HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2018.1/Anträge
KPT
2018.1
2018.1
Inhaltsverzeichnis
Anträge KPT 2018.1
Satzungsänderungsanträge
SÄA001
Betrifft
§ 11 Absatz 4
Antragstext
Bisherige Fassung
Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.
(1)Neue Fassung
Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder.
Begründung
In der bisherigen Fassung legen wir uns auf Versand der Einladung per Brief fest. Diest ist nicht zeitgemäß und soll geändert werden.
Antragsteller
Johannes Britz