HB:SÄA 2012.1/Umlaufbeschluesse

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Umlaufbeschlüsse
Änderungsantrag Nr.
S12
Beantragt von
Martina P.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 12; Absatz Nr. 3
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschliessen soll, dass in Paragraph 12 ein neuer Absatz 3 eingefügt wird:

"3. Beschlüsse können im Umlaufverfahren auf elektronischem Wege per E-Mail getroffen werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes."

Alle aktuellen Absätze 3-7 verschieben sich jeweils um einen Absatz nach hinten.

Begründung

Diese Regelung steht so bereits in der GO des Vorstands, aber sollte aus Gründen der Rechtssicherheit bereits in der Satzung geregelt werden.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 12 Der Landesvorstand

1. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.

3. Der Landesvorstand vertritt die PIRATEN Bremen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigenden Piraten übertragen.

4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.

5. Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.

6. Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.

7. Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.

Neue Fassung

§ 12 Der Landesvorstand

1. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern.

2. Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig.

3. Beschlüsse können im Umlaufverfahren auf elektronischem Wege per E-Mail getroffen werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.

4. Der Landesvorstand vertritt die PIRATEN Bremen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigenden Piraten übertragen.

5. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.

6. Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.

7. Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.

8. Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Mario Tants
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1

1. Was ist mit Beschlüssen zu Ordnungsmaßnahmen? vome


2. Wie soll die Protokollierung erfolgen? Derzeit werden Beschlüsse über das Vorstandssitzungsprotokoll bekannt gegeben. Da diese Termine bekannt gemacht werden, ist eine Gesamtinformation über alle Vorstandsbeschlüsse gegeben und eine rechtverbindliche Datierung vorhanden. Dies ist wichtig bei eventuellem Widerspruch, da eine Verfristung eintreten könnte (Bundessatzung - Abschhnitt C: § 9 Abs. 4 Schiedsgerichtsordnung).vome

    • Ich habe gerade eine kurze Begründung eingefügt, die erklärt, dass sich hierdurch de facto nichts ändert, da die gleiche Regelung bereits jetzt in der GO des Vorstands steht und praktiziert wird. Nur um das rechtlich abzusichern, sollte das auch in die Satzung.
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...