Elektronisches Kassenbuch

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Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Umsetzung eines "Elektronischen Offenen Kassenbuches" zu prüfen. Bei grundsätzlich positiver rechtlicher Beurteilung sollen Umsetzungspläne für verschiedene Intervalle (monatlich, per Quartal) und Bagatellgrenzen (100, 250, 500, 1000 EUR) erstellt und evaluiert werden. Der BVV ist bis zum 30.04.2013 über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten. Bis zum 31.12.2013 ist ggf. über die Fortschritte bei der Umsetzung zu unterrichten.

Erläuterung:

"Elektronisches Offenes Kassenbuch" bezeichnet die periodische elektronische Veröffentlichung aller Einkäufe, Ausschreibungen und haushaltsrelevanten Vertragsabschlüsse der Verwaltung oberhalb einer Bagatellgrenze (Datum, Lieferant/Dienstleister, Preis). Dies ist zB in Grossbritannien gesetzlich vorgeschrieben. Eine vorzufindende Bagatellgrenze ist zB 250 GBP (?300 EUR) [1] oder 500 GBP (? 600 EUR) [2]. Die Veröffentlichung findet typischerweise am letzten Tag eines jeden Monats statt. Neben Grossbritannien findet sich das Elektronische Kassenbuch auch in den USA [3].
Beraterverträge und Gehälter von höheren Angestellten fallen in Grossbritannien ebenfalls unter das offene Kassenbuch[4].
Dieser Antrag schliesst Beraterverträge und Gehälter aufgrund der abweichenden Rechtslage in Deutschland nicht ein.

[1] http://www.communities.gov.uk/corporate/transparencyingovernment/spenddata/
[2] http://www.communities.gov.uk/corporate/transparencyingovernment/contracttenders/
[3] http://uspirg.org/reports/usp/following-money-2011
[4] http://www.communities.gov.uk/localgovernment/transparency/expenditure/

Begründung:

Der Volkssouverän hat das Recht, sich über die Verwendung der Steuermittel zu informieren. Weiterhin befördert offene Kassenbuchführung die demokratische Kontrolle der Verwaltung und beugt Korruption und Verschwendung vor. Die Verfügbarkeit der Rohdaten gestattet benutzerfreundliche Aufbereitungen durch Drittanbieter ohne weiteren Aufwand der Verwaltung [5,6] vgl auch [7]. Da die Buchhaltungsdaten ohnehin elektronisch vorhanden sind, ist keine zusätzliche Datenerhebung notwendig. Geheimhaltungsgründe liegen bei Ankäufen und Ausschreibungen keine vor. Bei Vertragsabschlüssen ist im Vertragstext auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

[5] http://openlylocal.com/
[6] http://helpmeinvestigate.com/olympics/abou/
[7] http://www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf

Stop hand.svg Der Benutzer Wiskyhotel ist der Meinung, dass auf diese Seite folgende Mängel zutreffen:
Kategorie
Ausführliche Beschreibung:
Ist anscheinend ein Antrag der noch nicht zugeordnet wurde
(Anmerkung: idR wird mit dieser Vorlage die Arbeit an Wikigärtner delegiert, Diskussion ist daher zumeist überflüssig, da diese für ihren Bereich selbstverantwortlich das Wiki aufräumen. Solltest du dennoch Diskussionsbedarf zu diesem Mangel-Bericht haben, so kannst du deine Anmerkungen selbstverständlich auf der Diskussions-Seite dieser Seite hinterlassen. Es spricht natürlich nichts dagegen, wenn Du die Mängel beseitigst und dann diese Vorlage entfernst.