HE:Kreisverband Hochtaunus/Software an Schulen

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Aus gegebenen Anlass hat unser Kreistagsabgeordnerter Michael Guerts ein Anfrage an den Kreisausschuss gestellt. Hier das Ergebnis:

Anfrage des Einzelvertreters der PIRATEN 2011/0361/AF Kauf von Software

Aus Anlass der Ausschreibung von u.a. kostenpflichtiger Software (W2k8, Office 2010) für das Gymnasium Oberursel frage ich den Kreisausschuss:

1. Hat die Kreisverwaltung geprüft, ob alternative kostenfreie Software, z.Bsp. Open-Office die Anforderungen der Schule ebenso erfüllen würde?

Ja.

a. Wenn nein, warum nicht?

./.

b. Wenn nein, wird sie dies zukünftig tun?

./.

c. Wenn ja, welche Gründe sprachen für die Anschaffung kostenpflichtiger Software?

Resultierend aus den Ausstattungsgesprächen bestand. In dem zum Anlass der Fragestellung her-angeführten Beispiel die Forderung der Schulleitung nach genau diesen Produkten.
Anmerkung Semon: Übersetzt: Die Schulleitung wollte genau diese Software. -- Semon 15:32, 6. Jul. 2012 (CEST)

2. Wird kostenpflichtige Software in der Schulverwaltung eingesetzt?

Ja.
Produkte wie:
  • Windows Betriebssystem
  • Microsoft Office
  • Stundenplanungssoftware
Die in den Schulverwaltungen zum Einsatz gebrachten, als auch vorgeschriebenen Applikationen zur Lehrer- und Schülerverwaltung, sowie Programme zur Unterrichtsplanung, als auch Bibliothekssoftware, machen den Einsatz von lizenzkostenpflichtigen Programmpaketen zur-zeit unausweichlich. Die zu benutzenden Schnittstellen für den Datenaustausch sind in kei-nem der zurzeit verfügbaren Open-Source Pakete umfänglich und hinreichend vorhanden.

3. Ist kostenpflichtige Software auch für den Einsatz im Unterricht vorgesehen?

Vor dem Hintergrund schwindender finanzieller Möglichkeiten, setzt die Kreisverwaltung seit Beginn des Jahres 2009 bei allen Neu- und Ersatzinstallationen im pädagogischen Bereich der Grundschulen auf den Einsatz von dem lizenzkostenfreien Programmpaket OpenOffice. Die für den Grundschulunterricht benötigten Programmfunktionen und Möglichkeiten werden hiermit vollumfänglich abgedeckt.
Einige weiterführende und berufliche Schulen – ausgenommen derer Verwaltungsbereiche – haben an ausgewählten Arbeitsplätzen dieses OpenOffice Paket zum Test installiert bekom-men. Im darauf folgenden Einsatz war dafür leider keine Akzeptanz zu erzielen.
Die Verantwortlichen und Schulleitungen begründen ihre Ablehnung darin, dass diese Produk-te zu realitätsfremd bzw. funktionalitätsbeschränkt wären und weder von Eltern noch Ausbil-dungsbetrieben akzeptiert würden. Erschwerend kommt sicher hinzu, dass die Weiterentwicklung solcher freier Produkte nicht verlässlich gesichert ist und wenig stringent verlaufen kann. Am Beispiel von OpenOffice ist festzustellen, dass seit der Übernahme durch die kommerziel-le Unternehmung ORACLE eine Vielzahl der ehrenamtlichen Entwickler das OpenOffice Projekt verlassen haben, um sich dann der freien „Document Foundation“ anzuschließen, die dann im Jahr 2011 das finale Paket LibreOffice (ein weiteres kostenfreies Office-Paket) veröf-fentlicht haben.
Vor diesen Hintergründen ist es durchaus verständlich, dass weiterführenden- und beruflichen Schulen solche Produkte mit eingeschränkten Funktionsmöglichkeiten ablehnen.
Was aber nicht generell einen künftigen Einsatz solcher Open-Source Produkte für weiterführende- und berufliche Schulen ausschließen soll.
In Grundschulen, die einen anderen Anspruch an die Anwendungen und Funktionen haben, wird weiterhin auf diese lizenzfreien Lösungen gesetzt.

4. Ist neben kostenpflichtiger Software auch alternativ kostenfreie Software an den Schu-len verfügbar?

Ja.
Jede Schule hat die Möglichkeit im Rahmen der Ausstattungsgespräche sich für Alternativen zu entscheiden. Hier spielt es für die Kreisverwaltung keine Rolle, ob es sich um windowsba-sierende Lösungen oder andere Betriebssystem Plattformen handelt.
Die begrenzenden Faktoren sind hierbei natürlich auch die Rahmenbedingungen, die sich aus der Lernsoftware selber ergeben. – So orientieren sich heute noch nahezu alle Lehrsoftware-verlage an der Windows-Plattform.
Ein späterer Wechsel der zuvor definierten Ausstattung ist natürlich erdenklich, nur wäre dann der entstandene Lizenzkauf nicht mehr umkehrbar.

5. Wenn nein, sind Schüler durch die Verwendung kostenpflichtiger Software faktisch, wenn auch möglicherweise nicht rechtlich, gezwungen, privat ebenfalls mit kosten-pflichtiger Software zu arbeiten und diese ggf. zu diesem Zweck anzuschaffen?

Siehe Antwort zu Ziffer 4.
Zudem sei noch angemerkt, dass die Schulen selbst über ihre freien Lehr- und Hilfsmittelwahl aus ihren eigens dafür zur Verfügung stehenden Budgets weitergehende Produkte anschaffen können, die nicht in der Geltung des Schulträgers stehen.
So kann jede Schule auch selbst den direkten Einfluss auf die Möglichkeit des privaten Einsatzes nehmen.

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