HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2012.03/Anträge/P-L-07
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg von Michael Kittlaus. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Darmstadt]]. |
- Änderungsantrag Nr.
- P-L-07
- Beantragt von
- Michael Kittlaus
- Programm
Wahlprogramm Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Der KV3D setzt sich für eine Umsetzung / Anpassung des beschlossenen Bremer Mindestlohngesetzes als Grundlage für für alle offentlichen Ausschreibungen und beteiligungen ein.
- Begründung
Da Gesetze leider nur auf Landesebene ungesetzt werden können, sollten wir, zusammen mit anderen Mandatsträger in Hessen, dafür sorgen, dass das Bremer Mindestlohngesetz in der Stadt und im Landkreis entsprechend als Ausschreibungsrichtlinie umsetzung findet. Als Grundlage für die Überarbeitung kann der ursprüngliche SPD Beschlußdienen: http://www.spd-land-bremen.de/uploads/media/Beschluss_SPD-Landesvorstand_zum_Landesmindestlohngesetz_11-11-2011.pdf
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. Hier steht ein Text. |
Neue Fassung Hier steht ein Text. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Umsetzung oder Anpassung? Nyarla 08:29, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Wir können auf kommunaler Ebene keine Gesetze ändern. Was wir können: Wir können uns einsetzen, dass Bieter bei der Angebotsabgabe erklären müssen, dass sie Mindestlöhne zahlen. Recht viel mehr kann man imho die VOB/VOL/VOF nicht verbiegen. Machen auch einige Städte und Kommunen so. Nyarla 08:45, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Mindestlöhne sind nur in begrenztem Bereich gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Entsendegesetz oder Verbot von sittenwidrigen Löhnen. Ansonsten herrscht die verfassungsmäßig garantierte Tarifautonomie, Art. 9 (3) GG Nyarla 08:51, 16. Okt. 2012 (CEST)