HB:Programmantrag 2013.1/Netzpolitik

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Jan, Marvin, Tbb.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]].

Änderungsantrag Nr.
GP010
Beantragt von
Jan, Marvin, Tbb
Programm

Landesverband Bremen

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

An der geeigneten Stelle des Grundsatzprogramms der Piratenpartei Bremen möge eingefügt werden:

(1) Präambel

Das Internet und andere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jeder und jede muss in der Lage sein, von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.

(2) Stärkung der Medienkompetenz aller Bürger

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, haben bereits viele Bürger erken­nen müssen, denen eine Unachtsamkeit sehr teuer abgemahnt wurde. Was im Internet erlaubt ist und was nicht, das wissen oft sogar Experten nicht so genau. Viele dieser Unachtsamkeiten wären bei einem besseren Verständnis für das Medium sowie einer weniger abmahnfreundlichen Gesetzgebung vermeid­bar gewesen. Dieser Mangel an Wissen betrifft alle Altersstufen. Wir fordern daher nicht nur Medienkompetenz als Schulfach, sondern auch geeignete Angebote in der Erwachsenenbildung und Aufklärungskampagnen der entsprechenden Behörden. Schulungsmaßnahmen hierzu sollen sowohl die Pflichten, wie Urheberrecht und Verantwortung für die eigene Daten, als auch die Rechte wie Informationsfrei­heit und das Recht auf sichere Kommunikation umfassen.

(3) Freiheit des Internets

Das Land Bremen soll sich auf Bundesebene für eine freie Nutzung des Internets einsetzen und die Rechtssicherheit im Sinne des Verbrauchers stärken. In den letzten vierzig Jahren hat sich das Internet prächtig entwickelt. Die Nut­zer haben sich dabei viele Regeln selbst auferlegt, die bis heute das Internet ordnen. Es sind Mechanismen entstanden, mit denen auf Störungen der Ord­nung reagiert werden kann. Die Enquete-Kommission der Bundesregierung hat vor weiteren Regulierungsmaßnahmen gewarnt. Die aktuelle Gesetzgebung hat das Internet aber schon jetzt zu einem rechtsgestörten Raum gemacht. Dieser Trend muss aufgehalten und umgekehrt werden. Wir fordern daher erst einmal keine weiteren Gesetze für das Internet, sondern stattdessen an erster Stelle die Wiederherstellung von Rechtssicherheit für die Nutzer.

(4) Offene WLANs und Internetzugänge

Das Land Bremen möge die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um einen rechtssicheren Betrieb von freien Internetzugängen in Gaststätten und auf öffentlichen Plätzen zu ermöglichen. Wer seinen Internetzugang mit Freunden teilt, der haftet auch für deren Auftreten im Internet. Dies ist die aktuelle Rechtsprechung, die es quasi unmöglich macht, ein frei zugängliches Funknetzwerk zu betreiben. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Hierfür bieten sich technische Lösungen an – viel wichtiger wäre aber ein gesetzliche Lösung des Problems. Wir fordern, dass das Land Bremen sich sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene hierfür einsetzt und somit den Zugang zum Internet überall ermöglicht.

(5) Informationsfreiheitsgesetz

Wir fordern die bedingungslose Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, d.h. die kostenlose Herausgabe von Informationen an Bürger und Journalisten. Mögliche Ablehnungen müssen ausführlich begründet und vom Datenschutzbeauftragten sowie von einem einzurichtenden Transparenzbeauftragen geprüft werden. Bis zur vollständigen Umsetzung von OpenGovernment muss das Informations­freiheitsgesetz Anwendung finden. Hierbei muss der Regelfall die Herausgabe der Daten werden – nicht deren Verweigerung. Sollte die Überprüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass es keinen Grund für die Verweigerung der Herausgabe gibt, werden die Kosten der Prüfung der jeweiligen Behörde in Rechnung gestellt.

(6) Landestransparenzbeauftragter

Die Aufgaben für den neu zu schaffenden Landestransparenzbeauftragten umfassen:

  • Umsetzung von OpenGovernment
  • Aufklärung der Bürger bezüglich ihrer Informationsrechte
  • Aufklärung der Bürger über ihre Möglichkeiten der Beteiligung

Transparenz und Datenschutz sind zwei Paar Schuhe. Es liegt also nahe, dass es einen Gegenpol zum Datenschutzbeauftragten geben muss, der explizit die Forderung nach Transparenz umsetzt. Datenschutzbeauftragter und Transpa­renzbeauftragter sollen gemeinsam die oben beschrieben Maßnahmen umset­zen und Streitfälle schlichten. Für eine hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung dieser Stelle ist zu sorgen.

(7) Landesdatenschutzbeauftragter

Bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Landesdatenschutzbe­auftragten. Der Landesdatenschutzbeauftragte soll zukünftig häufiger die Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes durch unangekündigte Stichproben überprüfen. Hierfür und für seine neuen Aufgaben bezüglich der Transparenz ist eine bessere Ausstattung dieser Stelle notwendig. Die politische Unabhängigkeit ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

(9) Öffentliche Sitzungen

Alle Sitzungen haben vollständig öffentlich statt zu finden, Ausnahmen müssen sachlich begründet werden. Öffentliche Sitzungen sollten nach Möglichkeit live im Internet übertragen werden, und die Aufzeichnung zeitnah nach Sitzungsende dem Bürger zugänglich gemacht werden. Protokolle müssen veröffentlicht werden. Sitzungen des Senats und seiner Ausschüsse finden zu üblichen Geschäftszeiten statt - also wochentags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Viele dieser Sitzungen sind zwar öffentlich, doch kaum jemand nutzt diese Möglichkeit. Dies liegt auch daran, dass ein Großteil der Menschen zu diesen Zeiten arbeiten müssen. Das Inter­net eröffnet aber die Möglichkeit solche Veranstaltungen an jedem Ort und zu jeder Zeit verfügbar zu machen. Es gibt keinen Grund diese Technik nicht zu nut­zen. Zusätzlich sollten die Übertragungen regelmäßig angekündigt und alle Bürger ausdrücklich zur Nutzung des Angebots ermutigt werden. In Verbindung mit Punkt "Kommunikation zwischen Bürgern und Abgeordneten" wird so ein offener Dialog entstehen.

Begründung

Sollte der Antrag nicht gesamt Zustimmung finden, können die einzelnen Punkte modular abgestimmt werden. Selbsterklärend. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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