HB:SÄA 2014.1/Klarstellung Wortlaut § 12 IV
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Klarstellung Wortlaut § 12 IV
- Änderungsantrag Nr.
- (bitte nicht selbst eingetragen)
- Beantragt von
- Volker Menge
- Betrifft
- HB:Satzung / § 12 Absatz 4
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
§ 12 Abs. 4 hat folgenden Wortlaut:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden einmal im Jahr vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.“
- Begründung
Dieser Antrag enthält keine Satzungsänderung im eigentlichen Sinne, da es lediglich um eine Bestätigung des Wortlautes handelt. Es besteht nämlich eine Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Antragstext und der (fristgerecht) eingereichten, geänderten Antragsversion. Durch die protokollierten Dokumentationen zum letzten LPT ist nicht eindeutig erkennbar, dass der obige Wortlaut dort beschlossen wurde. Der Antrag dient daher nur der Klarstellung.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 12 Abs. 4
|
Gleichbleibende Fassung § 12 Abs. 4
|
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Volker Menge
- Freak|kaerF 17:49, 23. Aug. 2014 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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