HB:SÄA 2011.1/Trennung von Amt und Mandat
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Thomas B.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Trennung von Amt und Mandat
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA040
- Beantragt von
- Thomas B.
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr.13
- Beantragte Änderungen
Originalfassung: § 13 Parteiämter Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
Überarbeitete Fassung: § 13 Parteiämter
1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
2.Der Landesverband Bremen der Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur Trennung von Amt und Mandat. Kein Mitglied des Landesvorstandes darf zugleich ein öffentliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft und bzw. oder der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven inne tragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die gleichzeitige Bekleidung des Beiratsmandates und des Beisitzeramtes.
".
- Begründung
In unserem Wahlkampf für die Bürgerschaftswahl 2011 haben wir immer wieder mit dem Begriff der "Mitbestimmung" geworben. Wer Mitbestimmung bei den Regierenden für die Bürger einfordert, muss sie letztlich auch in seiner eigenen politischen Organisation verwirklichen. Eine Vermischung von Amt und Mandat steht dieser Verwirklichung entgegen. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben auf die Entwicklungen in der Partei Einfluss zu nehmen. Machtkummulationen führen zumeist zu verkrusteten Strukturen, die letztlich auch die Zerstörung innovativer Kräfte in politischen Organisationen, sowie den Austritt von Mitgliedern und den Verlust an Unterstützern zur Folge haben kann.
Eure Begründung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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§ 13 Parteiämter 1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen. |
§ 13 Parteiämter 1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen. 2.Der Landesverband Bremen der Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur Trennung von Amt und Mandat. Kein Mitglied des Landesvorstandes darf zugleich ein öffentliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft und bzw. oder der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven inne tragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die gleichzeitige Bekleidung des Beiratsmandates und des Beisitzeramtes. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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