HE:Darmstadt/SÄA DA 2012.2/Geschäftsführender Vorstand
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Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Darmstadt von Gerhard Collmann 14:49, 14. Jun. 2012 (CEST). Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Darmstadt]]. |
- Titel = Geschäftsführender Vorstand
- Änderungsantrag Nr.
- S-02
- Beantragt von
- Gerhard Collmann 14:49, 14. Jun. 2012 (CEST)
- Betrifft
- Satzung DA / Paragraph Nr. ; Absatz Nr.
- Beantragte Änderungen
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".
- Begründung
Eure Begründung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 14 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. § 14 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, der Generalsekretär und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
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- Argument 2
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