HE:Kreisverband Wiesbaden/Kreisparteitage/Kreisparteitag-2010/SÄA bezüglich Termine des KPT
Termine des KPT
Alternative 1
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-1a
- Beantragt von
- DeBaernd
- Betrifft
- Wiesbaden / §11 (4a)
- Beantragte Änderungen
Der KPT möge beschließen, dass hinter §11 Absatz 4 ein weiterer Absatz mit der Nummer 4a in die Satzung aufgenommen werden soll. Dieser Absatz beinhaltet folgenden Text:
Neue Fassung:
"(4a)Sollten dringende Gründe gegen eine Durchführung des KPT im ersten
Kalendervierteljahr sprechen, so kann dieser in Ausnahmefällen auch im
zweiten Kalendervierteljahr stattfinden. Allerdings muss die Ausnahme
begründet werden."
- Begründung
Dadurch ist für nächstes Jahr unser KPT satzungsgerecht, wenn wir diesen erst im April machen. Also NACH der Kommunalwahl. Außerdem müssen wir dann nicht jedesmal vorher fragen, wenn irgendwas wichtiges ansteht.
Alternative 2
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-1b
- Beantragt von
- DeBaernd
- Betrifft
- Wiesbaden / §11 (4a)
- Beantragte Änderungen
Der KPT möge beschließen, dass hinter §11 Absatz 4 ein weiterer Absatz mit der Nummer 4a in die Satzung aufgenommen werden soll. Dieser Absatz beinhaltet folgenden Text:
Neue Fassung:
(4a)Sollten dringende Gründe gegen eine Durchführung des KPT im ersten Kalendervierteljahr sprechen, kann eine Zweidrittel-Mehrheit des Kreisvorstands die Durchführung im zweiten Kalendervierteljahr unter Angabe der Begründung beschließen.
- Begründung
Dadurch ist für nächstes jahr unser KPT satzungsgerecht, wenn wir diesen erst im April machen. Also NACH der Kommunalwahl. Außerdem müssen wir dann nicht jedesmal vorher fragen, wenn irgendwas wichtiges ansteht.