HE:Groß-Gerau/KPT2016/SÄA
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Satzungsänderungsanträge
SÄA-01: Änderung § 11 Kreisparteitag (4)
Änderung § 11 Kreisparteitag (4)
Betrifft
Groß-Gerau / § 11
Art der Änderung
Änderung Absatz 4
Bisherige Fassung
(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal im Jahr spätestens alle 15 Monate statt und ist durch den Kreisvorstand einzuberufen.
Neue Fassung
(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal innerhalb von 15 Monaten, spätestens alle 18 Monate statt und ist durch den Kreisvorstand einzuberufen.
Begründung
so liegt der KPT-Termin nicht immer vor Weihnachten und fluktuiert jahreszeitlich und es verringert den Formalfoo-Aufwand für Personenwahl-KPTs um 20 bzw. 25% (4 statt 5 Wahl-KPTs pro 5 Jahre)
Antragsteller
Gernot Köpke