern, dass der Bedarf an solchen Einrichtungen vollständig abgedeckt wird. Der Ausbau darf nicht auf Kosten bereits bestehender Einrichtungen geschehen.

- Wir fordern den freien und kostenlosen Zugang aller Menschen zu Bildung und Wissen von Beginn an. Wir fordern daher kostenlose Betreuung sowohl in der Krippe als auch im Kindergarten. Einrichtungen privater Träger, die öffentlich gefördert werden, müssen ebenfalls für alle zugänglich und kostenlos sein.

- Die Finanzierung des dringend nötigen Ausbaus des Angebotes ist durch entsprechende haushalterische Prioritätensetzung zu sichern. Jede zusätzliche Belastung der Eltern durch erhöhte Gebühren lehnen wir ab.

- Sofern und solange die Kostenfreiheit politisch nicht durchsetzbar ist, dürfen öffentlich geförderte Einrichtungen in privater Trägerschaft bei gleicher Leistung keine höheren Elternbeiträge verlangen als vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

- Für die von der Stadt Wiesbaden betriebenen Betreuungseinrichtungen ist eine zentrale Anmelde- und Vergabestelle einzurichten, bei der Eltern ihre Kinder unter Angabe von Prioritäten registrieren lassen können und bei der sie Auskünfte über Auslastung und etwaige Wartelisten der Einrichtungen erhalten. Ferner soll an dieser Stelle eine Tauschbörse für Krippenplätze betrieben werden.

- Von der Stadt Wiesbaden ist mindestens alle zwei Jahre ein Familienbericht vorzulegen, der umfassend über die Situation von Kindern und Familien in der Landeshauptstadt aufklärt und politischen Handlungsbedarf identifiziert.

Antragsteller: Dominik

Antrag-04b

Einzelabstimmung der familienpolitischen Positionen

Falls Antrag 4 nicht die nötige Mehrheit erhalten hat, soll ein Meinungsbild eingeholt werden, ob der Kreisparteitag eine Einzelabstimmung über die Absätze dieses Antrages wünscht. Bei positivem Ausgang soll eine solche erfolgen.

Antragsteller: Dominik