HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes

Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremen-Stadt

Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird zeitgleich mit der Veröffentlichung des genehmigten Protokolls veröffentlicht. Die Vorstandssitzung kann ebenfalls fernmündlich, vermittels geeigneter Telekommunikationstechnologie abgehalten werden.
  2. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von 7 Tagen öffentlich informiert und eingeladen.
  3. Eine vorläufige Tagesordnung wird spätestens 24 Stunden vor der Vorstandssitzung aufgestellt und in geeigneter Form veröffentlicht.


§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge zu angekündigten Punkten der Tagesordnung müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
  2. Jeder Antrag benötigt eine Antragsteller*in und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antrag ist bevorzugt per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de zu richten. Anträge können in Schriftform auch postalisch an die Geschäftsstelle adressiert oder durch persönliche Übergabe beim Kreisvorstand eingereicht werden.
  3. Antragsberechtigt sind:
    1. Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt
    2. Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Bremen
    3. Alle Mitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt.


§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Die Sitzungen des Kreisvorstands sind öffentlich. Der Vorstand kann aber das Rederecht von Nichtmitgliedern des Vorstands zeitlich beschränken. Der Vorstand kann beschließen, einen Teil der Sitzung nicht-öffentlich abzuhalten. Dies ist zu begründen.
  2. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können nach Ermessen der Versammlungsleitung von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.


§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied eröffnet. Unmittelbar nach Eröffnung der Sitzung wird die Leitung der weiteren Vorstandssitzung festgelegt.


§5 Beschlüsse

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.
  2. Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern mehr als 50% der anwesenden Vorstandsmitglieder.
  3. Beschlüsse können im Umlaufbeschluss per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
  4. Bei Nicht-Rückmeldung auf Anträge im Umlaufverfahren binnen 72 Stunden wird dies als Enthaltung gewertet. Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren bedarf es der Rückmeldung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern.
  5. Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail von der Antragsteller*in angekündigt und dann vom Vorstand per E-Mail abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
  6. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    • Ausgaben die 2500,00€ überschreiten
    • Verträge oder Ausgaben, die regelmäßige Kosten verursachen
    • Einberufung einer Kreismitgliederversammlung
    • Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung von der Antragsteller*in explizit verlangt wurde
  7. Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
    • Ausgaben bis 2500,00€ unter Vorlage von Belegen zur nächsten Kreisvorstandssitzung


§6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird vom Vorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
  2. Das Protokoll wird nach Fertigstellung den Vorstandsmitgliedern per Umlaufbeschluss zur Genehmigung vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine Gegenrede zum Protokoll, so ist das Protokoll angenommen. Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Vorstandssitzung im Piratenwiki zu veröffentlichen.


§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Jeder Zugriffsberichtigte* ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.


§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Kreisverbandes zusammen.
  2. Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Satzung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln, die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt dieses eine Vertreter*in. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  4. Jedes Mitglied des Vorstands ist gehalten über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht anzufertigen.


§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder geben Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung. Sie halten Kontakt zu anderen Gliederungen sowie anderen Gruppierungen innerhalb der Partei. Der Kreisvorstand kommuniziert die Inhalte und Positionen der Partei gegenüber der Öffentlichkeit. Die Vorsitzende* übernimmt Behördenkontakte, die stellvertretende Vorsitzende* die Mitgliederverwaltung. Die Vorstandsmitglieder verteilen untereinander weitere Aufgabengebiete wie Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie IT-Infrastruktur.


§10 Sonstiges Vorstand

  1. Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen. Vorstandsmitglieder, die nicht physisch anwesend sein können, können fernmündlich vermittels geeigneter Kommunikationstechnologie an der Kreisvorstandssitzung mit vollen Rechten und Pflichten teilnehmen.
  2. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
  3. Der Kreisvorstand ernennt einen Presse-Beauftragte*n.
    • Der Presse-Beauftragte* ist zuständig für die Pressearbeit des Kreisverbandes Bremen-Stadt, koordiniert die Pressearbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Presseteam des Landesverbands Bremen, arbeitet nach den Grundsätzen der Pressearbeit und erhält Zugriff auf die Presse-Kontakte. Im Falle einer Verhinderung wird in Abstimmung mit dem Kreisvorstand eine Stellvertreter*in benannt. Bei einem Wechsel des Presse-Beauftragten* trägt der Amtsinhaber* Sorge für die ordentliche Übergabe an seinen Nachfolger*.


§11 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 04.12.2012 beschlossen und in Kraft gesetzt.