HB:SÄA 2012.1/Aemterkumulation

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina P..

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Titel = Ämterkumulation
Änderungsantrag Nr.
S13 - K02
Beantragt von
Martina P.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 4; Absatz Nr. 5
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass der Landesparteitag beschließen soll, in Paragraph 4 Absatz 5 wie folgt zu ändern:

"5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig, es sei denn die Kumulation entsteht durch die Wahl in ein Versammlungsamt."

Begründung

Da aufgrund des Beschlusses einer neuen Schiedsgerichtsordnung ein Bundesschiedrichter vehement und m. E. zu Unrecht vertritt, dass jetzt der Begriff der Ämterkumulation auch zwingend Versammlungsämter miterfasst, wurde diese Ergänzung erforderlich, um sicherzustellen, dass KMVs und die dort getroffenen Beschlüsse nicht erfolgreich angefochten werden können, wenn ein Vorstandsbeschluss vor Ort nicht möglich ist (was öfter passieren dürfte), nachdem ein Pirat, der bereits ein Parteiamt ausübt, in ein Versammlungsamt gewählt wurde und dieses auch wahrnimmt. Auch dürfte es ansonsten manchmal schwierig werden, überhaupt ausreichend Personen für die Versammlungsämter zu bekommen. Alternativ könnte ein Vorstandsbeschluss ergehen, der generell diese Problematik regelt. Das wird vermutlich in Niedersachsen, die die gleiche Formulierung in ihrer Satzung haben, erfolgen. Eine weitere Alternative wäre der Antrag von Sven, der das Zustimmungserfordernis des Landesvorstands streicht.






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig.

Neue Fassung

5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig , es sei denn die Kumulation entsteht durch die Wahl in ein Versammlungsamt.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. vome
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Mario Tants
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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