HB:Bundestagswahl 2013/Geschäftsordnung

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Vorschlag Geschäftsordnung für die Aufstellungsversammlungen zur Bundestagswahl der Piratenpartei Bremen

Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
  4. Zwei-Drittel-Mehrheit: Mindestens doppelt so viele „Ja“ wie „Nein“ Stimmen.
  5. Qualifizierte Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen

Allgemeines

  1. Jedes Organ der Piraten Bremen gibt sich eine gültige Geschäftsordnung.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
  4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.

Aufstellungsversammlung

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Aufstellungsversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Versammlungsleitung

  1. Die Stimmberechtigten der Aufstellungsversammlung wählen zu Beginn eine Versammlungsleitung. Die Wahl der Versammlungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Versammlungsleitung leitet die Sitzung und nimmt Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Versammlungsleitung bestimmt für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten.
  3. Die Versammlungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Versammlungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Versammlungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Versammlungsleitung, Wahlleiter und / oder Wahlhelfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen.
  7. Die Versammlungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Aufstellungsversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Aufstellungsversammlung erheblich und auf Dauer stören, können von der Aufstellungsversammlung ausgeschlossen werden.

Wahlen und Abstimmungen

  1. Alle Wahlen der Aufstellungsversammlung finden grundsätzlich frei und geheim statt. Es sein denn, die Versammlung beschließt im Rahmen der geltenden Gesetze oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes. Vor einer Wahl wird eine Wahlkommission von der Versammlungsleitung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  4. Vor einer Wahl dürfen die Kandidaten durch die Versammlung befragt werden.
  5. Die Versammlungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.
  6. Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:


  1. Mehrheitsabstimmung
      1. Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
      2. Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit, mindestens 50% der abgegebenen Stimmen, erreicht hat.
      3. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
      4. Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.


  1. Abstimmung durch Zustimmung
      1. Es stehen mehrere Alternativen zur Abstimmung.
      2. Der Stimmberechtigte hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
      3. Jeder Alternative kann mit Ja zugestimmt werden.
      4. Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Zustimmungswert, mindestens aber 50% der abgegebenen Stimmen, erhält.

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Meinungsbild
    2. Antrag auf Schließung der Redeliste,
    3. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Versammlungsleitung,
    8. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden. (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
    9. Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
  5. Die Anträge auf Schließung Wiedereröffnung der Rednerliste dürfen nur von Piraten gestellt werden, die nicht auf der Rednerliste standen oder stehen.
  6. Der Antrag auf Redezeitbegrenzung kann nicht bei offener Rednerliste gestellt werden.

Öffentlichkeit

  1. Aufstellungsversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollanten/Schriftführer und zwei weiteren Zeugen zu unterzeichnen.