HB:Sonstiger Antrag 2013.1/Abschaffung des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz
![]() |
Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Marvin Pollock. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- PP008
- Beantragt von
- Marvin Pollock
- Titel
- Positionspapier: Abschaffung des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz - zurückgezogen
- Antrag
Der Landesparteitag möge folgenden Antrag an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2015 der Piratenpartei Bremen einfügen:
Die Piratenpartei Bremen setzt sich für die Abschaffung des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz ein. Dessen Aufgabenbereiche sollen von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der Landespolizei übernommen werden.
Die Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen keiner hinreichenden Kontrolle.
Das Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene und die vergleichbaren Einrichtungen der Länderparlamente sind weder personell noch organisatorisch in der Lage, eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ansonsten unterliegt die Arbeit dieser Behörden keinerlei wirksamer Überwachung, insbesondere nicht durch die Justiz.
Dies führt zu weitgehender Intransparanz und begünstigt die Gefahr, dass sich Verfassungsschutzämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden fühlen und ihre - ohnehin schon extrem weitreichenden - Kompetenzen überschreiten. Die Skandale der Vergangenheit, wovon der Fall NSU nur der letzte in der Reihe ist, belegen, wie schädlich die fehlende Kontrolle über den Verfassungsschutz für den Rechtsstaat ist.
Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes erfordern weder Intransparenz noch fehlende justizielle Kontrolle. Vielmehr sind diese Aufgaben tatsächlich schon heute weitgehend deckungsgleich mit jenen, welche etwa die Staatsschutzabteilungen der Polizeibehörden erfüllen. Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Arbeit im Deliktsbereich politische Straftaten geheimdienstlich auszugestalten. Das gilt sowohl für den präventiven wie den repressiven Bereich.
Im Gegenteil gibt es im Rechtsstaat die Notwendigkeit, gerade die Verhütung und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität auch juristisch überprüfen zu können. Wohl kaum eine staatliche Tätigkeit ist so anfällig für Fehlbewertungen und Machtmissbrauch wie die des bisherigen Verfassungsschutzes.
Es ist auch nicht ersichtlich, wieso etwa die bisherige Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes dadurch behindert würde, dass diese der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Notwendigkeit geheimdienstlicher Organisation kann allenfalls bei der Spionageabwehr gesehen werden. Diese Tätigkeit könnte anderen Geheimdiensten übertragen werden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. So bleibt auch die - rechtsstaatlich erforderliche - Trennung zwischen Geheim- und Polizeidiensten erhalten.
- Begründung
Selbsterklärend.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...