HB:SÄA 2011.1/Mitarbeiter der Partei
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Thomas B.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Mitarbeiter der Partei
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA120
- Beantragt von
- Thomas B.
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr.22
- Beantragte Änderungen
§ 22 Mitarbeiter der Partei
1.Die einzelnen Gliederungen des Landesverbandes Bremen sind befugt Mitarbeiter einzustellen. Die Entlohnungssumme eines Mitarbeiters darf dabei den Bruttostundenlohn von 10 € nicht unterschreiten.
2.Praktikanten der Partei sind zu entlohnen. Die monatliche Entlohnung darf bei einem Vollzeitpraktikum 400 € nicht unterschreiten. Praktikas mit einer niedrigeren Wochenstundenanzahl müssen verhältnismässig dieselbe Entlohnungshöhe ergeben.
3.Der Praktikant hat ein Anrecht auf einen ordnungsgemäßen Praktikumsvertrag. Der Praktikumsvertrag muss Aufschluss über die gesamte Praktikumsdauer, die Arbeitszeiten, die Entlohnung, sowie einen groben Umriss des Aufgabenfeldes beinhalten.
4.Der Praktikant hat ein Anrecht auf ein ordnungsgemäßes Praktikumszeugnis.Dieses Zeugnis ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten seitens des Praktikumsgebers anzufertigen.
".
- Begründung
Die Piratenpartei Bremen hat sich in ihrem Wahlprogramm zur "bedingungslosen Teilhabe" aller Menschen bekannt. Der Zugang zu finanziellen Ressourcen ermöglicht unter Anderem Teilhabe. Daher ist es auch wichtig, sich für Entlohnung einzusetzen, die es Menschen ermöglichen davon leben zu können. Diese Zielsetzung muss Praktikanten im Besonderen mit einschließen um die Entwicklungen bezüglich der "Generation Praktikum" zu bekämpfen.Wer die "bedinungslose Teilhabe" einfordert muss sich letztlich als Organisation intern verwirklichen. Daher bitte ich euch meinem Antrag zu zustimmen.
Eure Begründung
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Existiert nicht |
§ 22 Mitarbeiter der Partei 1.Die einzelnen Gliederungen des Landesverbandes Bremen sind befugt Mitarbeiter einzustellen. Die Entlohnungssumme eines Mitarbeiters darf dabei den Bruttostundenlohn von 10 € nicht unterschreiten. 2.Praktikanten der Partei sind zu entlohnen. Die monatliche Entlohnung darf bei einem Vollzeitpraktikum 400 € nicht unterschreiten. Praktikas mit einer niedrigeren Wochenstundenanzahl müssen verhältnismässig dieselbe Entlohnungshöhe ergeben. 3.Der Praktikant hat ein Anrecht auf einen ordnungsgemäßen Praktikumsvertrag. Der Praktikumsvertrag muss Aufschluss über die gesamte Praktikumsdauer, die Arbeitszeiten, die Entlohnung, sowie einen groben Umriss des Aufgabenfeldes beinhalten. 4.Der Praktikant hat ein Anrecht auf ein ordnungsgemäßes Praktikumszeugnis.Dieses Zeugnis ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten seitens des Praktikumsgebers anzufertigen. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Mario
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Was ist mit Gliederungen des Landesverbandes genau gemeint? Mario
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- ...
- ...
- ...
- ...