HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Bremen-Stadt von Rob Wessel Marvin Pollock, Jan Romann,Nicolas Graf. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen-Stadt]]. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- PP005
- Beantragt von
- Rob Wessel Marvin Pollock, Jan Romann,Nicolas Graf
- Titel
- Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
- Antrag
Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt immer wieder das Ansehen der Polizei insgesamt. Polizeibeamte müssen eine, von vorne wie von hinten deutlich sichtbare, individuelle Kennnummer tragen, um sie im Nachhinein durch befugte Stellen identifizieren lassen zu können. Die Piraten Bremen fordern eine gesetzliche Verankerung bei allen polizeilichen Einsätzen. Die Kennzeichnungspflicht wird als Voraussetzung gesehen, um Beschwerden Dritter über ungesetzliche Handlungen nachzugehen und Einsatzkräfte als Zeugen benennen zu können.
In Bremen sind immer weniger Polizisten im Einsatz. Dabei wachsen die Anforderungen an den einzelnen Beamten, welche in Situationen schnell entscheiden müssen. Damit der Bürger die Polizei als Partner wahrnimmt, ist es notwendig, die Staatsgewalt als offene und bürgernahe Polizei ohne falsche Ängste zu präsentieren und damit Distanzen abzubauen. Die Vertretenden des Deutschen Anwaltsvereins, der Humanistischen Union sowie von Amnesty International sprachen sich sehr deutlich für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus. Sie verwiesen auf die Notwendigkeit der Überprüfbarkeit und der individuellen Zurechenbarkeit staatlichen Handelns. Dies sei erforderlich, da durch die Polizeivollzugsbediensteten teilweise intensive grundrechtsrelevante Maßnahmen vorgenommen werden würden, die dem Rechtsstaatsprinzip folgend, sowohl individualisierbar als auch überprüfbar sein müssten. Darüber hinaus kann eine namentliche Kennzeichnung deeskalierend wirken.
Strafverfahren werden häufig eingestellt, weil der beschuldigte Polizeibeamte nicht eindeutig identifiziert werden kann. Eine nicht eindeutige Zuordnung kann schnell den falschen Polizisten treffen und schadet auch dem gesamten Ansehen unserer Polizei.
- Begründung
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Diskussion
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