HB:SÄA 2014.1/Beschlüsse Im LaVo
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Volker Menge. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Beschlüsse Im LaVo
- Änderungsantrag Nr.
- (bitte nicht selbst eingetragen)
- Beantragt von
- Volker Menge
- Betrifft
- HB:Satzung / § 12 Absatz 2
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt die Versammlung möge beschließen:
§ 12 Abs.2 wird neu gefasst und erhält den Wortlaut:
„Der Landesvorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“
- Begründung
Das PartG schreibt in § 11 Abs.1 vor, dass ein Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen muss. Darunter wäre er also nicht handlungs- und beschlussfähig. Eines besonderen Hinweises bedarf es daher in der Satzung nicht.
Der Text der derzeitigen Fassung könnte aber dahingehend interpretiert werden, ein Vorstand mit 6 gewählten Mitgliedern wäre auch mit 3 Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig. Dem entgegen steht, dass der LaVo ein Organ im LV (vgl. § 10 Landessatzung) ist. § 15 Abs. 1 PartG schreibt vor, dass Organe (mindestens) mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse fassen. In der Satzung sollte dieses klar definiert werden, denn es kann sonst schnell zu Unklarheiten führen.
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 12 Abs. 2
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Neue Fassung § 12 Abs. 2
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Volker Menge
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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- ...
- ...
- ...
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