HB:SÄA 2012.1/Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesvorstands

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Mario Tants.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesvorstands
Änderungsantrag Nr.
S04
Beantragt von
Mario Tants
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr.5, Absatz 5
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Paragraph 5 der Satzung wird wie folgt geändert. Eingefügt wird nach Absatz 4 der Absatz 5 mit dem Wortlaut "Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Landesvorstands sind beim Bundesvorstand einzureichen und von diesem zu entscheiden. Über einen Parteiausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht." Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend geändert.

Begründung

Ein Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme ist bisher von den anderen Mitgliedern des Landesvorstands zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist nicht objektiv zu treffen, da durch die Zusammenarbeit persönliche Bindungen entstehen und die anderen Vorstandsmitglieder sich in der Regel befangen fühlen. Auch kann ein Antrag positiv beschieden werden und die Zusammenarbeit im Landesvorstand anschließend bis zum Stillstand hemmen. Leider sind wir alle nur Menschen. Satz 2 des neuen § 5 der Satzung ergibt sich aus dem Parteiengesetz § 10 Abs. 5.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

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4. Die Ordnungsmaßnahmen Verwarnung, Verweis, Enthebung aus einem Parteiamt auf Landesebene und Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt auf Landesebene zu bekleiden können ebenso vom Landesvorstand PIRATEN Bremen ausgesprochen werden.

5. Der betroffene Pirat hat die Möglichkeit auf Berufung durch den Bundesverband.

6. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig.

...

Neue Fassung

...

4. Die Ordnungsmaßnahmen Verwarnung, Verweis, Enthebung aus einem Parteiamt auf Landesebene und Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt auf Landesebene zu bekleiden können ebenso vom Landesvorstand PIRATEN Bremen ausgesprochen werden.

5. Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Landesvorstands sind beim Bundesvorstand einzureichen und von diesem zu entscheiden. Über einen Parteiausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

6. Der betroffene Pirat hat die Möglichkeit auf Berufung durch den Bundesverband.

7. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig.

...


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel W.
  2. Mario Tants
  3. Dennis Deckena
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. vome
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1

Satz 1 der beantragten Neufassung von § 5 ist problematisch, wenn bei Landesvorstandmitgliedern ausschließlich der Bundesvorstand tätig werden kann. Vome

    • Antwort zu 1
      • problematischer ist es dennoch, wenn der Landesvorstand über Maßnahmen seiner Mitglieder zu entscheiden hat. Das ist wohl auch die Wurzel dieses Gedankens. Bodo
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Kannst Du mir erklären, wo Du den neuen Absatz 6 herhast? Der steht nämlich anders als Du es angibst nicht bereits in § 5 drin.

Ich vermute, Du willst klarstellen, wie ein Vorstandsmitglied oder der Antragsteller gegen eine Entscheidung des Bundesvorstands vorgehen kann.

Bessere Formulierung (denke ich):

"Gegen die Entscheidung des Bundesvorstands kann Berufung beim Bundesschiedgericht eingelegt werden."

Das würde ich dann nicht unter einer Extra-Nummer fassen, sondern an die neue Nr. 5 anfügen.

Außerdem würde ich "einzureichen" durch "zu beantragen" ersetzen.

    • ...
      • ...
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  • In der Diskussion auf dem Stammtisch am Montag wurde gewünscht, dass das Landesschiedsgericht hier in erster Instanz zuständig sein soll.