HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA001

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SÄA001

Betrifft

§ 23 Absatz 1

Antragstext

Bisherige Fassung

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im zweiten Kalenderjahr.

Neue Fassung

(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum ordentlichen Kreisparteitag im folgenden Kalenderjahr.

Begründung

Damals wurde zur Strukturierung des Kreisverbandes die Amtszeit des Vorstandes auf zwei Jahre festgelegt mit der Planung diese nach zwei Jahren auf ein Jahr zu senken. Hiermit würden wir uns auch den anderen Kreisverbänden Hessens anpassen.

Antragsteller

Dirk Müller