HB:SÄA 2013.1/Parteienfinanzierung
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Carolin. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Verteilung der Parteienfinanzierung - zurückgezogen
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA017
- Beantragt von
- Carolin
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 16 ; neuer Absatz
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, in §16 folgenden Absatz als neuen Absatz 2 zu ergänzen. Die übrigen Absätze verschieben sich in der Nummerierung jeweils einen Punkt nach hinten:
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung (eigene Ansprüche und nach Zuteilung durch den Bund) werden wie folgt verteilt: 25 Prozent fallen dem Landesverband zu, die übrigen 75 Prozent werden erneut gesplittet: 50 % (von 75) gehen zu gleichen Teilen an die Kreisverbände. 50% (von 75) werden gemäß Mitgliederzahlen anteilig an die Kreisverbände verteilt.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2013.
- Begründung
Begründung: Bisher ist die Verteilung der Gelder aus der Parteienfinanzierung nicht in der Satzung geregelt. Um Planungssicherheit beim Aufstellen des Haushaltsplanes sicher zu stellen, ist eine Regelung ratsam. Die oben ausgeführte Regelung ist einfach und gerecht, da sie allen Kreisverbänden einen einheitlichen Sockel sichert und darüber hinaus die unterschiedlichen Bedürfnisse durch unterschiedliche Mitgliederzahlen berücksichtigt.
Eine Beispielrechnung für diese Regelung findet sich hier: Beispielrechnung auf GoogleDocs
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Originale Fassung. Bisher nicht vorhanden. |
Neue Fassung Die Gelder aus der Parteienfinanzierung (eigene Ansprüche und nach Zuteilung durch den Bund) werden wie folgt verteilt: 25 Prozent fallen dem Landesverband zu, die übrigen 75 Prozent werden erneut gesplittet: 50 % (von 75) gehen zu gleichen Teilen an die Kreisverbände. 50% (von 75) werden gemäß Mitgliederzahlen anteilig an die Kreisverbände verteilt. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2013. |
Unterstützung / Ablehnung
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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