HE:Kreisverband Frankfurt am Main/Vorstand/Beschlüsse/2017

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Inhaltsverzeichnis

Januar 2017:

Antrag F2017-01-10-0563 Erhöhung des Budgets für die Kontoführung der GLS Bank von Stefan Klatt:

Der Vorstand möge ein Budget von 100 Euro pro Jahr für die Kontoführung bei der GLS Bank beschließen.
Begründung: Die Kosten für die Kontoführung bei der GLS sind gestiegen und betragen derzeit 6 Euro pro Monat und 15 Euro für die HBCI Karte.

  • Meinungsbild überwiegend positiv
  • Abstimmung: einstimmig angenommen

Antrag F2017-01-10-0564 Erhöhung des Budgets für das Postfach bei der Deutschen Post von Stefan Klatt:

Der Vorstand möge ein Budget von 19,90 Euro pro Jahr für das Postfach bei der Deutschen Post beschließen.
Begründung: Die Kosten für das Postfach bei der Deutschen Post sind gestiegen und betragen derzeit 19,90 Euro pro Jahr.

  • Meinungsbild überwiegend positiv
  • Abstimmung: einstimmig angenommen

März 2017:

Antrag F2017-03-14-0565 Social Media Budget für Direktkandidaten von Pawel:

Der Vorstand möge beschließen, für jeden der beiden Frankfurter Direktkandidaten ein Budget von jeweils EUR 1,00 für die Bewerbung von Aussagen in Sozialen Medien vorzusehen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

  • Meinungsbild positiv
  • Abstimmung: einstimmig angenommen

Antrag F2017-03-14-0566 Social Media Budget für die BTW17 von Pawel:

Der Vorstand möge beschließen, für den Bundestagswahlkampf auf Sozialen Medien ein Budget von EUR 100,00 vorzusehen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

  • Meinungsbild überwiegend positiv
  • Abstimmung: angenommen

Antrag F2017-03-14-0567 Reisekosten der Direktkandidaten von Pawel:

Der Vorstand möge beschließen, für jeden der beiden Frankfurter Direktkandidaten ein Reisebudget für Reisen mit Wahlkampfbezug in Höhe von EUR 1,00 vorzusehen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

  • Meinungsbild positiv
  • Abstimmung: einstimmig angenommen

Antrag F2017-03-14-0568U Kreisparteitag am 14. Mai 2017 von Martina:

Der Vorstand möge beschließen, ein Budget von 150,- Euro für den Kreisparteitag 2017-1 zur Verfügung zu stellen. Das Budget benötigen wir für Porto, Material, Raumbuchung, Technik etc.

  • Abstimmung: angenommen

April 2017:

Antrag #F2017-04-11-0569: Erhöhung des Budgets für den Internetauftritt www.piratenpartei-frankfurt.de von Stefan Klatt:

Der Vorstand möge beschließen, dass das Budget für den Internetauftritt www.piratenpartei-frankfurt.de von 11.63 Euro auf 16,00 Euro erhöht wird.

  • Abstimmung: einstimmig angenommen

Antrag #F2017-04-11-0570: Werbemittelbudget für den Global Marihuana March 2017 von Martina Scharmann:

Der Vorstand möge beschließen, ein Budget von 150,- Euro für Werbemittel zur Verfügung zu stellen, die wir für die Teilnahme am Global Marihuana March Frankfurt am 6.5.2017 verwenden können. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

  • Abstimmung: einstimmig angenommen

Antrag #F2017-04-11-0571: Budget CSD 2017-Teilnahme von Martina Scharmann:

Der Vorstand möge beschließen, ein Budget von 500 Euro für Werbemittel und Standgebühr (200 EUR + 150 EUR Kaution) zur Verfügung zu stellen, die wir für die Teilnahme am CSD Frankfurt 2017 verwenden können. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.

  • Abstimmung: einstimmig angenommen


Mai 2017:

Antrag #F2017-05-09-0572: Freigabe von Restbeträgen alter Beschlüsse von Stefan Klatt

Der Vorstand möge beschließen, dass die Restbeträge folgender Beschlüsse freigegeben werden:
Betrag Beschluss Beschreibung
52,50 € F2015-08-11-0493 Budget Leipziger Straßenfest
236,00 € F2016-04-12-545 CSD Teilnahme 2016
10,00 € F2016-05-14-547a Werbematerial "Piratenarmbänder"
128,64 € F2016-06-14-550 Werbematerial zur Parade der Kulturen
370,10 € F2016-06-14-551 Werbematerial zum CSD 2016 in Frankfurt
26,50 € F2016-09-13-557 Budget für Aufstellungsversammlung BTW 2017
60,51 € F2016-10-06-558U Budget für Kreisparteitag 16.2

  • Abstimmung: einstimmig angenommen


Juni 2017:

Antrag S2017-06-13-0573: Geschäftsordnung des neuen Vorstands

§1 Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder Vorsitzende: Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten Gruppierungen und wird im Bedarfsfall durch den Generalsekretär vertreten. Diese Vertretung ist dem Vorstand anzuzeigen. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu niedrigeren Gliederungen und wird im Bedarfsfall durch eine/n Beisitzer/in vertreten. Diese Vertretung ist dem Vorstand anzuzeigen. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontenführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen und wird im Bedarfsfall durch den Generalsekretär vertreten. Diese Vertretung ist dem Vorstand anzuzeigen. Den Beisitzern werden keine konkreten Kompetenzbereiche zugeteilt. Sie übernehmen je nach Projekten die anfallenden Aufgaben.

§3 Entscheidungsfindung Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und vom Generalsekretär zu veröffentlichen. Die Abstimmungen von Vorstandsentscheidungen werden - wenn notwendig - namentlich protokolliert. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch: E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-frankfurt.de), persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist bei gewichtigen Interessen berechtigt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Die Vorsitzende oder ihr Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

§5 Tätigkeitsbericht Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, Mitgliederdaten und Änderungen derselben an die Landesmitgliederverwaltung zu melden. Mitgliedsanträge werden vom Generalsekretär dem Vorstand angezeigt. Kommt innerhalb von 72 Stunden kein Widerspruch gegen die automatische Aufnahme, so gilt der Antragsteller als aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs wird in der folgenden Vorstandssitzung über die Annahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrags entschieden. Die Vorsitzende, der Generalsekretär und der Schatzmeister haben Zugriff auf die Mitgliederdaten. Nur durch Beschluss des Vorstands können Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten erhalten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und entsprechend protokolliert werden. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationslisten Die Mailingliste frankfurt@piratenpartei-hessen.de ist die generelle Diskussionsliste der Piraten des KV Frankfurt. Sie ist offen für alle, es erfolgt eine eigenständige An- und Abmeldung. Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Frankfurt sind angehalten, hier angemeldet zu sein. Die Mailingliste wird über Syncom in ein Forum mit unbefristeter Haltezeit übertragen.

§8 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist die Vorsitzende einzelverfügungsberechtigt. Ist der Schatzmeister verhindert und hat die Vorsitzende als Vertreterin bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

Juli 2017:

Antrag F2017-07-05-0574U: Budget für UU-Sammelhelfer von Sebulino

Der Vorstand möge beschließen, ein Budget i.H.v. 100 Euro einzurichten, um Helfer zum Sammeln von Unterstützerunterschriften eine Fahrtkostenerstattung zu ermöglichen. Spenden erhöhen das Budget.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

Antrag F2017-07-05-0575U: Antrag auf Umlaufbeschluss - CSD-Budget von Martina

Der Vorstand möge beschließen, den Beschluss *#F2017-04-11-0571 *um 700 Euro zu erhöhen, um ausreichend Werbemittel, Material etc. bestellen zu können.
Begründung: Damals* haben wir erst mal ein etwas kleineres Budget beschlossen, um die Standgebühr inkl. Kaution und erste Werbemittel bezahlen zu können. Nun muss der Rest geordert werden. In der letzten Landesvorstandssitzung habe ich zudem einen Zuschuss von 500,- für den KV Frankfurt beim Lavo beantragt und bewilligt bekommen. Der CSD ist eine unserer größten Veranstaltungen, an denen wir teilnehmen und dafür brauchen wir genügend Werbemittel.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

Antrag F2017-07-05-0576U: Antrag auf Erhöhung des Budgets des Beschlusses U2017-07-05-0574 um 200 Euro von Stefan

der Vorstand möge beschließen, dass das durch den Beschluss F2017-07-05-0574U beschlossene Budget von 100 Euro um 200 Euro auf 300 Euro erhöht wird.
Begründung: Uns fehlen noch viele Unterstützungsunterschriften und wir benötigen dafür Unterstützung aus anderen KVs.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

Antrag S2017-07-11-0577: Ausschreibung eines Datenschutzbeauftragten für den Kreisverband von Sebulino

Der Vorstand möge beschließen, die Position eines Datenschutzbeauftragten für den Kreisverband auszuschreiben.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

August 2017:

Antrag F2017-08-08-0578: Wahlkampfbudget für die Bundestagswahl 2017 von Martina

Der Vorstand möge beschließen, für die Bundestagswahl 2017 ein Budget von 1.000,- Euro zur Verfügung zu stellen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.
Begründung: Da wir uns dazu entschlossen haben, an der Bundestagswahl 2017 teilzunehmen, brauchen wir ein Budget. Aus dem Landesverband erhalten wir auf Abruf und wenn benötigt zunächst einen Zuschuss von 2.600,- Euro. Ggf. später mehr, falls andere ihr Budget nicht komplett benötigen.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

September 2017:

Antrag S2017-09-22-0579U: Aufnahme eines Mitglieds zu Ticket #36233

Antrag auf Aufnahme eines Neumitglieds in den Kreisverband.

  • Abstimmung: Mitglied einstimmig aufgenommen

Antrag S2017-09-27-0580U: Aufnahme eines Mitglieds zu Ticket #36463

Antrag auf Aufnahme eines Neumitglieds in den Kreisverband.

  • Abstimmung: Mitglied einstimmig aufgenommen

Oktober 2017:

Antrag F2017-10-10-0581: GLS BankGenossenschaftsbeitrag von Stefan

Der Vorstand möge beschließen das Budget für die Bankverbindung des KV Frankfurt (F2010-04-15-0007 & F2017-01-10-0563) um 60 Euro auf 160 Euro zu erhöhen.
Begründung: Der Grund für die Erhöhung ist der von der Bank eingeführte GLS Beitrag zu Gunsten der Genossenschaft. Als Partei fallen wir nicht unter die Ausnahmen für Kunden bis 28 Jahre und Geringverdiener bzw. Vereine mit weniger als 10.0000 Euro Umsatz.

  • Abstimmung einstimmig angenommen

Dezember 2017:

Antrag S2017-12-12-0582U: Aufnahme eines Mitglieds zu Ticket #38269

Antrag auf Aufnahme eines Neumitglieds in den Kreisverband.

  • Abstimmung: Mitglied einstimmig aufgenommen