HB:SÄA 2014.1/LaVo Zusammensetzung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge.

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Titel = LaVo Zusammensetzung
Änderungsantrag Nr.
(bitte nicht selbst eingetragen)
Beantragt von
Volker Menge
Betrifft
HB:Satzung / § 12 Absatz 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:

Die Besetzung des Landesvorstands wird geändert und § 12 Absatz 1 neu gefasst, wenn einer der folgenden Antragstexte (Text 1 bis 9), über die modular abzustimmen ist, angenommen wird. Der Wortlaut von § 12 Absatz 1 entspricht dann dem Wortlaut des angenommenen Textes.


Text 1:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 2:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende, einem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 3:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 4:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 5:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 6:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und mindestens ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 7:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein Beisitzer als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 8:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Text 9:
Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Per Akklamation wird ein stellvertretender Vorsitzender zum Schatzmeister und ein mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied als dessen Vertreter gewählt. Die Anzahl der Beisitzer ist vor der Wahl festzulegen.

Begründung

Die Verkleinerung des LaVo durch den letzten LPT hat mehr Nachteile als Vorteile gebracht. Der derzeitige LaVo ist (auch nach eigenem Bekunden) durch Ausfälle in der Erfüllung seiner Aufgaben stark gehemmt. Bei einem neuen LaVo sollte dem, besonders mit Blick auf die kommenden Wahlen im Land Bremen, entgegengewirkt werden. Bei einer möglichen Erweiterung der Anzahl an Vorstandsmitgliedern sollte darauf hingewirkt werden, dass eine ungerade Anzahl angestrebt wird, da dieses die Begründung von Mehrheiten vereinfachen würde. Allen Texten gleich ist eine maximale Vorstandsgröße auf 9 Personen möglich.
Der Wortlaut in dem jeweiligen den letzten Satz der Texte wurde aufgenommen, damit bezüglich der Vorstandsstärke und der Wahlen hierzu Klarheit besteht. Er dient auch der Rechtssicherheit. Die spezifischen Besonderheiten und Unterschiede der Texte 1 bis 6 zur derzeit gültigen Fassung werden nachfolgend gesondert beschrieben.

Zu Text 1:
Es soll eine lediglich eine mögliche Erweiterung des LaVo auf bis zu 9 Mitglieder erfolgen, indem die Anzahl der möglichen Beisitzer auf 6 erhöht werden soll.

Text 2:
Dem Vorsitzenden wird ein weiterer Stellvertreter zugeordnet um eine bessere Stellvertretung zu gewährleisten.

Text 3:
Der Schatzmeister wird nicht mehr geheim gewählt, sondern ein Stellvertreter per Akklamation. Weniger geheime Wahlen.

Text 4:
Dem Schatzmeister wird ein Beisitzer als feste Vertretung zugeordnet.

Text 5:
Dem Schatzmeister kann auch mehr als ein Beisitzer als feste Vertretung zugeordnet werden.

Text 6:
Die Anzahl der Stellvertreter soll auf 3 erhöht werden, um auf dieser Ebene die Verteilung der Aufgaben (früher GenSek etc.) besser darzustellen.
Schatzmeistervertretung wie in Text 4 (ein Vertreter).

Text 7:
Die Anzahl der Stellvertreter soll auf 3 erhöht werden, um auf dieser Ebene die Verteilung der Aufgaben (GenSek, polGF o.ä.) besser darzustellen.
Schatzmeistervertretung wie in Text 5 (mindestens ein Vertreter).

Text 8:
Flexibilisierung der Schatzmeistervertretung, indem lediglich die Mitgliedschaft im Vorstand als Wahlkriterium dient.
Vorstandsbesetzung wie in Text 5 (2 Stellvertreter).

Text 9:
Flexibilisierung der Schatzmeistervertretung, indem lediglich die Mitgliedschaft im Vorstand als Wahlkriterium dient.
Vorstandsbesetzung wie in Text 6 (3 Stellvertreter).






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Abs. 1
Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, und bis zu drei Beisitzern.


Neue Fassung


Der Wortlaut von § 12 Absatz 1 entspricht dem Wortlaut des angenommenen Textes.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Volker Menge
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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