HE:Kreisverband Main-Kinzig/Kreisparteitage/Anträge

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SÄA-1: Einladungen zu Kreisparteitagen

Einladungen zu Kreisparteitagen

Betrifft

Main-Kinzig / § 11 - Kreisparteitag

Art der Änderung

Der Kreisparteitag möge beschließen § 11 Abs. 4 und 5 wie folgt zu ändern:

Bisherige Fassung

4. Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.

5. Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden:

  1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
  2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
  3. auf Antrag der Fraktion des Kreistages.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorsitzende muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag schriftlich einberufen.

Neue Fassung

4. Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Eine vollumfängliche Einladung per Email erfolgt 21 Tage vor dem KPT mit der Option, per Klick auf einen entsprechenden Link auf die postalische Zusendung der KPT-Einladung zu verzichten. Demjenigen, der nicht explizit per Klick die postalische Einladung "abbestellt", geht sie eine Woche später, und somit 14 Tage vor dem KPT, automatisch auf dem Postweg zu. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.

5. Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden:

  1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
  2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
  3. auf Antrag der Fraktion des Kreistages.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Zur Einladung durch den Kreisvorsitzenden gelten die Wege und Fristen aus § 11.4.

Begründung

  1. 14 Tage findet Sven schöner als 2 Wochen.
  2. Die Tagesordnung ist nur vorläufig.
  3. Da es Haushalte mit mehreren Mitgliedern gibt oder wenn ein Mitglied generell auf eine Einladung per Post verzichten kann und möchte, könnte dadurch Geld gespart und Abfall vermieden werden.

Antragsteller