HE:Kassel/Kreisverband Kassel-Stadt/Wahlen/2014/Plakatierung/Plakatierbedingungen-Soehrewald

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Zitat aus der Antwort des Ordnungsamt Söhrewald:

gern können Sie in unserer Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen Wahlplakate aufhängen: Für die Europawahl am 25.05.2014 besteht in sämtlichen Ortsteilen der Gemeinde Söhrewald frühestens 4 Wochen vor der Wahl (ab 27.04.2014) die Möglichkeit, Wahlplakate ausschließlich an Plakatwänden anzubringen. Die Plakatwände werden von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung aufgestellt und haben eine Größe von 9,5 qm, wovon 1/5 der Fläche ortsfremden Parteien und Wählergruppen in gleichmäßiger Aufteilung zur Verfügung stehen. Die Plakatierung erfolgt auf den Tafeln von links nach rechts in der Reihenfolge der Listenplatzierung der letzten Landtagswahl. Das bedeutet nach der Landtagswahl 2013: CDU, SPD, GRÜNE, FDP (= örtliche Parteien; deswegen ist trotz anderem Wahlergebnis die FDP vor der Partei DIE LINKE), LINKE, AFD, PIRATEN, FREIE WÄHLER,... Anderweitige Plakatierungen sind nicht gestattet. Die Plakatwände befinden sich: 1. Eiterhagen: Quenteler Str./Lindenstr. 2. Wattenbach: Welleröder Str./Wattenbachsweg 3. Wattenbach: Welleröder Str./Steinswiesenweg 4. Wellerode: Wattenbacher Str./Zum Bahnhof 5. Wellerode: Fahrenbachstr./Kasseler Str. 6. Wellerode: Schillerstr./Bahnhofstr. Zur Ankündigung von Wahlkampfveranstaltungen ist es den Parteien erlaubt, Ankündigungsplakate möglichst auf gemeindeeigenen Flächen aufzustellen. Die Plakatwände werden samt Plakaten von unserem Bauhof in der Woche nach der Wahl entfernt.