HB:SÄA 2012.1/Mitgliedszahlungen im voraus

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Johannes Kolbe.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Mitgliedszahlungen im voraus
Änderungsantrag Nr.
S05
Beantragt von
Johannes Kolbe
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr.3 ; Absatz Nr.5
Beantragte Änderungen

"Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph 3 Absatz 5 folgendes auf zu nehmen: Der Mitgliedsbeitrag kann bis zu 1. Jahr im Voraus Entrichtet werden, die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist vor zu ziehen.".

Begründung

Ich weiß der erste teil sorgt Erstmahl für mehr Arbeit und der zweite ist nur eine bitte.

Aber der erste teil ermöglicht es den Beitrag zu entrichten wen er "Übrig" ist. (Ja es sind nur 36€ ,und das ist auch gut so, aber ich möchte in nicht im Januar oder Dezember oder in einem Monat mit Geburtstag Zahlen...)

Der zweite Teil zeigt immer noch deutlich das man lieber eine Einzugsermächtigung hätte. Und diese so auch sicher mehr genutzt werden würde.

Ergebnis dürfte eine Deutlich kleinere Anzahl von Säumlingen sein!






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.


Neue Fassung "Der Mitgliedsbeitrag kann bis zu einem Jahr im Voraus entrichtet werden, die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist vorzuziehen."


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. -- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 19:32, 25. Apr. 2012 (CEST)
  2. Dennis Deckena
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. -- Hilope 20:43, 3. Mai 2012 (CEST) - das ist völliger Unsinn und macht nur Ärger bei den Wirtschaftsprüfern wegen der Abgrenzung. Aber was rede ich ...
  2. Mario Tants
  3. Daniel W.
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1

Da die Zahlungsmoral zu wünschen übrig ließe und der Kassenwart entlastet würde, hat Matthias (per Mail - noch nicht eingepflegt) auch einen Antrag als § 3 Abs. 5 gestellt: "Zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist einem Lastschriftverfahren zuzustimmen."

Die vorgestellten Anträge (Jojo und Matthias) wären zwar inhaltlich zweckmäßig und würden eine deutliche Entlastung der Schatzmeisterei und Mitgliederverwaltung bringen, jedoch in der vorgestellten Form nicht konfliktfrei sein. Z.B. haben Mitglieder unter 18 Jahren (satzungsmöglich) in der Regel kein eigenes Konto.

  • Unerheblich, es geht nicht darum wie das Geld aufs Konto kommt, sondern darum wie das es auch Früher kommen kann als zu Aktuellen Jahr. Die Passage mit der Einzugsermächtigung ist eh nur eine Bitte. So wie ich das bis jetzt sehe ist da allerdings schon möglich, nur von Sven nicht gewünscht, wegen der höheren Buchungsarbeit wegen. -- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 00:10, 1. Mai 2012 (CEST)

Das eigentliche Problem sehe ich eher im Umgang mit sogenannten Karteileichen. Hier wäre eine einheitliche Regelung durch Bundessatzung zu bevorzugen.

  • darum geht es hier nicht oder nur zum Teil, eben diese wieder aus der Schublade raus zu holen und zu Zahlern zu machen-- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 00:10, 1. Mai 2012 (CEST)

Dort habe ich nichts gefunden, wie mit säumigen Mitgliedern umgangen werden soll. Es ist auch keine Pflicht zur Beitragszahlung formuliert. § 4 Abs. 4 Bundessatzung gibt lediglich die Bindung des Stimmrechts an entrichtete Mitgliedsbeiträge vor. Zum BPT (20. April) liegt hinsichtlich der von mir aufgegriffenen Thematik kein Antrag vor, daher wird es (erst einmal) so bleiben. vome

    • Antwort zu 1

Sorry, hatte den falschen Text eingestellt. Der von mir rot markierte Teil war für den Antrag von Mattias vorgesehen.

Der Beitrag sollte eigentlich heißen:

Bei einer Einzugsermächtigung kann eine Buchung nur zur Fälligkeit vorgenommen werden. Diese ist in der Finanzordnung festgelegt (Januar).
Bei Direktzahlung, z.B. Überweisung wäre eine „vorzeitige“ Beitragszahlung immer möglich. Es muss dann im Verwendungszweck auch das Beitragsjahr genannt werden.vome#

  • Dann sind wir uns ja einig ;-) und wer das Lastschrift verfahren will der muss halt mit leben das im Januar noch mehr vom Konto ab geht^^ -- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 12:52, 1. Mai 2012 (CEST)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Ich halte es für sinnvoller, einen solchen Absatz in § 4 der Satzung (Rechte und Pflichten der Piraten) zu integrieren (z. B. nach Abs. 4 dort), da die Mitgliedschaft gerade nicht von der regelmäßigen Beitragszahlung abhängt.
    • Is mir egal wo. Aber da die Möglichkeit ja eh grundsätzlich besteht mus das eigentlich auch gar nicht beschlossen werden -- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 22:28, 2. Mai 2012 (CEST)

Ich wollte Rechtschreibfehler korrigieren, aber das geht leider nicht! :-(

  • Danke für den versuch, machen wir einfach auf dem LPT -- =jojo= talk2meSignet Bremen.svg 22:28, 2. Mai 2012 (CEST)
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