HE:Kreisverband Odenwald/Vorstand/Beschlüsse/2013-9-UB

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#2013-9-UB - Beschluss des Kreisvorstand Odenwald vom 08.10.2012: Prozess zur Regelung des Auftretens des KVs nach Außen
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Text:
Der Vorstand möge beschließen:
  1. Der Kreisvorstand schreibt jeden Piraten des Kreisverbandes mit gültiger E-Mail-Adresse an und informiert ihn über diesen Beschluss. In diesem Schreiben fragt der Kreisvorstand, ob das Mitglied in Zukunft virtuelle Meinungsbilder im Rahmen dieses Beschlusses erhalten möchte. Auf Grundlage der Antworten, fertigt der Vorstand eine Liste von Mitgliedern an, welche dies wollen, und macht die Liste dem gesamten Vorstand zugänglich.
  2. Die folgenden Punkte dieses Antrags gelten für jede E-Mail und jeden Brief, der nicht nur im Namen einzelner Personen, sondern im Namen des gesamten Kreisvorstandes oder des ganzen Kreisverbandes, an Personen außerhalb der Piratenpartei verschickt wird.
    • Darunter fallen insbesondere: Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, das Verschicken von Briefen an die Kreisverwaltung, an andere Parteien oder Verbände.
  3. Jeder Pirat des Kreisverbandes Odenwald hat das Recht einen Antrag auf ein solches Schreiben beim Kreisvorstand einzureichen. Der Antrag muss das Schreiben im Wortlaut, die Empfänger, eine Frist von mindestens drei Tagen, sowie gewünschte Anhänge in versandfertiger Form enthalten. Außerdem muss unter https://wiki.piratenpartei.de/HE:Kreisverband_Odenwald/virtuelle_Meinungbilder/ eine Seite eingerichtet werden, auf der Pro- und Contra-Argumente gesammelt und der Antrag diskuttiert werden kann.
  4. Wenn der gesamte Vorstand dem Antrag widerspricht, ist er abgelehnt. Ansonsten wird nach folgendem Verfahren vorgegangen:
    • Der Antrag wird mit der von dem Antragsteller gewählten Frist als virtuelles Meinungsbild an die oben beschriebene Liste von Piraten geschickt.
    • Haben nach Ablauf dieser Frist weniger als fünf Piraten an der Abstimmung teil genommen, ist der Antrag abgelehnt. Haben fünf oder mehr Piraten teilgenommen und erreicht der Antrag eine Zweidrittelmehrheit, ist der Antrag angenommen und der Vorstand kann das Schreiben versenden.
  5. Nach demselben Procedere kann ein Alternativantrag auf ein solches Schreiben, mit einem alternativen Schreiben eingereicht werden.
    • Wenn das virtuelle Meinungsbild zu einem Antrag schon läuft, zu dem ein Alternativantrag eingereicht wird, und schon ein Pirat an dem Meinungsbild teilgenommen hat, wird der Antrag selbst und alle seine Alternativanträge mit der aktuellen First des ersten Antrags + drei Tage versehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Alternativantrag mit der Frist des ersten Antrags versehen.
    • Gibt es Alternativanträge zu einem Antrag, so ist der Antrag angenommen, an dessen Abstimmung fünf oder mehr Piraten teilgenommen haben, der eine Zweidrittelmehrheit erreicht hat und der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Alle anderen Anträge sind abgelehnt. Herrscht Stimmgleichheit, entscheidet der Vorstand, welches Schreiben er verschickt.
  6. Unabhängig davon, kann der Vorstand jederzeit auch ohne dieses Verfahren Briefe und Mitteilungen versenden.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: -