HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2012.03/Anträge/P-L-07

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg von Michael Kittlaus.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Darmstadt]].

Änderungsantrag Nr.
P-L-07
Beantragt von
Michael Kittlaus
Programm

Wahlprogramm Landkreis Darmstadt-Dieburg

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der KV3D setzt sich für eine Umsetzung / Anpassung des beschlossenen Bremer Mindestlohngesetzes als Grundlage für für alle offentlichen Ausschreibungen und beteiligungen ein.

Begründung

Da Gesetze leider nur auf Landesebene ungesetzt werden können, sollten wir, zusammen mit anderen Mandatsträger in Hessen, dafür sorgen, dass das Bremer Mindestlohngesetz in der Stadt und im Landkreis entsprechend als Ausschreibungsrichtlinie umsetzung findet. Als Grundlage für die Überarbeitung kann der ursprüngliche SPD Beschlußdienen: http://www.spd-land-bremen.de/uploads/media/Beschluss_SPD-Landesvorstand_zum_Landesmindestlohngesetz_11-11-2011.pdf






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

Hier steht ein Text.
Hier steht noch mehr Text.
Hier steht ein dritter Text.

Neue Fassung

Hier steht ein Text.
Hier steht jetzt ein anderer Text.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Umsetzung oder Anpassung? Nyarla 08:29, 16. Okt. 2012 (CEST)
  • Wir können auf kommunaler Ebene keine Gesetze ändern. Was wir können: Wir können uns einsetzen, dass Bieter bei der Angebotsabgabe erklären müssen, dass sie Mindestlöhne zahlen. Recht viel mehr kann man imho die VOB/VOL/VOF nicht verbiegen. Machen auch einige Städte und Kommunen so. Nyarla 08:45, 16. Okt. 2012 (CEST)
  • Mindestlöhne sind nur in begrenztem Bereich gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Entsendegesetz oder Verbot von sittenwidrigen Löhnen. Ansonsten herrscht die verfassungsmäßig garantierte Tarifautonomie, Art. 9 (3) GG Nyarla 08:51, 16. Okt. 2012 (CEST)