- Die Firma, hier Google (82% Nutzer), die das Suchmaschinen-Monopol innehat, kann in vielen Punkten bestimmen und kontrollieren.
- Welche Informationen verfügbar sind und welche nicht.
- Bekommt die Nutzerinfo welche Informationen, wann und von welchem Rechner aus abgerufen wurden.
- Erstellt daraus Profile und forscht Benutzerverhalten aus zur kommerziellen Verwertung
- In welcher Reihenfolge und Wertung die Ergebnisse einer Recherche beim Nutzer angezeigt werden.
- Dieses Ranking ist von hohem kommerziellen Interesse und beeinflußt durch fie vorgegebene Wertung indirekt auch die Beurteilung der Benutzer. Hier findet eine verdeckte Manipulation statt.
- Jede Firma, welche Suchmaschinen kommerziell betreibt, muss nach betriebswirtschaftlichen Prioritäten arbeiten. Das zieht Abhänigkeiten nach sich.
- Der Kostenaufwand für die Bereitstellung ein vollständiges Informationsangebot ist zu hoch, deshalb wird irgendwo gekürzt werden und nicht alle vorhandenen Daten angezeigt.
- Es werden bevorzugt Daten der eigenen Kunden angezeigt, um die geschlossenen Werbeverträge zu erfüllen.
- Die Eigeninteressen werden grundsätzlich berücksichtigt und deshalb möglichtst viele Nutzerdaten gesammelt.
- Wenn das Monopol dann vorhanden und sicher ist, kann der kostenlose Dienst relativ einfach auf eine kostenpflichtige Variante umgestellt werden.
- Weiterentwicklungen werden auf Grund einer fehlenden Konkurrenz bzw. weil das wirtschaftliche Interesse entgegensteht, nicht gemacht.
Diese Situation ist vom Grundsatz her gefährlich für unsere "Informationsgesellschaft".
Seit PRISM wissen wir zudem, dass die amerikanische Regierung vollständiges data mining mit den Sucheingaben der Personen betreibt.
Um alldem entgegen zu wirken und um in der aktuellen Situation den Datenschutz zu erhöhen, haben wir auf HowTo Anonym Suchen Empfehlungen zusammengestellt, um privater zu suchen.
Right to be forgotten
Blogbeiträge zum Thema
- Patrick Breyer: EuGH-Urteil zum ›Recht auf Vergessen‹: Ein Fehler darf uns nicht ein Leben lang verfolgen, 13.05.2014
- iRights.info: Google nach dem EuGH-Urteil: Privatgericht mit eingeschränktem Entscheidungsspielraum, 30.07.2014